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Bankgarantie vs. UZA

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  •  Mia80
8.9. - 13.9.2016
36 Antworten 36
36
Hallo zusammen,
ich hab schon einige Beiträge zu dem Thema gelesen, ich werd aber nicht so richtig schlau aus dem Ganzen.
Unsere Baufirma hätte gerne eine Bankgarantie, würde sich aber ggf. auch auf eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] einlassen, insofern der Wortlaut entsprechend Ihrer Richtlinien ist.
Wichtig ist, dass in beiden Fällen vereinbart wird, dass nur nach erbrachter Leistung in Teilabschnitten bezahlt werden muss.
Unsere Bank (B***A*****) macht sich nun sehr für die BG stark.. ihrer Erläuterung nach ist es bei der BG so, dass Geld nicht einfach so angefordert und überwiesen werden kann. Auch hier wird jede einzelne Forderung überprüft und erst nach Bestätigung unsererseits freigegeben.
Das widerspricht etwas den Punkten, die ich bis jetzt so über die BG gelesen habe, da es ja immer wieder heißt, man hätte keine Kontrolle mehr über die Zahlungen: wenn die Baufirma Geld anfordert, muss die Bank das Geld auch überweisen.
Laut unserer Bank ist eher die Unterzeichnung einer UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] riskanter, da man hier tatsächlich keine Kontrolle über den Geldfluss hätte - das verwirrt mich zugegeben, ich dachte immer, es sei genau umgekehrt?
Die BG soll einmalig 600,- EUR kosten / die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] wäre kostenlos. Tja.
Kann hier vlt. nochmal jmd. etwas Licht ins Dunkle bringen? Ich wäre euch echt dankbar.. ;)
LG
Mia

  •  MRu
8.9.2016  (#1)

zitat..
Mia80 schrieb: Laut unserer Bank ist eher die Unterzeichnung einer UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] riskanter, da man hier tatsächlich keine Kontrolle über den Geldfluss hätte - das verwirrt mich zugegeben, ich dachte immer, es sei genau umgekehrt?
Die BG soll einmalig 600,- EUR kosten / die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] wäre kostenlos. Tja.


Das stimmt so nicht. Wir haben uns auch für eine kostenlose UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] entschieden und bestimmen selbst, wieviel Geld an wen überwiesen wird.
Wir bekommen die Rechnungen von den Firmen und fordern dann bei unserer Bank die Überweisungen an.


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  •  lize
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#2)
für dich ist beides schlechtich würde beides nicht machen!

Eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] ist wie schon der Name sagt "unwiderruflich"
die Bankgarantie ist ein abstraktes Geschäft, und losgelöst vom Grundgeschäft. Der Begünstigte muss nur behaupten, dass der Garantiefall eingetreten ist, und die Bank muss dann unverzüglich das Geld überweisen...

Einfach nach Baufortschritt zahlen. bzw. dreh den Spieß um, zahl den Baufortschritt im Vorhinein und verlange du eine Bankgarantie von der Firma, die du jederzeit ziehen kannst...

Eine Bankgarantie würde etwas den Sinn verfehlen, wenn du das vorher erst freigeben bzw. bestätigen müsstest...

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#3)

zitat..
Mia80 schrieb: Auch hier wird jede einzelne Forderung überprüft und erst nach Bestätigung unsererseits freigegeben.


ich denk mal, es geht um eine abstrakte bankgarantie... da wird nur geprüft, ob der betrag passt und derjenige, der das geld anfordert auch dazu berechtigt ist. das hat rein gar nichts damit zu tun, ob die arbeiten korrekt ausgeführt wurden und alles auch vollständig erledigt wurde.


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  •  Mia80
8.9.2016  (#4)

zitat..
atma schrieb: da wird nur geprüft, ob der betrag passt und derjenige, der das geld anfordert auch dazu berechtigt ist. das hat rein gar nichts damit zu tun, ob die arbeiten korrekt ausgeführt wurden und alles auch vollständig erledigt wurde.


