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Bau an die Grundstücksgrenze

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  •  mirli
2.10. - 6.10.2010
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Welche Vorschriften gibt es beim Bau an die Grundstücksgrenze? Es handelt sich um keine gekoppelte Bauweise sondern um Bauland ohne Bauordnung u. verordnungsfrei dch. die Gemeinde.

Ich hab gehört: auf der Seite an der Grundgrenze dürfen keine Fenster sein, die direkt hineinschauen, auch keine Glasbausteine mehr, das erste Fenster an der Vorderseite (also nicht da wo an die Grenze gebaut wird (links) sonder strassenseitig) muss mind. 1 m von der Grundstücksgrenze weg sein.

Darf man bei einem Bau a.d. Grundstücksgrenze im OG einen Balkon od. eine Terrasse haben?
Was gibts sonst noch zu wissen?

  •  Lax
  •   Silber-Award
4.10.2010  (#21)
@Karl10 - Jetzt reagierst Du aber ein bißchen über, oder? Hier geht es nicht, ob es dem Nachbarn prinzipiell einfach nicht passt. Selbstverständlich bestimmen nicht die Nachbarn, was, wer, wann und wie bauen darf. Punkt für Dich, den § 7 der Bauordnung kannte ich nicht. Wenn Du schon die Bauordnung mit dem § 7 ins Spiel bringen willst, dann beachte aber auch diesen Absatz:

(5) Bevor die Arbeiten nach Abs. 1 bis 4 durchgeführt werden, haben der Berechtigte und der Belastete gemeinsam den bestehenden Zustand des betroffenen Grundstücks oder Bauwerks festzustellen (Beweissicherung). Sind die Arbeiten abgeschlossen, ist ein Zustand, der dem bisherigen entspricht, herzustellen. Ein nicht behebbarer Schaden ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten des betroffenen Grundstücks oder Bauwerks vom Berechtigten nach Abs. 1 bis 4 zu ersetzen.

Genau den letzten Satz meinte ich (ohne diesen zu kennen). Stell Dir vor, Du hast in diesem Bereich wo Dein Nachbar jetzt rein will um sein Gebäude zu sanieren in einem Abstand von z.B. einem halben Meter eine Laube errichtet, weil ja der Herr Nachbar auch bis zur Grenze gebaut hat und dieser will ein Gerüst aufstellen (ein Minibagger wird gebraucht usw.) - viel Spass!
Vielleicht bin ich ja ein bißchen altmodisch - für mich ist das einfach eine persönliche Einstellung und ich will auch nicht über §§ diskutieren.

lg Lax

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  •  Sethi
  •   Bronze-Award
4.10.2010  (#22)
@Karl10 - siehe Lax - Das meine ich mit "suggerieren". § sind zwar korrekt - aber siehe Lax - für beide Seiten gültig!

= Praxis kann anders aussehen. Beispiel:
Sarnierung an Grundgrenze = ca. 1/3 Zusatzkosten, weil erschwerter Zugang, offenbar zerdepperte Nachbar paar alte Dachziegel (= bekam neue), wilde E-Leitungen (die zu beachten waren), Arbeiter wurden ständig beschimpft usw. usw.
Netter Thread mit Gruben und Hunden..... was Gegnern dann so einfällt
http://tinyurl.com/33tqs6z

Ich halt´s übrigens mit Lax - ich würde 3 m nie brechen und mußte selber schon 7 x diverse Grundgrenzen erfolgreich verteidigen. In einem Fall war gk gebaut und ich habe - aus Ärger - sogar die Kopplung für´s gleiche Grundstück aufgelöst (= die bauten ein 2.Haus dann etwas teuer). Geht alles - mit §. Bis später.

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  •  mirli
4.10.2010  (#23)
Muss ich bis an die Grundgrenze bauen? Will ich das? Hab ich das irgendwann behauptet? Ich WILL schlicht und ergreifend nur wissen, ob es GEHT, sonst nix. Weil, wenn, dann weiss ich dass es auch okay ist, dass ich bis 1 m vor der Grundgrenze baue. Direkt an die Grundgrenze bauen würd ich nicht. Ich würd soviel frei lassen (1m) dass man ein Gerüst problemlos hinstellen kann u. in weiterer Folge zumindest vorbeigehen kann. Bzw wer spricht überhaupt davon, eine komplette Hausseite an die Grundgrenze zu stellen - das kann auch nur ein kleines Stück sein, 3 od. 4 m, ein Eingangsbereich zB und der Rest in entsprechendem Abstand - ich mein wo ist Eure Fantasie?

