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damit sollte es klar sein: wennst - aufrgund von bebauungsplan oder sonstiger vorschriften, regeln, etc. - im baubewilligungsbescheid auflagen erteilt bekommen hast, sind diese zu erfüllen. von der rechtmäßigkeit der auflagen wirst dich ja hoffentlich vor abgabe eines rechtsmittelverzichts oder ablauf der rechtsmittelfrist erkundigt haben... |
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über die
bin ich drübergestolpert. Somit ist´s klar, danke. Ist ja auch kein Problem, mich hat´s einfach nur interessiert. lg tom |