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Nach der veralteten, jedoch insbesondere im Kleinstprojektebereich immernoch eingesetzten Honorarordnung für Architekten (HOA) zählen EFH zur Klasse 4 "Normale Hochbauten". Die aktuellere Version ist das Leistungs-/ bzw. Verrechnungsmodell für die Objektplanung Architektur (LM/VM.OA) der TU-Graz. Auch hier zählen EFH in der Regel zur Objektklasse 4 "Normale Hochbauten". Habe nicht mit einem Architekten gebaut 😀 |
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ich auch nicht und ich würde auch nicht mit einem Architekten bauen der nach dieser HOA abrechnen will - (hab leider eine schleichte Erfahrung mit so einem Architekten gemacht) üblich auch bei Architekten im EFH bereich sind "verhandeltet" Honorare ... |
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