Hallo,
wir haben einen Grund überschrieben bekommen und welcher als Landwirtschaftliche Nutzfläche eingetragen ist. Sie soll aber auch ein Bauerwartungsland.
Wir überlegen ob wir die Liegenschaft verkaufen bzw. wollen mit der Gemeinde Rücksprache hinsichltich Umwidmung in Bauland sprechen.
Mir wurde gesagt, dass die Gemeinde solche Umwindmungen bevorzugen soll und andere Umwindmungen erst nach solchen Ojekten umwidmen darf.
Ist das so richtig?
Was gibt es sonst bei Bauerwartungsland zu beachten oder wissen?
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