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@martina - habt ihr euch den Bebauungsplan nicht angesehen vorm Bauen ?
habt ihr nicht mit dem Baumeister anhang dieses Plans besprochen wie und wo die Zuleitungen Strom/Wasser/Telekom bei euch ins Haus reingehen ? |
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HiBei mir queren auch Leitungen den Garten, diese sind aber im Grundbuch eingetragen und somit wusste ich schon vor dem Kauf dass es diese gibt.
Bei mir wurden jetzt noch zwei weitere "Durchgeschossen" da eine Zufahrt ohne größeres Chaos mim Bagger nicht möglich wäre, somit merke ich von den Leitungen rein garnix. stehen eure nicht im grundbuch ???? lg! |
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sei froh dass es nur leitungen sind - ein freund von mir hat einen VW bus ausgegraben. es war dort eine illegale Deponie. als eigentümmer haftest du für dein grúndstück. bei uns im land gibts eine zentrale vermessung sämtlicher leitungen. (das macht der stromversorger vkw) dort kannst du immer die aktuellen kabelpläne anfordern. auch ein baggerunternehmer darf normalerweise keinem löffel ausstechen ohne sich über die kabellagen zu informieren. |
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Baugrundstück - Mangelfreiheit Hallo und vielen Dank vorerst für die Antworten.
@gawan: Im Bebauungsplan sowie im Einreichplan unseres Baumeisters sind die Leitung beim Nachbarn bzw. an der Grundstücksgrenze eingezeichnet. Wir haben nur gewusst wo die Schleife für Strom und Telefon liegen. Die haben wir freiggegraben und ins Haus eingezogen. Das jedoch alle Kabeln (Strom und Telekom) für die ganze Siedlung (13 Häuser)mit ca. 3,5m Abstand zur Grundgrenze quer durch unser Grundstück gehen nicht. @AndiBru: Im Grundbuch ist nichts eingetragen, sonst hätten wir ja davon gewusst. @heinzi: danke für deine Aufmunterung. Gegen einen alten "Horch" hätten wir nichts einzuwenden... Bei uns am Land ist es so, dass der Vermesser keinen Auftrag hat Leitungen einzumessen und in einem Plan darzustellen. Soll angeblich nur im städtischen Raum erforderlich sein, da eine große Anzahl an Leitungen kreuz und quer gehen. @all: Kein Grundbucheintrag, falsche Darstellung im Einreichplan vom BM, falsche Eintragung im Bebauungsplan. Habe jetzt von der Gemeinde einen Plan gesehen wo die Stromleitungen schon so eingezeichnet sind wie Sie auf unserem Grundstück liegen. Ist aber sicher nachträglich (nach dem Verlegen) ausgebessert worden (meine Vermutung). Was kann oder soll ich nun tun??? |
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entschuldigt - habe zu schnell gedrückt - danke und schönen Abend noch...... |
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was habt ihr jetzt seit 2006 gemacht...? gewartet, bis die - bösen leitungen weggehen...? na jetzt im ernst: wie kann man da einfach zuwarten? der punkt ist: die verjährungsfristen für schadenersatz laufen 3 jahre ab kenntnis von schaden und schädiger. ausweg wenn ihr den kaufpreis des grundstücks drücken wollt und euch einen anspruch mehr sichern wollt (plus unangenehme amtshaftung): ihr habt das erst später entdeckt.
der punkt im kaufvertrag wäre: habt ihr lastenfrei und frei von jeder dienstbarkeit gekauft? wenn ja, würde ich mal nachfragen, von wem die leitungen dort vergraben wurden und wann - wenn's vorm kauf war, hat euch die gemeinde gelinkt und das ist ziemlich offensichtlich. evtl. kann man das dann über die volksanwaltschaft auch spielen, ich würde mir halt überlegen, wann ich was entdeckt habe und mir die fristen überlegen... vielleicht haben die aber die leitungen erst irgendwann falsch gelegt - dann reicht ein ansuchen auf entfernung. jedenfalls kann man - da keine dienstbarkeit eingetragen ist - die entfernung der kabel vom eigentümer verlangen, nötigenfalls mittels besitzstörungsklage. das sagt natürlich noch nix über die mehrkosten der umplanung und den zeitverlust aus. den schaden könnt ihr dann extra geltend machen. würde mich mal bei volksanwaltschaft oder bezirksgericht informieren. |
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Hallo martina75, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baugrundstück - Mangelfreiheit |
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@martina75 - schwierige situation.
