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Wie im anderen Beitrag erwähnt hat unsere "Baufirma" den Keller um 53!!!cm - also über 1/2 m! Zu wenig ausgehoben, was in einer Überschreitung der Hauhöhe um diesen Betrag resultiert hat. Wir kamen drauf, als wir den Rohbau nochmals neu vermessen liessen. Es hat 1 Jahr gedauert, bis die Baufa einen neuen Plan (teils in Absprache mit der Behörde) eingereicht hat. Wurde genehmigt. 6 cm sind jetzt nicht so Viel, Risiko ist es aber doch.... |
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Ich würde auf Nummer sicher gehen und das entweder vorab mit der Behörde klären oder eben tiefer starten als geplant. Wir sind glaub ich auch um 2x1cm höher wegen 25 statt 24cm Decken. |
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Formal richtig musst vorab einen Austauschplan einreichen und die Änderungen bewillgt werden. Wenn jetzt klar ist, dass es bewilligungsfähig ist, würde ich mir keine Sorgen machen und es am Ende nachreichen, damit es jetzt keine Verzögerung gibt. Rechtlich natürlich nicht OK, aber pragmatisch. |
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Uns war es als Nachbarn damals extrem wichtig, dass unser Nachbar die Höhe genau einhält, da wir noch was von der Aussicht haben wollten. Natürlich haben sie sich dann beim Keller einmessen um 1m (!) "vermessen"! Da war dann die Bopla schon da.... Haben dann nach Lösungen gesucht und dann wurde z.B. die Raumhöhe noch reduziert und die Höhe der Attika.... im Endeffekt ist er jetzt immer noch 40cm über dem Soll, aber wir haben uns der guten Nachbarschaft wegen damit abgefunden. Wir hätten aber auch alle Instanzen durchgehen können und dann hätte sich sein Bau um einiges verzögert. |
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Bundesland? |
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Niederösterreich, sorry vergessen im Titel |
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Möchte den Thread jetzt nicht kapern, aber wenn die Höhenänderung bewilligungsfähig war (war scheinbar so), dann kannst du dir die "alle Instanzen durchgehen" aufzeichnen. Du hast nämlich kein Recht auf Aussicht... Das steiermärkische Baurecht ist jetzt nicht unbedingt mein Steckenpferd, gehe aber davon aus, dass Bauwerber hier genauso Rechte haben... |
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Was meinst mit "bewilligungsfähig"? Es gab eine Bebauungsrichtlinie, die er nicht eingehalten hat. |
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Es gibt eine verordnete Bebauungsrichtlinie? Und die wurde durch die Abänderung nicht eingehalten? Wer hat dann bestätigt, dass die neue Höhe in Ordnung ist? Mit Bewilligungsfähig ist gemeint, dass z.B. eine Gebäudehöhe bis 8 m lt. Bebauungsplan ermöglicht wird und das geplante Gebäude "nur" 6,5 m hoch ist. Wenn jetzt das Gebäude am Ende eine Höhe von 6,8 m erreicht, kann man davon ausgehen, dass diese Änderung des Gebäudes bewilligungsfähig sein wird (wenn auch alle anderen notwendigen baurechtlichen Regeln eingehalten werden). |
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@tekniker War die Gebäudehöhe bei der Bewilligung schon ein spezielles Thema? Soll heißen seid ihr mit der bewilligten Gebäudehöhe schon an der Grenze des Möglichen? Habt ihr nach oben hin noch "Luft"? Wie hoch ist das Gebäude derzeit bewilligt und was sagt der Bebauungsplan (falls vorhanden)? Was ist unter veränderung der Lage zu verstehen? Ist davon ein Bauwich oder eine Baufluchtlinie betroffen? |
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Genau. 7m Höhe ab einem definierten Punkt gem. Bebauungsrichtlinie und er hat jetzt 7,40m an diesem Punkt..... aber immer noch besser als der ursprünglichen 8m, die es geworden wären wenn wir das nicht bei der Keller-Bopla bemerkt hätten. Ob die neue Höhe von offizieller Seite (Gemeinde) bestätigt / genehmigt wurde wissen wir nicht. Uns war nur wichtig, dass wir mit dem "Bunker" vor unserer Nase gut leben können und dass die Nachbarschaft nicht leidet. |
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Müsste er dann nicht streng genommen abreissen ? 🤔 |
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Der TE würde sich sicher freuen, wenn er Antworten für die eigene Situation hier bekommen würde und nicht über BK1982's Nachbarn diskutiert wird. |
