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Den Flächenwidmungsplan für Wien - findest du unter http://www.wien.gv.at/stadtplan/
(Tab Flächenwidmungsplan, dann die Adresse eingeben ...) Da sieht man dann die Baufluchtlinie = die rote Linie. Prinzipiell darf man nur innerhalb dieser Baufluchlinie bauen. Den Rest findet man in der Bauordnung für Wien http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0200000.htm , z.Bsp. die zulässige Gebäudehöhe bei Bauklasse 1: 2,5 - 9 m. Siehe auch § 84 zu den Ausnahmegenehmigungen betr. Überschreitung der Baufluchtlinien. Weiters würde ich mit einem Plan des Hauses und einer Skizze des Wintergartens beim Bauamt persönlich vorsprechen. Die können das dann schnell auf Zulässigkeit abklären. Andererseits sollte das zum Service der Wintergartenfirma dazugehören ... |