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Bebauungsplan - Wenn ein Bebauungsplan eine bestimmte Dachform und Dachneigung vorschreibt, ist das unbedingt einzuhalten. Er ist zwingendes Recht, außer du kannst nachweisen, dass er der geltenden Bauordnung deines Bundeslandes widerspricht. Das wird aber kaum der Fall sein. Riskier also nichts, denn sonst droht tatsächlich ein Abbruchbescheid!
Ausnahme: Dein Bau lässt sich nachträglich genehmigen. Das ist dann der Fall, wenn die Firsthöhe nicht die im Bauplan genehmigte Höhe überschreitet. In jedem Fall musst du aber mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, wenn du vom genehmigten Bauplan abweichst. Schau dir also den Bebauungsplan ganz genau an! |
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@sensai - Das wird Lea auch nichts helfen.
Wenn bei ihr Satteldach mit bestimmten Kniestock vorgeschrieben ist, darf sie kein Flach oder Pultdach bauen...da wird ihr auch kein Architekt weiterhelfen können. Ich weiss nicht, wie bei dir der Bebauungsplan war. Bei uns gabs keine Richtlinien, einzige Voraussetzung war, dass das Haus ins Ortsbild passt, was uns bei einem Pultdachhaus inmitten von 30 oder 50 jährigen Häusern ziemliche Probleme und Diskussionen beschert hat. Vielleicht wars bei dir ja ähnlich. |
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@gdfde - wie gesagt, beim unverbindlichen Erstgespräch in der Gemeinde
wurde mir ein modernes Flachdachhaus verboten. Nach dem Erstgespräch mit dem Architekten war der erste Anruf bei der Gemeinde um die Baubestimmungen zu bekommen. Klare Antwort der Gemeinde: Es gilt die Steirische Bauordnung, keine weiteren Vorgaben der Gemeinde. Resumee lt. meinem Architekten: Man hat freie Hand beim Planen und Bauen. Keine Vorgabe der Kniestockhöhe, Dachform, etc.... Alles muss in das Ortsbild passen. Tja, das ist aber ein sehr dehnbarer Begriff. Und ja, die Diskussion wird ähnlich wie bei dir gelaufen sein. |