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Baukonto

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  •  elmo
29.6. - 12.7.2010
5 Antworten 5
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Ich war gestern bei unserer Bank, um die Unterlagen für unser Baukonto abzuholen.
Dabei wurde mir mitgeteilt, dass nun nach dem neuen Verbraucherkreditgesetz auch für ein Baukonto ein Kreditvertrag gemacht werden muss. Daher ist es auch möglich, dass dafür die staatliche Rechtsgeschäftsgebühr von 0,8% fällig werden könnte. (Wurde im Vertrag so angeführt.)
Das heißt, im schlimmsten Fall muss ich für den Baukontorahmen und dann für die endgültige Kreditsumme jeweils die 0,8% Rechtsgeschäftsgebühr bezahlen!!
Ist das jetzt wirklich so???
LG Elmo

LG

  •  johro
29.6.2010  (#1)
Hallo - nein, kann man so nicht sagen, die 0,8% sind nur dann fällig wenn eine besicherung mittels grundbuch oder eingetragener Pfandurkunde gemacht wird.

wenn du eine Baukonto ohne diese Besicherung bekommst, dann sind die 0,8% nicht fällig.

in deinem Fall müsstest dann 2 x 0.8% zahlen, wobei es aber eben ungewöhnlich ist, normal bekommst man ein Baukonto auch ohne diese Besicherung (man kann die Pfandurkunde auch nur vom Notar beglaubigen lassen und bei der Bank hinterlegen, frag das mal deinen Bankberater)

lg
johannes

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  •  elmo
29.6.2010  (#2)
Hallo Johannes, - für das Baukonto haben wir keine Besicherung durch Grundbuch oder Pfandurkunde. Das wird erst beim Kreditvertrag gemacht!
Laut Info der Bank die Rechtsgeschäftsgebühr unabhänig von der Sicherstellung.
LG elmo

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  •  johro
29.6.2010  (#3)
Hallo - es ist so wie ich geschrieben habe, dann würde ich bei deiner Bank nochmal nachfragen, warum genau die Rechtsgeschäftsgebühr (bzw umgangssprachlich Kreditsteuer genannt) fällig ist.

lg
Johannes

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  •  alpina1
29.6.2010  (#4)
hmmm - von einem neuen verbraucherkreditgesetz hat mein berater heute nichts erzählt.

Beim Angebot für unser Bauspardarlehen entfällt die staatliche Kreditgebühr (0,8%) sowieso.

Und beim Angebot für einen Hypothekkredit (andere Bank) teilte mir der Berater mit, dass wir von der Kreditgebühr laut TWFG (Tiroler Wohnbau Förderungsgesetz) befreit sind.
Klingt irgendwie komisch, dass du das zweimal zahlen "sollst" und wir gar nicht!?

Lg
Alpina

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  •  OutOfStep
12.7.2010  (#5)
ich wollte hier nochmal nachhaken - gibt es dazu schon neuen, gesicherte Erkenntnisse? Ich habe von der Bank auch gehört, dass ein Baukonto nicht mit einer Pfandurkunde besichert werden kann (bzw. wenn ja, dann nur mit Rechtsgeschäftsgebühr).

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