« Baurecht  |

Bauklasse 1 NÖ Bauordnung

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Ploetzi
31.7. - 1.8.2017
7 Antworten | 4 Autoren 7
7
Hallo,
wenn ich eine Terasse mit Dach an ein Haus hinmaure - dann würde ich ja die Bauklasse 1 erfüllen, auch wenn das haus höher ist,....

  •  Ploetzi
31.7.2017  (#1)
achtung grafik bitte mit ansehen....

1
  •  Ploetzi
31.7.2017  (#2)
http://imgur.com/a/woLoB

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.7.2017  (#3)
Mir ist nicht ganz klar, was da jetzt die Frage ist???

zitat..
Ploetzi schrieb: dann würde ich ja die Bauklasse 1 erfüllen, auch wenn das haus höher ist,....

Das heißt, dass für deinen Bauplatz zumindest Bauklasse II gilt (weil höheres Haus). Was willst dann mit Bauklasse I??

Du musst uns da schon ein bisschen mehr sagen, warum es dir da geht!


1


  •  flomax
  •   Gold-Award
1.8.2017  (#4)
ich glaub er meint das anders, er will die bk 1 einhalten im dem er eine terrasse macht, also indem er mit der gebäudefront zurückspringt ( 45°... ).
im groben kann man sagen dass das funktioniert, seitens des landes nö bzw. bauordnung ( achtung, neue bauordnung seit letzten monat ) gibt es dazu auch grafiken wie das funktioniert bzw. was erlaubt ist...

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2017  (#5)
Wie auch immer. Aus dieser Angabe wird man ganz einfach nicht schlau.
Und wenn es wirklich die Absicht sein sollte, das eigentlich höhere HAuptgebäude irgendwie noch in die BAuklasse I zu bringen, dann muss das aber an allen 4 Fronten passen und nicht nur auf einer....

1
  •  Markus2203
1.8.2017  (#6)
Für die Berechnung der Gebäudehöhe wird grob gesagt der Durchschnitt jeder Gebäudeseite berechnet. Laut deiner Skizze passt das daher nur auf einer Seite (bzw. maximal 3 - ohne Höhenangabe kann man das nicht beurteilen!)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Landesnormen&Dokumentnummer=LNO40019816&ResultFunctionToken=8107c47c-4bdc-4ea4-9422-54ac28538862&Position=1&Bundesland=Nieder%C3%B6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%C3%B6sterreich&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=n%C3%B6+bo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=12.04.2026&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2017  (#7)
Hallo Markus!

Genau, sag ich ja. Auf allen 4 Seiten passt das sicher nicht.

Dein link geht leider auf eine nicht mehr gültige Version der Bauordnung. Gerade bei den Gebäudehöhen hat sich da einiges getan. Es wurde ein § 53 a eingefügt. Mit dem kann man bezüglich Gebäudehöhe ganz schön herumexperimentieren....

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Wohnraumlüftung - Brandschutzklappe