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Ringgrabenkollektor sind "Anzeige und Bewilligungsfreie" das heißt ihr braucht niemanden fragen egal ob Bauland oder Grünland. Sogar Niveauänderungen selbst wenn sie bleiben würde sind im Grünland "Anzeige und Bewilligungsfreie" es gibt zwar eine Einschränkung im Naturschutzgesetz die sollte aber in dem Fall (da im Ortsbereich) auch nicht gelten. |
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