Genau das ist nämlich auch meine Vermutung. Ich habe hier auch nachgefragt, wie denn überprüft werden will, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt worden sind - darauf bekam ich leider keine klare Antwort, aber wie auch.
Mein Problem ist grad, dass mir die Bank die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] als besonders riskant verkaufen möchte, das hat mich ziemlich verunsichert.
Dass ich die BG ablehne, haben sie absolut nicht verstanden.. aber ich vermute mal, das liegt daran, dass sie dafür 600,- EUR kassieren können.
Ich weiß nun leider nicht, für welches Übel wir uns entscheiden sollen, wenn die Baufirma auf eines der beiden besteht.
Eigentlich verlangt die Baufirma immer eine BG - die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] war sozusagen schon ein Kompromiss.
Welches Übel würdet ihr also empfehlen, falls wir aus der Nummer nicht mehr rauskommen?

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Hallo Mia80,
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  •  atma
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#5)
ich hab damit täglich zu tun. ;)

ich find den vorschlag von lize gut und hatten wir auch so. wir haben der baufirma eine anzahlung gegeben und ab dann wurde nach baufortschritt abgerechnet. für die anzahlung haben wir eine abstrakte bankgarantie der baufirma erhalten. sollten wir sie ziehen - arbeitens klarerweise ned weiter. wir hatten aber auch kein risiko, dass die in konkurs gehn und das geld futsch ist bzw irgendwas nicht erledigt wird.

ich weiss ned, wen ihr als baufirma habt, aber das war bei uns ein punkt, über den man ganz einfach diskutieren und verhandeln konnte - so wie eben über alle andren punkte auch.
HRL und DRL ned vergessen, wenn die sich doof stellen ;)


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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#6)

zitat..
Mia80 schrieb: BG so, dass Geld nicht einfach so angefordert und überwiesen werden kann. Auch hier wird jede einzelne Forderung überprüft und erst nach Bestätigung unsererseits freigegeben.


WUHUUUUUUUU Achtung!!!! genau das gegenteil ist der fall.. die bank prüft auf keinen fall den rechtsanspruch. also GU fordert geld an, bank zahlt ohne überprüfung des rechtsgrundes aus.

der bank isses schneuzn, ob dein gewerk fertig is. bzw muss das generalunternehmen oder wer a immer ned amol rechenschaft darüber ableben.

Anforderung - Zack bum - Geld is draussen

Obocht. des is a fehlinfo

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  •  PreachersSon
  •   Bronze-Award
8.9.2016  (#7)
Bei uns hat die Bank (B*** A******) schon während der Kreditverhandlung gesagt, dass keine Bankgarantie geben wird, weil sie dann an die Firmen zahlen müssen, egal ob wir das wollen, oder, wegen Mängel, nicht wollen.

Mfg, PrS

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  •  Mia80
8.9.2016  (#8)

zitat..
atma schrieb: ich weiss ned, wen ihr als baufirma habt, aber das war bei uns ein punkt, über den man ganz einfach diskutieren und verhandeln konnte


Wir bauen mit Wolf und als Bank sind wir bei der B*** A*****.
Mit Wolf haben wir die BG ja quasi schon wegverhandelt, aber dann meinte er, er braucht zumindest eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung].
Was genau meinst du mit HRL und DRL? :)

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#9)
@rk515 -

zitat..
WUHUUUUUUUU Achtung!!!! genau das gegenteil ist der fall.. die bank prüft auf keinen fall den rechtsanspruch. also GU fordert geld an, bank zahlt ohne überprüfung des rechtsgrundes aus.


Aber in der Bankgarantie, die im Vorfeld von allen beteiligten Gezeichnet wird, sollte doch stehen dass eine Zahlungstranche nur bei Erreichung eines bestimmten Ziels (z.B. Dach fertig, Haus belagsfertig...) abgerufen werden kann und wenn auch der Bauherr zustimmt.
Und im Vertrag, auf den die Bankgarantie zusätzlich verweist, dass bei Uneinigkeit ein unabhängiger Dritter (z.B. Sprengel-Gerichtssachverständiger) die Erreichung des Ziels, und somit die Fälligkeit der Auszahlung, zu beurteilen hat.

Das ist doch nicht komplett Wischiwaschai?!

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#10)
Haftrücklass und Deckungsrücklass
Das steht sogar in diversen OIB Richtlinien. Kannst ihm ja anbieten, dass du im Gegenzug auf diese verzichtest.

zitat..
Aber in der Bankgarantie, die im Vorfeld von allen beteiligten Gezeichnet wird, sollte doch stehen dass eine Zahlungstranche nur bei Erreichung eines bestimmten Ziels (z.B. Dach fertig, Haus belagsfertig...) abgerufen werden kann und wenn auch der Bauherr zustimmt.
Und im Vertrag, auf den die Bankgarantie zusätzlich verweist, dass bei Uneinigkeit ein unabhängiger Dritter (z.B. Sprengel-Gerichtssachverständiger) die Erreichung des Ziels, und somit die Fälligkeit der Auszahlung, zu beurteilen hat.
Das ist doch nicht komplett Wischiwaschai?!


