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jegliche Abweichung von genehmigten Bauplan, egal ob kleiner/größer höher/niedriger musst du neu einreichen!
Wenn du nur die Fenster od. Zwischenwände etwas verschiebst interessiert sich da keiner dafür... Zudem sind ja auch die Anschlusskosten für z.B. Kanal ja auf die bebaute Fläche bezogen. |
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auch das kann u.U. Auswirkung auf die Baubewilligung haben. Wenn im Bauwich zB keine Fenster sein dürfen oder wenn dadurch minimale Belichtungsflächen unterschritten werden. |
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darum habe ich auch geschrieben nicht gleich an anderer Stelle ein neues machen ![]() |
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ja musst du- es geht das verkürzte Verfahren (Unterschrift aller Nachbarn) dann sparst du dir wenigstens die Bauverhandlung |
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eine kleine korrektur kann je nach Gemeinde (zumindest war es bei uns in OÖ so) auch ohne Unterschrift funktionieren. Da erhalten die Nachbarn nur eine Info per Post.
3 meter weniger ist (auch wenn es weniger ist), ist für mich aber keine "kleine" Korrektur :) einfach nachfragen... |