Ich weiss von Vorfahren wie mühsam es ist, wenn man den Nachbar um Erlaubnis fragen muss u. am eigenen Haus etwas zu reparieren.
Ich seh aber nicht ein, vor lauter "was könnten die Nachbarn sagen" von vornherein alles zu tun, um bloss nicht anzuecken. Dann könnte ich ja auch gleich hergehen u. den Nachbar fragen, wie ers denn gern hätte, ... so kanns auch nicht sein.
Ich glaub allmählich beim Hausbau ist es ähnlich wie in der Politik: Du musst mehr fordern als Du eigentlich willst um Dich dann in der Mitte zu treffen (obwohl Dir das Ganze zusteht, aber das ist eine andere Geschichte).
Stimmts? emoji

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  •  Sethi
  •   Bronze-Award
5.10.2010  (#24)
@Mirli- der Politikvergleich ist gut emoji - @Karl ist bei den § gut, während ich oft 3 Bundesländer vermische (inkl. Begriffen, die ähnlich sind). Hoffe, er sieht mein "Suggerieren" nicht als Angriff, sondern als erlebte Praxis (als Privatperson bzw. bei Bauprojekten)

Wenn @Karl sagt, lt. Gesetz $ 54 NÖ BO darfst Du das, wäre das wohl richtig. Dann riskiert man (nur meine erlebte Praxis) 2-12 (in Worten: zwölf...) Jahre Blockaden, weil sich im Streitfall immer mehrere Punkte addieren.

Nicht auffallend abweichen" (@siehe Noldman...) d.h. - bei Pech - wird dir (silbriges) Zinkblech verboten, Holzgeländer (statt Edelstahl) vorgeschrieben usw. Ein modernes Haus sah nachher aus wie eine halbes Bauernhaus. Anderer Fall: Farbe Rot (bei Fassade) verboten.
Die Macht eines Ortskaisers würde ich nie unterschätzen. Das der gar keine Ahnung hat, glaube ich nicht (sieht ja euer Baugebiet mit Häusern, die irgendwie stehen). Und will offenbar auf NÖ-BO einregeln.

Meine dringende (politische emoji Empfehlung wäre: persönliches Gespräch, um den Bürgermeister vorher aktiv einzubeziehen: "hier Planidee (Skizze an Grundgrenze), der betroffene Nachbar hat nichts dagegen (äußerst hilfreich, weil der ist auch Wähler !) und lt. Land Nö dürfte ich das lt. § 54 (Text dazu). Ich finde, meine rote Fassade samt Edelstahl sorgt für ein lebendiges "Ortsbild" (niemals werten !). Ich hätte dazu gerne vorab ihren Segen." (streichelt sein Ego).
Unter 4 Augen sagt ein Ortskaiser meistens gleich offen, was Sache ist (ob´s doch ohne 3 m ginge, was er sich wünscht oder was dir blüht). Ein Gespräch erspart viel ! Zeit, §, Probleme. - Danach könntest ihn ja immer noch überfahren. Viel Glück.

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  •  mirli
6.10.2010  (#25)
Danke, das Glück braucht jeder Bauherr emoji.

Na der Herr Gemeindebedienstete hat damals, gefragt nach der Bauklasse und der Bauordnung, O-Ton gesagt "wie in der Natur vorgegeben dürfen sie bauen". Und ein Satz vorher die 3 m erwähnt. Widerspruch eigentlich, egal, probiert hat er's (Scherz meinerseits, das Bauen an sich das Drumherum ist eh ernst genug). Also, ... naja. Wir werdens sehen u. ich werde - so gewünscht - berichten. Zähne werd ich mir jedenfalls keine an den Behörden ausbeissen, soviel steht fest.

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