Warum soll die Bankgarantie von allen Beteiligten unterzeichnet werden? Die Bank hat einen Vertrag mit dem Kunden und stellt die Bankgarantie aus. Auf der Bankgarantie unterschriebt sonst niemand, nur die Bank.
Auch wenn du jetzt mit der Baufirma ausmachst, dass die BG nur bei einem bestimmten Ziel abgerufen werden darf und die Bank eine abstrakte Garantie ausstellt, ist der Bank das, was du im Vertrag mit jemand Dritten ausmachst, egal. Es zählt die Anforderung auf Geld. In der Garantie steht, dass das ausbezahlt wird. Streiten kannst dann nachher mit einem Sachverständigen, wenn das Geld schon überwiesen wurde.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#11)
Hörts auf atma...

besser hätt ichs a ned sagen können
*high 5



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  •  atma
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#12)
*clap*


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#13)
@rk515 - Ich hatte eine BA, da steht (aus dem Gedächtnis) drinnen:

dass Tranche 1 bei Fertigstellung von A, Trance 2 bei Fertigstellung von B, und Trance 3 bei Fertigstellung von C fällig wird.
Der Kunde muß die jeweilige Fertigstellung der Bank bestätigen um die Überweisung freizugeben.
Wenn es Uneinigkeit bzgl. der Fertigstellung gibt, muß ein SV entscheiden ob korrekt fertiggestellt wurde.

Die Bank kann doch, wenn das so in der BA detailiert fertgehalten wird, doch nicht einfach ohne Kunden-OK (oder theoretisch ohne OK des SV) das Geld freigeben. Die Bank hat das schließlich so abgezeichnet.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#14)
@atma -

zitat..
Auch wenn du jetzt mit der Baufirma ausmachst, dass die BG nur bei einem bestimmten Ziel abgerufen werden darf und die Bank eine abstrakte Garantie ausstellt, ist der Bank das, was du im Vertrag mit jemand Dritten ausmachst, egal.


Verstehe ich nicht. Denn es steht ja nicht drinnen dass irgendwann irgendwas aus Jux und Tolerei angefordert werden kann, sondern es ist schon relativ detailiert angeführt wann/was/warum/wieviel angefordert werden kann.
Es wird auch auf den Kaufantrag verwiesen.

Ich kann mir nicht vorstellen dass die Bank, wenn sie unterschrieben hat die Bedingungen für die Auszahlungen zu beachten, dann einfach überweisen darf ohne das Vorliegen der Zahlungsvoraussetzung zu prüfen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#15)
in der bank sitzen nunmal keine leute vom bau. wie soll der bankmitarbeiter das beurteilen können?
Im normalfall verlangen die firmen ABSTRAKTE bgs, die genau dafür da sind, dass ohne rückfragen ausbezahlt wird.

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  •  Fhm1985
8.9.2016  (#16)
ich bin selbst für bankgarantien etc. zuständig und die bank fragt immer beim kunden nach wieso er nicht zahlt und macht die weitere vorgehensweise mit ihm aus, heißt extend or pay (entweder garantie wird verlängert oder bank zahlt) oder der kunde zahlt doch noch selbst. also, sie zahlen nicht einfach so, die bank muss den garantieauftraggeber darüber umgehend informieren.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.9.2016  (#17)
@atma - Der Bankmitarbeiter kann das natürlich gar nicht beurteilen, muß er aber auch nicht.

Ich habe mir unsere Unterlagen nochmals angesehen:
Es ist so geregelt, dass die FH-Firma die einzelnen Auszahlungstranchen immer nur mit Fertigstellungs-Bestätigungen vom Bauherrn bei der Bank einlösen kann (in der BG ist auch ein genauer Zahlungsplan aufgelistet bei welcher Gewerk-Fertigstellung welche Tranche fällig wird).
Verweigert der Bauherr eine Unterschrift, ist ein SV zu engagieren der zu prüfen hat oder die Verweigerung rechtens ist (falls der Bauherr zu unrecht die Unterschrift verweigerte, hat er den SV zu bezahlen).
Es ist nicht der Haus-und-Hof SV der FH-Firma zu engagieren, sondern ein geografisch zuständiger gerichtlicher SV.

