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ja eben, bei individueller Fertigung für den kunden: mit bankgarantien. kann sich ja keine Firma leisten zb. für 200t ein haus produzieren, dass dann der Bauherr nicht zahlt. sind eure Trinkwasseraufbereitungsanlagen (ich nehme an für Gemeinden und Städte?) Sonderanfertigungen für den Kunden oder bestehen die aus Standardkomponenten? |
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bei Bankgarantien ist es prinzipiell so dass die bank auf Anforderung des begünstigten und OHNE PRÜFUNG DES RECHTSGRUNDES an den begünstigten ausbezahlt. es wird angefordert und die bank zahlt. vielleicht hilft das a bissi weiter. |
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Das Konsumenten-Ministerium hat's schön zusammengefasst:
Quelle: http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Geld_und_Kredit/Bankgarantie |
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@ johro:
ich versteh deine gedanken gänge nicht wirklich bei einem punkt sollten wir uns aber einig sein wenn ein vertrag besteht, zwischen bauherrn und baufirma (oder auch person und wurstwarenfachverkäuferin, oder meiner firma und einer stadt) dann muss der bauherr für das bezahlen was er bestellt hat, und die baufirma muss im gleichen zug das herstellen was bestellt wurde dazu braucht doch keine eine bankgarantie?!!? wie gesagt, was ist, wenn ich das gesamte geld fürs haus zu hause bar im safe liegen habe??? aber die baufirma auf so eine bankgarantie besteht??? |
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@johro: - Es gibt 3 Zahlungsmeilenstein.(Dachstuhl und Dach macht auch die FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma.
ich habe jetzt das Formular für die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] von der Firma erhalten - da steht eh drinnen dass ich als Bauherr auch unterschreiben muss bevor Geld fließt. Also alles in Butter. Dafür verweigerns jetzt den Haftrücklass ablösbar gegen eine Bankgarantie für eventuelle mängelbehebung..... |
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@Jelly: - Wenn das Geld im Safe liegt dann legst es entweder auf ein Sparbuch bei der Bank - dann bekommst die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] von der Bank - oder du wickelst über einen Treuhänder ab.
Warum Baufirmen so eine Absicherung verlangen ist auch klar: was ist wenn der Bauherr zwar bei Vertragsunterzeichnung nachweist die Gesamtsumme verfügbar zu haben (Ersparnisse) - dann bekommt dieser aber einen "Rapp"-Anfall und 2 Monate später gehört das Geld dem Wallner Leo? Die Baufirma hat produziert, kann den Rapp Klagen - da dieser dann aber nackert ist wird die Baufirma nicht viel erhalten. |
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aus Sicht eines Kunden ist es besser KEINE Bankgarantie abzuschließen, sondern nen unwiderruflichen Zahlungsauftrag.
Folgendes passiert bei nem UWZ: Dieser wird an die Fertigteilhausfirma ausgestellt. Bank verpflichtet sich auf Anforderung gewünschte Summe zu überweisen. Die Bank bekommt bei Anforderung einer Teilsumme ein Formular mit der Bestätigung des Bauabschnittes (zb: Rohbau fertig). Auf dem Formular sind die Unterschrift der Fertigteilhausfirma UND DES KUNDEN! Dann wird ausbezalt. Ohne Kundenunterschrift wird da nix ausbezahlt. Denn üblich ist es, die Anforderung der einzelnen Teilbeträge nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte und nach Abnahme des Kunden an die Bank zu schicken. Also der größte Vorteil gegenüber einer Bankgarantie ist, das der Kunde auch weiß, wann und wieviel Geld von der Bank zur Zahlung angefordert wird. Bei ner Bankgarantie ist es so, das, wie gesagt, die Bank auszahlt ohne beim Kunden zu fragen, ob eh alle Bauabschnitte erledigt sind. FTH-Firma kann einfach die Anforderung schicken, und die Bank zahlt aus. ==>Größerer Vorteil für die Bank ist jedoch die Bankgarantie, da ich diese mit Sicherheiten ausstellen kann. Aber wir reden ja da jetzt von der Kundensicht. Also bitte einfach drauf schauen, dass die Firma nen unwiderruflichen Zahlungsauftrag haben möchte. my 2 cents dazu. *g* grüße |
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was ist wenn das der baufirma genau NIX angeht??? musst du auch bei einem autokauf beim unterschreiben nachweisen können dass du das auto bezahlen kannst? eher nicht also stimmt hier meine vermutung doch, dass die baubranche da eiskalt ist (was man ja eh weiß) und "normale" leute abzieht, weil sich die wenigsten mit so großen summen auskennen der auftragGEBER bestimmt, der kann zu jedem x beliebigen auftragNEHMER gehen, und muss gar nix nachweisen ob er sichs jetzt leisten kann oder nicht 1 |
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ok. hat sich überschnitten. *G* |
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@Jelly: - Baufirmen, die sich um die Bonität der Auftraggeber keine Gedanken machen, haben ein erhöhtes Risiko in der Ediktsdatei Eingang zu finden.
