|
|
||
da habt Ihr ja ein Wörtchen mitzureden! - Die BG muss NICHT abstrakt sein, sondern es kann festgelegt sein, nach Erreichen welchen Baufortschritts welcher Betrag aus der BG freigegeben wird. Die Baufortschritts-Bestätigung kann vom Bauherrn oder von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Bauwesen unterfertigt sein - die Kosten dafür sind möglicherweise gut angelegt. Für später auftretende Mängel ist ein Haftrücklass nicht unüblich, ca 3..5%, einbehalten/bezahlt, abgesichert mit BG zugunsten AN/AG. lg Walter |