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Nicht eindeutig - Wenn in den Bebauungsbestimmungen nicht anders vermerkt, dann 33% des Bauplatzes (Das können auch zwei Grundstücke gemeinsam sein - Meist aber nr ein Grundstück und zwar das gesamte). Was in den Bebauungsbestimmungen steht, kannst du in Wien nachsehen unter http://service.wien.gv.at/flaechenwidmung/default.asp |
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:) - supervielen Dank !!! |
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nachtrag - sorry noch ne frage........gilt die berechnung vom gesamten grundstück , oder wird zur berechnung nur dieses teil des grundstückes herangezogen wessen sich innerhalb der baufluchtlinie befindet? denn das wäre in meinem fall bedeutend kleiner .
LG |
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siehe oben - das gesamte Grundstück, ausser ein Teil des Grundstücks gehört nicht zum Bauplatz (zB. landwirtschaftliche Nutzung in der Widmung) |