Hallo!
Ich habe ein Grundstück mit einer Baufluchtlinie (4m) im Altortsgebiet. Mein Haus steht an der Weststeite des Grundstücks und danach sind bis zur nächsten Seitesstraße noch 15m frei. Diese Baufluchtlinie wird nun entlang der gesamten Straße aufgehoben (rund 1 km lang und 15 Baugrundstücke), aber nur bis zum Ende meines Hauses, die 15m freie Fläche bleibt mit 4m Baufluchtlinie bestehen. Ist das möglich, dass eine Baufluchtlinie mitten in einem Baugrundstück beginnt? Sollte die Aufhebung nicht bis zum Ende meines Grundstücks gehen?
Wer hat da rechliche Erfahrung?
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