Prinzipiell: Ja klar, es ist besser keine BG zu geben als eine BG zu geben (besser keine Anzahlung als eine Anzahlung, besser Rücklass als kein Rücklass...).
Ich habe mir vorher die Details durchgelesen und die Bedingungen als durchaus akzeptabel eingestuft. Ich weiß dass von den großen FH-Firma ein Großteil der Häuser mit BG verkauft wird. Ich habe da nicht weiter probiert rumzuverhandeln (hatte damals genug anderes zu tun, außerdem wollte ich meine Lieferantenauswahl nicht davon abhängig machen welche Firma bei gerade diesem Punkt verhandlungsbereit ist).
Die ganze Geschichte hatte bei der Bank gut 100 Euro gekostet, also auch im akzeptablen Bereich.

Ich kann jetzt nur für die Standardverträge "meiner" FH-Firma sprechen. Aber soweit ich weiß halten es auch andere große FH-Firmen ähnlich: Dass BG-Zahlungen ohne Bauherrn-Zustimmung abgerufen werden bzw. ohne an bestimmte Fertigstellungen gebunden zu sein, dürfte - glücklicherweise - nicht die Regel sein.

Aja, unserer FH-Firma war egal ob das Ding BG oder UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] heißt. Das hatte ich vorab schon geklärt, mußte gar nicht extra "ausverhandelt" werden. Da ich auch hörte dass UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] bei manchen Banken günstiger sei habe ich das vorher abgecheckt, war dann aber preislich egal.

Weil Du wegen der Unterschriften gefragt hast:
FH-Firma deswegen, weil es ja deren Formular war, Bauherr deswegen weil er ja überhaupt mal einen "Auftrag" für die Ausstellung BG geben muß (ist quasi ein all-in-one-Formular: Oben "erlaube" ich der Bank die BG zu geben, und unten bestätigt dann die Bank dass die Garantie aktiviert wurde)

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  •  atma
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#18)
wir stellen nur abstrakte bankgarantien aus und akzeptieren auch nur abstrakte!
da hast so sachen drin wie:
- auf erste anforderung
- innerhalb von x bankwerktagen
- ohne prüfung des rechtsgrundes
...
natürlich fragt man den kunden, was los ist. aber zahlen muss man im endeffekt und holt sich das vom kunden wieder bzw reserviert den betrag schon im auszahlungsrahmen.



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  •  brink
9.9.2016  (#19)

zitat..
atma schrieb: Haftrücklass und Deckungsrücklass
Das steht sogar in diversen OIB Richtlinien.


Damit hat unsere architektin die "auftragsbriefe" aufgesetzt.
Gezahlt wird nach baufortschritt minus deckrücklass 10%.
Abschlussrechnung enhält haftrücklass 5% als bankgarantie (die bg stellt mir der baumeister/firma aus).
Während der arbeiten ist also immer 10% weniger bezahlt. Zum schluss habe ich alles gezahlt, jedoch 5% davon habe ich als bg in der hand, die ich verwenden könnte, wenn was wäre.
Finde dies sehr vernünftig so. :)

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#20)

zitat..
atma schrieb: natürlich fragt man den kunden, was los ist. aber zahlen muss man im endeffekt und holt sich das vom kunden wieder bzw reserviert den betrag schon im auszahlungsrahmen.


no amol high 5!!!
aber ein rechtlich müsste de bank ned nachfragen

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  •  MRu
9.9.2016  (#21)

zitat..
brink schrieb: Damit hat unsere architektin die "auftragsbriefe" aufgesetzt.
Gezahlt wird nach baufortschritt minus deckrücklass 10%.
Abschlussrechnung enhält haftrücklass 5% als bankgarantie (die bg stellt mir der baumeister/firma aus).
Während der arbeiten ist also immer 10% weniger bezahlt. Zum schluss habe ich alles gezahlt, jedoch 5% davon habe ich als bg in der hand, die ich verwenden könnte, wenn was wäre.
Finde dies sehr vernünftig so. :)


Das hab ich auch erst letztens erfahren, dass es so etwas gibt. So etwas haben wir leider nicht.
Wie lange hältst du das Geld dann zurück mittels BG? 1 Jahr?

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