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Baufluchtlinie [OÖ]

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  •  chris1984
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
24.4. - 27.4.2020
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Ich plane gerade ein Haus auf einem größeren Grundstück, welches leider durch die Gegebenheiten nicht sehr viel Platz für das Haus zulässt. Ist es möglich einen Teil des Hauses in die Baufluchtlinie zu rutschen (Höhe nicht mehr als 3m FFOK), Abstand zur Grundgrenze wäre dann 2,28m und nach der Baufluchtline eine Terassentüre einzubauen. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Anbei die Fotos als Überblick!


2020/20200424728123.jpg

2020/2020042445683.jpg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.4.2020  (#1)
Bundesland?

1
  •  chris1984
24.4.2020  (#2)
In Oberösterreich 

1
  •  kech
  •   Silber-Award
25.4.2020  (#3)
Die Ausnahmen von den Abstandsbestimmungen sind im § 41 oö.Bautechnikgesetz geregelt, wobei du Absatz 1 Ziffer 5e hier beachten solltest.
Wenn die Gesamthöhe deines Hauses unter 7m liegt, hast du sicher kein Problem. Ich lese die Gesetzesbestimmung aber nicht so,  dass der betroffene Hausteil mit dem Flachdach unter 3m Traufenhöhe hier isoliert zu betrachten ist, sondern in deinem Fall die Gesamthöhe deines Hauses herangezogen werden muss.

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  •  chris1984
27.4.2020  (#4)
Vielen Vielen Dank, für die Info! mfg

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