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Morgen! Ich bin zwar nicht in der Steiermark zu Hause, würde aber folgendes machen: - frag mal einen Hausbesitzer eines " modern errichteten EFH " wie es bei denen abgelaufen ist. - sind die zuständigen Mitarbeiter Eurer Gemeinde nicht willig oder fähig eine klare Auskunft zu machen wende Dich an die Bauabteilung der Landesregierung Deines Bundeslandes. |
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Servus! Die stehen leider alle in der Nachbargemeinde, wie gesagt, unsere Grundstücksgrenze ist gleichzeitig auch Gemeindegrenze. Das was die mir sagen wird zwar interessant sein, aber ich befürchte es wird wenig bringen. Hab mittlerweile eine konkretere Antwort von der Gemeinde erhalten, aber was als "ortsüblich" gesehen wird scheint vollkommen willkürlich von der Baubehörde entschieden zu werden. Schade dass das nicht klarer geregelt ist. Aber gut, das was sie mir vorschreiben damit kann ich -zumindest vorerst- leben, auch wenn es Einschränkungen gibt die bei den Häusern in der Umgebung definitiv nicht der Fall waren. Wenn man bei der Landesregierung nachfragt, kann dieser die Gemeinde "overrulen" was die Ortsüblichkeit angeht? |
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Ja |
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NEIN! So einfach kann man das nicht sagen. Wenn man bei der Landesregierung "nachfragt", was glaubst du, was dann passiert? Richtig: nichts! |
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Wenn man eine Baubewilligung vom Land bekommt (wie auch immer), dann kann man die Gemeinde getrost ignorieren. Das ist wohl mit "overrulen" gemeint. |
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Eine "Baubewilligung vom Land" gibt es nicht. Der Bürgermeister ist Baubehörde und nicht "das Land". |
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https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835897/DE/ |
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Hast du diesen Link auch gelesen? 😬 Wo steht denn da etwas davon, dass das Land Baubewilligungen erteilen kann? Das Land ist Aufsichtsbehörde, Baubehörde ist und bleibt die Gemeinde. Du kannst zwar beim Land eine baurechtliche Auskunft einholen, den Bescheid bekommst du dann trotzdem oder auch nicht von der Gemeinde. |
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Werde mich schlau machen. Hab erst letztens davon gehört (war aber nie selbst betroffen). |
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§18 Stmk. Baugesetz. https://www.stattegg.eu/fileadmin/Stattegg/Dokumente/Bauangelegenheiten/AntragAufFestlegungDerBebauungsgrundlagen.pdf |
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So ist es, daher mein Rat - Bürgermeister kontaktieren und grob deine Vorstellungen kommunizieren. Z.b. Bungalow oder 2-geschoßig, Dachform und Farbe, Einfahrt, Position am Grundstück, etc. wenn für ihn soweit ok - Planer beauftragen Es empfihelt sich auch mit dem ersten Entwurf zum Bausprechtag der Gemeinde zu gehen und diesen zu besprechen bzw. Rückmeldung einholen - dann weiterplanen =) Wir haben es jedenfalls so gemacht in der STMK, Vorteil man lernt auch gleich in der Gemeinde alle kennen! |
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