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Bankgarantie vs. UZA

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  •  Mia80
8.9. - 13.9.2016
36 Antworten 36
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Hallo zusammen,
ich hab schon einige Beiträge zu dem Thema gelesen, ich werd aber nicht so richtig schlau aus dem Ganzen.
Unsere Baufirma hätte gerne eine Bankgarantie, würde sich aber ggf. auch auf eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] einlassen, insofern der Wortlaut entsprechend Ihrer Richtlinien ist.
Wichtig ist, dass in beiden Fällen vereinbart wird, dass nur nach erbrachter Leistung in Teilabschnitten bezahlt werden muss.
Unsere Bank (B***A*****) macht sich nun sehr für die BG stark.. ihrer Erläuterung nach ist es bei der BG so, dass Geld nicht einfach so angefordert und überwiesen werden kann. Auch hier wird jede einzelne Forderung überprüft und erst nach Bestätigung unsererseits freigegeben.
Das widerspricht etwas den Punkten, die ich bis jetzt so über die BG gelesen habe, da es ja immer wieder heißt, man hätte keine Kontrolle mehr über die Zahlungen: wenn die Baufirma Geld anfordert, muss die Bank das Geld auch überweisen.
Laut unserer Bank ist eher die Unterzeichnung einer UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] riskanter, da man hier tatsächlich keine Kontrolle über den Geldfluss hätte - das verwirrt mich zugegeben, ich dachte immer, es sei genau umgekehrt?
Die BG soll einmalig 600,- EUR kosten / die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] wäre kostenlos. Tja.
Kann hier vlt. nochmal jmd. etwas Licht ins Dunkle bringen? Ich wäre euch echt dankbar.. ;)
LG
Mia

  •  MRu
9.9.2016  (#21)

zitat..
brink schrieb: Damit hat unsere architektin die "auftragsbriefe" aufgesetzt.
Gezahlt wird nach baufortschritt minus deckrücklass 10%.
Abschlussrechnung enhält haftrücklass 5% als bankgarantie (die bg stellt mir der baumeister/firma aus).
Während der arbeiten ist also immer 10% weniger bezahlt. Zum schluss habe ich alles gezahlt, jedoch 5% davon habe ich als bg in der hand, die ich verwenden könnte, wenn was wäre.
Finde dies sehr vernünftig so. :)


Das hab ich auch erst letztens erfahren, dass es so etwas gibt. So etwas haben wir leider nicht.
Wie lange hältst du das Geld dann zurück mittels BG? 1 Jahr?

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  •  atma
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#22)
ja nach gewerk ist die gewährleistungsdauer irgendwo von 3 bis 10 jahren. so lang behält man das auch ein.

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  •  atma
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#23)

zitat..
Fhm1985 schrieb: ich bin selbst für bankgarantien etc. zuständig und die bank fragt immer beim kunden nach wieso er nicht zahlt und macht die weitere vorgehensweise mit ihm aus, heißt extend or pay (entweder garantie wird verlängert oder bank zahlt)


das mach ich nur, wenn die garantie ausläuft und noch haftungsthemen offen sind - dann fragt man klarerweise beim professionisten nach, ob man verlängern soll, ob er zahlen will oder die garantie gezogen werden soll. wenn ich als auftraggeber die kohle möchte, hab ich ja keinen grund, die garantie zu verlängern sondern zieh diese um ans geld zu kommen.

wenn nun gezogen wird, dann hat die bank kein rechtsmittel um eine auszahlung zu verweigern - auch nicht, wenn der kunde trotzdem überweist. garantie gezogen - geld muss gezahlt werden.

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  •  brink
9.9.2016  (#24)

zitat..
MRu schrieb: Wie lange hältst du das Geld dann zurück mittels BG? 1 Jahr?


3 jahre

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  •  Fhm1985
9.9.2016  (#25)
klar hat der auftraggeber das recht bei nichtzahlung die garantie zu ziehen, aber überlicherweise stellt man die verlängerung als option zur verfügung. garantien basieren da immer auf vertrauen, dass garantien nur gezogen werden, wenn es wirklich einen garantiefall gibt, sonst würde niemand mehr garantien ausstellen ...

es gibt auch die möglichkeit einer erfüllungsgarantie (baufirma muss ihren leistungen nach dem Vertrag nachkommen/erflüllen). ist immer ein gewisser prozentsatz der auftragssumme. zusätzlich würde ich Mängelansprüche inkludieren (wenn Baufirma nicht der Verpflichtung nachkommt, Mängel zu beseitigen etc).