persönliche meinung: leb damit, sich rechtlich mit versorgungsunternehmen und gemeinde anzulegen kann ein zweischneidiges schwert sein. rechtliche sichtweise: leitungsrechte können ersessen sein, wenn du sie 30 jahre durchgängig duldest oder bereits 30jahre vom vorbesitzer gedulded wurden. die versorger haben recht auf erneuerung, manchmal sogar recht darauf dass die leitungen nicht überbaut werden dürfen. nachdem die siedlung neu ist, vermute ich dass diese rechtlich nicht ersessen wurden. hier hat die gemeinde ordentlich geschlampt und die leitungsrechte nicht verbüchern lassen, wahrscheinlich war das so beim anlegen der siedlung mit den versorgungsunternehmen geplant aber schlichtweg vergessen worden. jetzt kann die gemeinde nur hoffen dass die betroffenen 30jahre keinen widerstand leisten. nach den 30jahren dürfen die versorgungsunternehmen die nachweislich ersessenen leitungsrechte ohne dein einverständnis ins grundbuch als dienstbarkeit eintragen lassen. |
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HiALSO
wenn die leitungen (bei mir :P) nicht eingetragen wären, dann wäre schon lange ein "großes UPs" beim Baggern passiert. Dann weiß man meistens binnen 2h wem diese gehören :D Weil wenn ich zB eine Gartenwasserleitung in 2m tiefe verlegen will (weil mir wiedermal langweilig ist) dann bin ich nicht verpflichtet mir alle möglichen Pläne anzusehen, wenn im Grundbuch oder so kein Hinweis daruf ist .... (ist meine Meinung) Erkundige dich mal wem diese gehören und dann würd ich einen "Deal" aushandeln, also dass du was davon hast - also zB keine Aufschließungsgebühr oder irgendsowas ... weil stören sie dich wirklich ??? lg! |
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Hallo zusammen@creator: na ja wenn alles so einfach wäre, dann hätten wir keine Kriege, keinen Hunger, usw.
Wir wissen ja nun von wem die Leitungen vergraben wurden. Einerseits von der Stromgesellschaft, andererseits von der Telekom beim Aufschließen der Siedlungsgrundstücke; das Wasser von einer privaten Wassergemeinschaft, die aber anscheinend schon vor vielen Jahren vergraben wurde - nur eben nirgendwo eingtragen oder eingezeichnet (zumindest bei den Unterlagen die wir zum Zeitpunkt des Kaufes und des Hausbaues hatten). Es ist halt einiges zusammengekommen; Vertrauen, Unwissen, keine Rechtschutzversicherung, etc, etc. Der Bürgermeister hat uns halt versprochen und hingehalten, nur fast nix eingehalten; nun ist er aus gesundheitlichen Gründen vom Amt zurückgetreten und wir haben einen neuen Bürgermeister. Wir haben natürlich der Gemeinde den Sachverhalt per Post geschickt und auf die Probleme aufmerksam gemacht. Nur haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten sondern es gab einen Beschluss seitens der Gemeinde, dass wir Euro 1000.- für den Umweg (aufgrund der Leitungen) über die Erdbohrung erhalten sollen. Mehrkosten waren uns damals von ca. Euro 10.000.- entstanden und die Leitungen liegen auch noch auf unserem Grundstück. Somit sollten wir die von dir genannten 3 Jahre Verjährungsfrist eingehalten haben. Bekanntwerden Oktober 2005, Gespräche darüber seit 2005 - Schriftlich im Jahr 2007/2008 an Gemeinde wo der Akt auch aufliegt. Nur bis jetzt nichts mehr unternommen, da uns das Geld (für eventuelle Anwaltliche Schreiben) fehlt, ein neuer Bürgermeister ist usw. @cc9966: danke für deinen konstruktiven Beitrag. @andibru: ja, sie stören. Wir haben damals im guten Glauben ein Grundstück gekauft, dass aus unserer Sicht "mangelfrei", d.h. heißt, ohne irgendwelche Leitungen vergraben und nicht bekannt gemacht, gekauft haben. Das ist unser Eigentum für meine Kinder. Für das arbeite ich hart und muss lange einen Kredit abzahlen. Ich war der Meinung, dass solche öffentlichen Leitungen an der Grundgrenze zu verlegen sind. - Gelten nun die 3 Jahre oder in diesem Fall die 30 Jahre Verjährung? - Kann ich die Stromgesellschaft zwingen die Leitungen von meinem Grundstück nachträglich zu entfernen? - kann ich die Gemeinde auf Verlegung zwingen? lg und nochmals vielen Dank für Eure Ratschläge und Hilfe. *Martina* |
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Hallo martina75, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Hallo Martina! - Ich hatte selbes Problem!
Keine Leitungen eingetragen - aber beim Ausbaggern drauf gestossen! Habe rausgefunden, das die Leitungen zu einem Wavenet-Sender gehören! Der Vorbesitzer war damals damit einverstanden und somit konnte ich nichts machen - vorerst! Ich habe aber nicht locker gelassen! Nach langem hin und her hat die EVN das Kabel im Zuge der Kanalarbeiten anders verlegt - auf ihre Kosten! Jetzt habe ich keine Kabel mehr durch mein Grundstück - hoffe ich Wenn doch, dann wie AndiBru: "Upps" ) Gruss Max |