|
|
||
Hallo - nein, kann man so nicht sagen, die 0,8% sind nur dann fällig wenn eine besicherung mittels grundbuch oder eingetragener Pfandurkunde gemacht wird.
wenn du eine Baukonto ohne diese Besicherung bekommst, dann sind die 0,8% nicht fällig. in deinem Fall müsstest dann 2 x 0.8% zahlen, wobei es aber eben ungewöhnlich ist, normal bekommst man ein Baukonto auch ohne diese Besicherung (man kann die Pfandurkunde auch nur vom Notar beglaubigen lassen und bei der Bank hinterlegen, frag das mal deinen Bankberater) lg johannes |
||
|
||
Hallo Johannes, - für das Baukonto haben wir keine Besicherung durch Grundbuch oder Pfandurkunde. Das wird erst beim Kreditvertrag gemacht!
Laut Info der Bank die Rechtsgeschäftsgebühr unabhänig von der Sicherstellung. LG elmo |
||
|
||
Hallo - es ist so wie ich geschrieben habe, dann würde ich bei deiner Bank nochmal nachfragen, warum genau die Rechtsgeschäftsgebühr (bzw umgangssprachlich Kreditsteuer genannt) fällig ist.
lg Johannes |
||
|
||
|
||
hmmm - von einem neuen verbraucherkreditgesetz hat mein berater heute nichts erzählt.
Beim Angebot für unser Bauspardarlehen entfällt die staatliche Kreditgebühr (0,8%) sowieso. Und beim Angebot für einen Hypothekkredit (andere Bank) teilte mir der Berater mit, dass wir von der Kreditgebühr laut TWFG (Tiroler Wohnbau Förderungsgesetz) befreit sind. Klingt irgendwie komisch, dass du das zweimal zahlen "sollst" und wir gar nicht!? Lg Alpina |
||
|
||
ich wollte hier nochmal nachhaken - gibt es dazu schon neuen, gesicherte Erkenntnisse? Ich habe von der Bank auch gehört, dass ein Baukonto nicht mit einer Pfandurkunde besichert werden kann (bzw. wenn ja, dann nur mit Rechtsgeschäftsgebühr). |