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  •  atma
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#26)

zitat..
Fhm1985 schrieb: klar hat der auftraggeber das recht bei nichtzahlung die garantie zu ziehen, aber überlicherweise stellt man die verlängerung als option zur verfügung.


warum? wenn zb einer sagt "da gibts einen mangel, ich behalte mir geld ein" der zweite sagt "nö, is ned so, alles gut, du willst nur nicht zahlen" war willst dann verlängern?

ich seh eine abstrakte garantie als sicherheit, dass ich zum geld komme und nicht als vertrauen, dass ich sie schon nicht benutzen werd.



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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#27)
@atma -

zitat..
wir stellen nur abstrakte bankgarantien aus und akzeptieren auch nur abstrakte!


Nur sollte man ggf., wenn hier nach BG & Co. gefragt wird, nicht mit den "eingeschränkten" Möglichkeiten einer bestimmten Bank antworten, sondern schon auch darauf eingehen dass es scheinbar was anderes auch noch gibt, wo es sehr wohl eine Kontrolle darüber gibt ob etwas fertiggestellt wurde oder nicht.

PS: Dass beim Baumeister kein Mensch mit BG zahlt, ist schon klar. Im FH-Bereich kommt man halt oft nur schwer darum herum.

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  •  Fhm1985
9.9.2016  (#28)
@ atma: du vermischt hier die diversen garantien. meine antwort war auf die zahlungsgarantie bezogen, die nichts mit mängeln zu tun hat. klar, haben garantien mit vertrauen zu tun, man muss dem anderen vertrauen können, dass er nicht einfach ohne gründe die garantie zieht. ist in der branche der "ehrenkodex" der nicht gebrochen werden darf

der garantiegebenden bank ist ja auch lieber, dass der kunde zahlt. und wenn der kunde sagt, ja hab die kohle erst in zwei wochen beinander, dann gibt man ihm die möglichkeit dazu und die garantie wird verlängert. was natürlich der begünstigte ablehnen kann, aber in der praxis wird üblicherweise die verlängerung akzeptiert.


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  •  atma
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#29)

zitat..
Fhm1985 schrieb: @ atma: du vermischt hier die diversen garantien


ich hab jedesmal ABSTRAKT dazugeschrieben. wir haben damals auch angebote von fth-firmen eingeholt und genau das wollten die immer haben.

@ehrenkodex: na toll... jetzt fühl ich mich schlecht... ich zieh aus regelmässig welche...


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  •  Fhm1985
9.9.2016  (#30)
es sind alle garantien abstrakt ;)

macht wohl keinen sinn hier weiter zu diskutieren ...

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  •  Mia80
13.9.2016  (#31)
Liebe Leute,
die Baufirma besteht leider auf eines der beiden Möglichkeiten: BG oder UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung].
Mir sind die Hintergründe eurer Argumentation klar, nur leider sieht es so aus, als müssen wir uns jetzt dennoch für die BG oder UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] entscheiden.
In der von der Baufirma formulierten UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] steht klar, dass die einzelnen Teilbeträge nur nach vorangegangener Bestätigung (dass der jeweilige Baufrotschritt gegegen ist) vom Kunden, also uns) überwiesen werden dürfen.
Ich sehe bei dieser Formulierung also null Unterschied zur BG, die uns unsere Bank so gerne andrehen würde.
Ich verstehe also eure Argumentationen, wenn ich mich nun aber zwischen BG und UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] entscheiden muss, hat die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] der BG ggü keinen weiteren Nachteil oder? Sie hat eher den Vorteil, dass sie keine 600,- EUR kostet?

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  •  atma
  •   Gold-Award
13.9.2016  (#32)
wenn schon, dann die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung]

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
13.9.2016  (#33)
@Mia80 - In unserem Standard-Fertighausvertrag-Vordruck stand, dass über "Bankgarantie" abgewickelt wird.
Ich hatte bei Vertragsunterzeichnung reinschreiben lassen dass, nach Wahl des Kunden, entweder Bankgarantie oder UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] möglich ist, weil ich zu diesem Zeitpunkt nur gerüchteweise wußte dass evtl. eine dieser Methoden für mich günstiger ist das die andere.
Wollte mir das daher offenlassen, den Baufirmen ist's ja im Normalfall egal.

