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Also bei uns in der Steiermark ist's so: Neubau im Freiland quasi unmöglich. Außer man betreibt eine Landwirtschaft. Dann kann man neben dem Haupthaus der Landwirtschaft einen Neubau errichten, das umgangssprachliche "Auszugshaus". Unter 5ha jedoch muss wer von der Landwirtschaftskammer kommen und mehr oder weniger die betriebliche Notwendigkeit feststellen bzw. ob überhaupt eine betriebliche-Tätigkeit besteht. Über 5ha (dazu zählt auch gepachteter Grund!) ist diese externe Prüfung nicht notwendig. Also kauf oder pachte dir Grund sodass du über 5ha hast. Rechtliche Schritte brauchst du dir keine überlegen, das ist leider so geregelt und wird im Freiland immer schwieriger, deswegen sollte man auch niemals im Freiland zB. eine alte Hütte abreißen - ist die einmal weg dann ist sie auch weg. Alles danach wird als Neubau gewertet! |
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??? https://www.energiesparhaus.at/forum-baugrund/79712 |
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Landwirt werden. |
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Muss ich eine Landwirtschaft betreiben oder reicht einfach nur der Grund? Will es ja eh langsam aufbauen zu einen Obstbau Betrieb. |
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In meinem Bundesland musst du die Landwirtschaft schon länger betreiben und den Bau benötigen. Kannst du wo anders in der Nähe wohnen ... Grund nicht gegeben. Und dann Zustimmung und Bestätigung der LWK. Ohne Landwirtschaftlichen Facharbeiter geht sowieso in den meisten Bundesländern nichts. Und und. Ich bezweifle, dass es in der Stmk schneller geht wie bei uns. Bei uns musst du dich auf ein paar Jahre Verfahrensdauer einstellen. Die Bundesländer wollen keine Bauten mehr im Grünland. |
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Bei mir in der Steiermark reichte über 5ha das Ausfüllen eines Gemeinde-Formulares wo ich angegeben habe was ich alles verarbeite und produziere. Am besten du sprichst mal mit deinem Bürgermeister bei einem Kaffee über die Lage es bei euch in der Gemeinde ist 😉 |
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