Und deine Vermutung bzgl. PKW-Erwerb stimmt auch nicht - wennst einen PKW (am besten mit viel individueller Sonderausstattung) in der Preisklasse von "nur" 30% eines Hauses bestellst verlangt der Händler auch Sicherheiten bevor er ein solches Fahrzeug konfiguriert (auf seinen Namen und seine Rechnung!) beim Importeur bestellt... |
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@ jelly, du baust ja erst, laut deinem Profil, aber so wie du glaubst, läuft das in der Baubranche leider nicht, jedes kleinere und mittlere Bauunternehmen wendet sämtliche "tricks" und sei es nur wenn der Chef dann plötzlich einfach tagelang nicht erreichbar ist. von Leistung, Ausführungen, Termineinhaltung, und, und, und ganz zu schweigen. Emails wurden verschickt kamen nie an. Termine, nein das war nicht ausgemacht, ups, das kostet mehr. nein, ist nicht standard, können wir aber machen. solltest eventuell nicht so in den künftiges Bauvorhaben gehen. du hast recht lustige vergleiche: deinen Neuwage kannst erst abholen wenn du vorher einbezhalt hast, und falls nicht dann rollt das Auto eben zu einem anderen Besitzer (Abzahlung uns Stornegebühren inklusive) |
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@Werner: um dich weiter zu beruhigen, bei uns wurde beim Abruf bei der Bank auch immer an mich das unterschriebene Übernahme Protokoll geschickt. es ist richtig, dass die das nicht machen müssten, aber ein seriöser Konzern arbeitet so. das wird schon.
wie ist das, du wolltest dir die Bankgarantie für die Gewährleistung nicht nehmen? |
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da hat der rechtschreibteufel zugeschlagen. |
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es ist keine Gefälligkeit des Bauunternehmen bei abruf des geldes eine kundenunterschrift mit zu schicken. bei Vorlage eines uwz.
sondern Pflicht. dies nur zur Info |
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@johro: - Schön wärs - nicht ICH mag die Bankgarantie nicht annehmen sondern die Baufirma will keinen Haftrücklass akzeptieren (und somit auch keine Bankgarantie ausstellen) da sie meint sowas wäre nur bei Fenster, SanitärElektro, WDVS etc. Vorgesehen aber nicht bei einem Rohbau. An der Gebühr kann's nicht liegen - die wäre wohl unter EUR 100,-. |
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kann sein, wir haben ja belagsfertig genommen |
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eine UWZ akzeptieren halt manche Firmen nicht, da ja der Bauherr dann noch verweigern kann. |
ich spreche nicht von einer UWZ sondern von einer Bankgarantie,
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@johro - Du hast ja bei ELK gekauft, oder? Wenn nicht, schreib' ich jetzt umsonst die Finger wund
In der sehr umfangreichen ELK-Liefer- und Leistungsbeschreibung wird das Bezahlthema nicht angesprochen. Ich weiß aber aus div. "Basisgesprächen" dass die sich (nona, wer nicht!) eine Bankgarantie wünschen, und nach dem 1. (oder 2.?) Aufstelltag 60% und den Rest nach Bauherrn-Hausübergabe/Prüfung abrufen wollen. Gibt es da dann noch einen Extra-KV? (denn div. andere FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firmen verwenden ja gleich die Leistungsbeschreibung als Kaufvertrag) Ist in diesem Haus-KV diese Sache genau angeführt? Wie? Die Bezahlung des ganzen beschäftigt mich zwar jetzt noch nicht wirklich, aber nur damit ich gleich vorab weiß was mich erwartet und was ich ggf. so vereinbaren möchte und was nicht. |
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Hallo sir_rws, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bankgarantie vs. unwiderr. Zahlungsanwei |
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nein, kein Elch, habe ein Liaporhaus (hat ca. 3 Monate Bauzeit) |
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Shit, also Unordnung in Gehirn meinerseits. |
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und darum ist ja ein guter vertrag das um und auf. man bekommt das, was im vertrag steht, und zwar für das geld, das auch im vertrag festgehalten wurde, nicht mehr aber auch nicht weniger zum stichwort "termineinhaltung" noch eine einfache geschichte: es gibt einen terminplan mit X meilensteinen, und die müssen gehalten werden ich kenne doch einige leute die pönalezahlungen in ihren verträgen vereinbart haben, und wie durch ein wunder wurden alle termine eingehalten... wenn der vergleich nicht hinken würde, wärs ja kein vergelich oder? ;) naja aber das ändert ja an der ganzen sache nichts und du schreibst es ja "storno gebühren" also eine strafzahlung und wenn ich mein bestelltes haus nicht zahle, muss ich eben auch "strono gebühren" bezahlen, sollte der auftragnehmer das NICHT in seinen AGBs stehen haben, dann hat er eben pech gehabt, oder muss auf irgend welche gesetze hoffen ;) dann ist das aber ein "schlechter" händler ;) bei wägen, die 30% eines hauses kosten, ist die geldfrage ganz einfach "keine frage" da möchte ich paar leute sehen, die sich einen porsche konfigurieren, und am schluss der verkäufer fragt, ob sie sich da eh leisten können, wieviele da aufspringen und gehen... ;) |