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Sorry falls OT OT [Off Topic], aber gibt es einen konkreten Grund wieso euch das so stört? |
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Bitte mal auch das Bundesland sagen und allenfalls auch die konkrete Bebauungsbestimmung deiner Gemeinde. |
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Steiermark Auszug aus einem Schreiben der Gemeinde: "Keine speziellen Vorschriften. Die Bebauungsdichte ist mit 0,2-0,4 ausgewiesen" @PhilippG Dazu möchte ich nur sagen dass bereits alle Augen zugedrückt sind. |
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wie ist der keller im einreichplan dargestellt / gewidmet? |
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5 Räume. 4 Räume als Keller und einer als Technikraum bezeichnet. |
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ich hab mir grob das stmk. bauG sowie die bebauungsdichte VO angesehen. der käufer wird die räume nicht als einliegerwohnung nutzen dürfen. wenn er das so anpreist und den käufer in dem glauben lässt, wird der wohl den vertrag anfechten können. nicht zu aufenthaltsräumen im KG zählen bäder, wcs, teeküchen und vtml auch auch als bad gewidmete fitnessräume. kann es sein, dass sich die bebauungsdichte wenn man diese untergeordneten räume im KG wegzählt genau innerhalb dieser 280 m² brutto ausgeht? also: [(brutto EG) + (brutto OG) + (brutto KG - untergeordneter räume)] < 280 m² ich denke da bräuchte es den einreichplan um das näher beurteilen zu können. fakt ist: eine einliegerwohung ist nicht gewidmet und somit darf er sie auch nicht als solche verkaufen. aber ganz grundsätzlich finde ich die regelung der bebauungsdichte in stmk. absurd. das ist in NÖ bspws. deutlich sinniger gelöst. |
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Hallo Huber08, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baudichte überschritten |
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Es geht hier nicht um "Wohnfläche", sondern um "Bruttogeschoßflächen" Die Kernfrage ist hier zunächst, ob das fragliche Geschoß laut bewilligtem Einreichplan ein "oberirdisches Geschoß" ist oder ein "Untergeschoß"??? War bzw. ist es ein Untergeschoß und hat es keine Aufenthaltsräume, dann hat es bei der Bewilligung nicht zur Bebauungsdichte gezählt. Ausführungen wie "Fussbodenheizung", "Parkett", udgl. haben da jetzt keine Relevanz. Nutzungen wie "Küche" (gemeint: reine Kochküche und nicht Wohnküche), Bad, Sanitärräume, Wellnessräume (z.B. Saune, Infrarot...) oder Fitnessräume sind keine Aufenthaltsräume. Gehen also auch. Aber wie schon @rocko567 sagte: wenn eine Einlieger"wohnung" eingebaut wird, dann ist dieses Geschoß bei der Bebauungsdichte zu berücksichtigen. Und dann geht es sich wahrscheinlich mit der Bebauungsdichte nicht aus...... |
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Empfehlung, BauR StmK Steiermärkisches Baurecht Kommentar von Schwarzberg / Freiberger/ Scharfe |
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