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Ich glaube die war eh soweit klar. Priorität 1: so bauen das man nicht zu hoch kommt (aktuell wohl noch machbar) Priorität 2: Wenn es nicht anders geht, Frühzeitig den Kontakt zur Behörde und den Nachbarn suchen Einfach machen ist sicher keine empfehlenswerte Option. |
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Wie hast du das gemerkt dass die Bodenplatten deines Nachbarn ein falsches Höhenniveau hat? Nächtens heimlich gemessen? ^^ Zum Thema: Wegen 6cm würde ich persönlich kein Fass aufmachen. Kann man natürlich auch gerne anders sehen. Ergänzend die Frage: Wie eng seit ihr denn am erlaubten Limit? |
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also ich würd um 6cm auch kein Fass aufmachen ... je nach Dachform ist das gar nicht so einfach nachzumessen und kommt sehr stark auf den Abnehmer drauf an - ob er sich die Arbeit macht - die 6cm fallen sicher mit freiem Auge nicht auf ... kommt auch drauf an wie hoch die anderen Häuser rundherum sind und auch ob hier potentiell ein Nachbar drauf besteht |
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Wieder zurück zur eigentlichen Frage! In NÖ gilt, dass man im Zuge der Fertigstellung nur solche Abweichungen/Abänderungen "nachmelden" kann, welche gem. § 15 anzeigepflichtig sind. Höher zu bauen, als bewilligt, kann gem. § 15 NÖ BO niemals anzeigepflichtig sein. Da gehts immer in Richtung Bewilligungspflicht. Und dafür brauchts ein Bauansuchen, ein Einreichprojekt, ein Baubewilligungsverfahren und eine Baubewilligung. Da liegt die Baufirma mit ihrer Empfehlung also jedenfalls rechtlich falsch! Rechtlich korrekt müsste man also um die Baubewilligung für diese Abänderung ansuchen. Die Frage ist allerdings, wem diese 6 cm irgendwann auffallen und wer das tatsächlich jemals nachmessen wird?? Und: wenn ihr mit der Gebäudehöhe im bewilligten Projekt nicht den letzten cm ausgenützt habt, dann werden die zusätzlichen 6 cm ja auch bewilligungsfähig sein. Also was soll passieren? Sollte das tatsächlich irgendwann mal ein Thema werden, dann kann man es immer noch nachträglich bewilligen lassen. Ich würde das daher auf sich beruhen lassen. Keinesfalls würde ich - wie die Baufirma meint - bei der Fertigstellung drauf hinweisen. Denn was hätte das zur Folge? 1. man macht es tatsächlich offiziell/aktenkundig und 2. bringt man die Baubehörde in Verlegenheit, denn - einmal drüber in Kenntniss gebracht, dürfte sie das eigentlich nicht auf sich beruhen lassen, sprich: wider besseres Wissen wegschauen. Allerdings macht mich folgende Aussage stutzig: Was meinst du damit, ihr müsst "umplanen"?? Warum würde das das Gebäude nachteilig verändern? Heißt das, ihr seid mit der bewilligten Höhe cm-genau am Limit und habt keinerlei Spielraum nach oben?? Das musst jetzt näher erklären! |
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Die oberste Baubehörde (Gemeinde) hat mal in einem anderen Zusammenhang erklärt: Wo kein Kläger, da kein Richter.... 🙈 Ganz ehrlich... genauso war's 😅. Noch mit anderen Nachbarn zusammen und mittels einem Bezugspunkt, den wir uns extra vorher von einem Geometer ausmessen haben lassen. Wir dachten uns ja schon, dass da was faul sein wird.... und die richtige Höhe war uns WIRKLICH wichtig.... An den TE will ich damit sagen, dass es auch blöd hergehen kann, wenn er das einfach so höher macht. Wobei 6cm wahrscheinlich niemandem auffallen werden. Bei uns wäre es ja 1m gewesen! |
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Bei den 6cm bist doch locker in der Bautoleranz oder? Ich würd da auch kein Fass aufmachen |
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Aha, da is sie wieder, die "Bautoleranz". Woher hast´n das? Wo steht´s? |
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Ich möchte in der Nordfassade, welche bereits 2 Fenster besitzt, ein weitere Fenster im Stiegenaufgang einbauen. Der Überlager is bereits vorhanden, wurde aber wieder zugemacht. Die Grenze zum Nachbarn ist ca. 5.5m entfernt. Im guten Gewissen ging ich somit zum Nachbarn und hab mein Vorhaben erzählt. Er meinte kein Problem. Am nächsten Tag kam jedoch die SMS das seine Frau (und er?) dagegen sind ... Nun wäre mein nächster Weg zur Behörde mit einem geänderten Einreichplan(?) und eben mit der Fragestellung ob ich hierbei überhaupt den Nachbar befragen müsste.... Bitte kurz um Hilfe diesbezüglich. Ablauf in Wien. |
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