|
|
||
Bei der Gemeinde nachfragen, ob es hier Toleranzen gibt. Ohne entsprechende Flächenwidmung als Bauland, Wohngebiet o.ä. kann die Gemeinde das Grundstück aber ohnehin nicht zum Baugrund erklären. Falls Zweifel über die Widmungsart bestehen, im Flächenwidmungsplan nachsehen. Wenn das Gebiet nicht als Baugebiet ausgewiesen ist, wirds eher schwierig, denn die Änderung des Flächenwidmungsplans ist meines Wissens Ländersache. |
||
|
||
BAUGRUND - VIELEN DANK!
Ja, es bestehen Zweifel, denn leider habe ich diesen Grund 2012 gekauft. Da habe ich nicht gewusst, dass dieser erst 2010 in einen Baugrund umgewidmet wurde. 2012 hat es von der Gemeinde geheissen, dass wenn man nach HW 100 baut ( d.h. ca. 1,5Meter aufschüttet ), man auf der sicheren Seite ist. Da es sich um eine Siedlung im ländlichen Bereich handelt und ein Nachbar, der dort seit 25 Jahren ein Haus hat , auch ein weiters Grundstück gekauft hat, habe ich dies auch geglaubt. Naja, leider war der Grund beim heurigen Hochwasser einen halben Meter unter Wasser. Natürlich möchte ich dort nicht mehr bauen. Leider habe ich daraus einen erheblichen Schaden, denn der " Baugrund" ist natürlich jetzt unverkäuflich. Ich verstehe daher nicht, warum so ein Grund überhaupt in Baugrund umgewidmet werden durfte. Kann ich diesen wieder umwidmen lassen? Wenn ja, muss mir dann die Gemeinde den Schaden ersetzen? Ich bin dankbar für jede kompetente Antwort. |
||
|
||
Hallo Marga, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baugrund |
||
|
||
Umwidmen zu ...? Verstehe das momentan nicht ganz ... |
||
|
||
|
||
...sorry,ich meine Rückwidmen..
|
||
|
||
Nur zu meinem Verständnis: 2010 wurde das Grundstück zum Baugrundstück HW 30 umgewidmet und 2012 von dir als solches gekauft. Demnach wusstest du, dass du in einem HW-gefährdeten Gebiet bauen willst. Auf welche Rückwidmung zielst du jetzt ab?
Um die Gemeinde schadenersatzpflichtig zu machen, müsstest du nachweisen, dass die Klassifizierung HW 30 nicht ausreichend ist. Das dürfte jedenfalls nicht leicht werden, falls das Ausmaß des heurigen Hochwassers in diesem Gebiet nicht vorhersehbar war (höhere Gewalt). |
||
|
||
...zum Zeitpunkt des Kaufes war mir dies nicht bewusst, denn den auf die Frage bzgl. HW, sagte der Makler und der Verkäufer, dass 2002 nur wenige Häuser in der Siedlung ein bisschen Wasser im Keller hatten und auf diesem Grund noch nie HW war.Tja, ich hab`s geglaubt. Die Gemeinde sagte, dass bei Bebauung HW 100 gilt und dann keine Gefahr besteht. Es stellt sich nun heraus, dass das Gebiet ein so genanntes Überschwemmungsgebiet ist und das, dass oberhalb liegende Kraftwerk bei bestimmter Wassermenge, fluten darf. Dies haben laut Aussagen des Kraftwerksbetreibers alle Gemeinden gewusst. |
||
|
||
was soll das aber bringen, die "Rückbildung"? Das Du es als Wiese wieder an den Landwird für 1/10 des Preises verkaufen kannst? Wer hat Dir das verkauft? |
||
|
||
Es ist vollkommen unerheblich wann das Grundstück in Bauland umgewidmet wurde.
So wie du schreibst, wusstest du beim Kauf schon von der HW Problematik. Egal ob es um HW30 oder HW100 gegangen ist. Bei einem mündigen Bürger müssen bei einer HW-Anschlaglinie sofort die Alarmglocken läuten. Vor allem wenn man sich an das Hochwasser 2002 erinnern kann. Da hätte man sich vor dem Kauf genau informieren müssen. Rückwidmen ist kontraproduktiv, da das Grunstück dann nix mehr Wert ist. Und dann hast du gar nix mehr davon. Aussagen von Maklern sollte man sowieso hinterfragen (persönliche Erfahrung). Korrekte Aussagen bekommst du entweder von der Wildbach und Lawinenverbauung (Bund) oder von einer entsprechenden Wasserbauabteilung des Bundeslandes. Bei denen würde ich mal nachfragen, was sie zu dieser HW-Gefährdung zu sagen haben. |