Hallo ihr lieben,
wir haben im November vor einem Jahr ein Grundstück gekauft. Verkauft wurde uns das ganze als Eigentum, herausgestellt hat sich dann das es einen Wohnungseigentumsvertrag geben wird mit 14 Parteien. Momentan sieht es so aus das es Parzelliert wird, was Grundsätzlich ja für uns nur gut ist.
Das Problem ist jedoch das sich die Gemeinde und die Genossenschaft in jeder hinsicht querstellt und die Zufahrtsstraße jetzt statt einer privaten Straße ins Gemeindegut aufgenommen wird und somit die Grundaufteilung nicht mehr passt, da die Straße an manchen stellen zu schmal ist. Dazu kommt das der Kanal am Gesamten Grundstück falsch verlegt wurde und jetzt alles neu gemacht werden muss.
Wir haben am 16.Mai 2022 unser Haus auf der Gemeinde eingereicht und bis heute keine Bewilligung bekommen, da sich durch den falsch verbauten Kanal der Genossenschaft alles verzögern wird.
Das Hauptproblem in unserem Fall ist das wir bis Ende September die Bodenplatte fertigstellen müssen um die Preisgarantie der Hausbaufirma einhalten zu können. Das wird laut heutigem Stand unmöglich sein. Wir haben nächste woche einen Termin beim Rechtsanwalt aber mich würde trotzdem interessieren ob man die duch die Gemeinde und die Genossenschaft anfallenden Verzugskosten von Bodenplatte und Hausbaufirma ohne Probleme einfordern kann?
Wir sind schon sehr am Verzweifeln und ich hoffe jemand hatte ein ähnliches Problem bzw. kann uns einen Rat geben.
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