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Baugrund teilen und Fahnengrundstück machen

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  •  metis01
16.8. - 17.8.2021
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo Leute!

Ich bin hier neu im Forum und im Thema Baurecht auch sehr unerfahren. Ich möchte ein Grundstück in NÖ mit ca. 25x60Meter Bauland + 25+50 Gründland hinter dem Bauland aufteilen.
Es soll vorne eine 20*28 Meter großes Grundstück entstehen und dahinter ein Fahnengrundstück mit einer Straße nach hinten mit den 5 Metern von der Restbreite. 
Jetzt kommen meine Fragen, ich habe im RIS das Thema Fahnengrundstück gelesen und da steht, dass ich die Straße der Gemeinde abtreten muss, ist das so? Muss die Gemeinde dann die Straße machen oder ist die Straße mein privater Besitz?  Gibt es zum Thema Fahnengrundstück in NÖ sonst etwas zu beachten? 

Habe auch schon mit der Gemeinde gesprochen die gerne Fahnengrundstücke dort sehen, da da dadurch Baugründe entstehen da sonst im Ort keine mehr verfügbar sind. Aber genaue Infos was man beachten soll leider nicht.

Ich freue mich schon auf eure Antworten!

Vielen Dank!
 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.8.2021  (#1)

zitat..
metis01 schrieb: hinter dem Bauland aufteilen.

Was meinst du mit "hinter dem Bauland aufteilen"?? Heißt das, du willst eigentlich das Grünland teilen und über das Bauland mit einer "Fahne" zufahren?

zitat..
metis01 schrieb: und da steht, dass ich die Straße der Gemeinde abtreten muss, ist das so?

Wo genau soll das denn stehen? Du musst die Fahne nicht abtreten!

PS: eine Lageplan (Auszug aus Kataster/Flächenwidmungsplan/Bebauungsplan) wär nicht schlecht.

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  •  metis01
16.8.2021  (#2)
Hinten ist Acker, daneben sind die Nachbarn und das Grundstück in der mitte ist das Grundstück um das es geht.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079 
B) Bauplatzgestaltung§ 10 bin mir nicht sicher ob ich da nicht mehrere Themen vermische


2021/20210816365338.jpg

Danke schon für deine Hilfe!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.8.2021  (#3)
Ist eine "Allerweltssituation" - wo war da jetzt die genaue Frage bzw. was ist unklar?

Dass du die Fahne nicht abtreten musst, hab ich ja schon beantwortet.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
17.8.2021  (#4)

zitat..
metis01 schrieb:
[ref]metis01:64747#617270[/ref]
 Bauplatzgestaltung§ 10 bin mir nicht sicher ob ich da nicht mehrere Themen vermische

Glaub ich schon, abtreten mußt nur wenn eine öffentliche Verkehrsfläche durch dein bestehendes Grundstück gewidmet ist... oder anders: weißt du wo die Straßenfluchtlinie verläuft? Normalerweise entlang deiner Grenze... wenn die in dein Grundstück ragt mußt du diesen Bereich abtreten.


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  •  Benni41
17.8.2021  (#5)
Oft sind auf noch nicht bebauten Grundstücken bereits Gehwege errichtet die aber offiziell noch nicht abgetrete wurden, da dies im Zuge des einreichverfahrens statt findet. Das heißt vor Ort vielierst du praktisch nichts aber von den m² verlierst du rein theoretisch erst dann etwas wenn du einen Verfahren einleitest. Vielleicht war das gemeint.  

Das die Zufahrt zum hinteren Fahnengrundstück an die Gemeinde geht möchte ich stark bezweifeln. Praktischer gedanke: Wenn die Straße gemeindegrund wäre reicht es wenn du den mistkübel dort hin stellst, aber es wir nie eine Müllabfuhr nach hinten fahren. Desweiteren wird der Winterdienst in ermangelung an einen Umkerhplatz dort nie hin fahren. Damit wird das Stück niemals eine gemeinde haben wollen, da sie dann die Pflege usw. durchführen muss. 

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