Als ich mir letztens den Standard-"Garantie"-Vordruck ansehe den ich dann später von der FH-Firma bekam und den die Bank abstempeln musste, dann finde ich dort das Wort "Bankgarantie" eigentlich gar nirgends.
Es steht bloß irgendwo im Fließtext drinnen dass die Zahlung unwiderruflich sei.
Evtl. war das - rein rechtlich - gar keine Bankgarantie, sondern eh bloß eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung]?!
In diesem Fall hätte auch die Fertighausfirma die Begriffe fälschlicherweise durchgemischt.

Mein Banker damals bestätigt dass das eh die (umgangssprachlich!) "0-8-15-Fertighausgarantie" sei.

Wenn man ein bisl rumgoogelt, sieht man schnell, dass in der Baubranche die Begriffe Bankgarantie und UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] scheinbar gerne vermischt werden.
Eine "klassische" Bankgarantie die ohne Zusammenhang mit einem erfolgreichen Baufortschritt und der Bestätigung des Bauherrn abgerufen werden kann, dürfte mittlerweile eh die Ausnahme sein. Sowas halt ich auch für sehr risikoreich.

Wenn Dir der von der Baufirma gewünschten Wortlaut passt (Zahlung nach Baufortschritt, Bestätigung des Bauherrn...), was spricht dann dagegen? Die Bank soll einfach sagen was Sie dafür günstigstenfalls haben will.
Bei uns waren es gut 100 Euro.

Vielleicht können die anwesenden Banker mal genau den rechtlichen Unterschied zwischen BG und UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] erklären, und zwar wenn bei beiden Varianten jeweils die entsprechenden Zahlungsvorbehalte (Baufortschritt, Bestätigung Bauherr...) enthalten sind?
Ich habe im Netz, als das für uns ein Thema war, nirgends eine wirklich erklärende Antwort gefunden.
Auch unser Bankmitarbeiter wußte da nur den Hausbrauch seiner Bank (Stichwort: "0-8-15-Fertighausgarantie"), hatte von den verschiedenen Begrifflichkeiten aber nicht wirklich Ahnung.

Es scheint so als wäre die Bankgarantie etwas "offizielleres" (noch sicherer für die Lieferfirma) und daher teurer, die UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] dagegen "schlichter" und billiger.
Wenn bei beiden Varianten die selben Einschränkungen vorhanden sind (Überweisung nur nach Baufortschritt und mit Zustimmung des Bauherrn), dann sehe ich momentan nicht warum man eine BG nehmen sollte wenn die Bank dafür mehr verlangt. Klar für die Bank ist's besser emoji

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  •  Mia80
13.9.2016  (#34)
@ildefonso - Danke, du sprichst mir mit deinem Posting gerade aus der Seele, weil das exakt meine Gedanken sind.
Mich verunsichert einfach, dass unsere Bank so einen Hype um die BG macht (wie sicher, wie toll, wie einfach) und der UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] extrem kritisch ggü ist.
Ich hab mich wirklich bemüht und gezielt nachgefragt, aber ich bekam einfach keine schlüssigen Antworten. Und dann seh ich auch nicht ein, warum ich satte 600,- EUR für etwas zahlen soll, was inhaltlich und rechtlich einer UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] gleichzustellen ist.
Ich hab jetzt auch mal mit dem Konsumentenschutz Kontakt aufgenommen & auch den Vordruck der UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] gemailt. Üblicherweise bekommt man hier sehr schlüssige Rückmeldungen. Sollte dies der Fall sein, gebe ich die Info gerne auch hier im Forum weiter! emoji

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
13.9.2016  (#35)
B*** A*** ?? LMAA **** ?? - Was für gravierend obszöne Banken habt ihr in Verwendung dass ihr die alle aussternderln müsst ?
Oder gibts schon jetzt solche Probleme mit der Bank, dass ihr nur noch über Beleidigungen kommuniziert ?
Oder sind die Tastaturen kaputt ?? bei ALLEN postern ??

Fragen über Fragen ...

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  •  brink
13.9.2016  (#36)
Nein

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