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Baukoordinator hatte keiner meiner Freunde. Ebenso wenig ein Gerüst beim Dachstuhl… |
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Ich zitiere nochmal meinen Beitrag von Seite 1: "Auf der Baustelle meines Arbeitskollegen hat sich ein Arbeiter die Fingerkuppe abgerissen. => Rettung. Polizei. Arbeitsinspektor." Die Zeiten sind vorbei, wo man das schon irgendwie regelt. Sobald der Notruf eingeht, läuft die Maschinerie. Wenn es dann keinen Baukoordinator, keinen SiGe-Plan und keine Schutzvorrichtungen gibt hast du ein gewaltiges Problem. |
Kann gut gehen, kann dich aber als Bauherr massiv treffen. Stichwort Solidarhaftung. ||
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Viel gefährliches Halbwissen was hier verbreitet wird, bitte lest nochmals genau ab wann ein BauKO benötigt wird und äußert euch dann dazu. Bei Umbauten kleineren Umfangs (hier gehts um die Mannstunden) brauchst nix, bei größeren Vorhaben wie beschrieben - also nie mehrere Gewerke zugleich und dazwischen einige Tage Pause - brauchst auch nix. Jm2c |
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Wenn ich einen Baukoordinator habe, und als Bauherr jeden Tag auf der Baustelle bin. Wessen Schuld ist es, wenn offensichtlich ein Gerüst nicht passt, oder eine Absturzsicherung nicht vorhanden ist und es passiert etwas? |
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Und eines darf man auch nicht übersehen, die Baustellen werden immer knackiger getaktet, alles muss auf den Tag passen und beim kleinsten Verzug hast du 3 Gewerke auf der Baustelle. Sehr unrealistisch, dass zwischen jedem Gewerk mehrere Tage Pause ist. Und selbst dann hast du die Beeinflussung wie oben beschrieben vorliegen.
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Du sagst es, "gleichzeitig oder aufeinanderfolgend" steht im Gesetz. Der Kommentar geht von "einander beeinflussend" aus. Und da sind wir bei einem Punkt, den du beim Hausbau (und darum gehts auch in diesem Thread) sehr oft hast. Welches Gewerk beeinflusst denn nicht das nächste Gewerk? Sobald du Abhängigkeiten hast, brauchst du schon einen. Und da reicht zB Baumeister-Dachdecker-Fassader-Spengler. ||
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Wenn du einen BauKo beschäftigst ist der in der Haftung. |
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Da bin ich mir eben nicht so sicher! Es gibt die "allgemeine Verkehrssicherungspflicht". |
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Schau mal hier: https://www.mplaw.at/media/dokumente/2016-06-10_bauzeitung-11_unklarheiten-bei-haftungsordnung_gg_print_1570.pdf Lt. dem haftet der BK. |
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Der BK haftet nur wenn du als Bauherr ihm die volle Handlungsfähigkeit überlässt. Er ist sogesehen nur eine Person, die den Projektleiter (in diesem Fall du) über Missstände der Arbeitssicherheit informieren kann. Handeln dagegen kann aber nur der Projektleiter, da dieser auch die verwaltung finanzieller Mittel über hat. soll heißen: du bist mit BauKO nur aus dem Schneider wenn du auch einen Projektleiter hast. lg |
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so ist es auch - siehe §9 BauKG erst wenn dem BauKo die Pflichten als Projektleiter im Sinne des BauKG übertragen werden, dann kann er voll haftbar gemacht werden. der Bauherr ist mit dieser Beauftragung jedoch aus der Haftung heraußen. Der BauKO hat auch in seiner Vorschau der Bauwerksabwicklung/Abfolge der Tätigkeiten auf der Baustelle die Gefahren zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu formulieren, vorzuschlagen, einzufordern. Ob die umgesetzt werden oder nicht hängt davon ab, ob die genannten Schutzeinrichtungen auch beauftragt werden. Beauftragen kann ein BauKO nichts, wenn ihm dies nicht übertragen wurde. Ohne diese Beauftragung sind beide u.a. in die Verantwortung zu nehmen. Verantwortung für beide insoweit, denn der eine muss 'es' sehen, ansprechen, Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter vorschlagen und der andere diese beauftragen und rechtzeitig umsetzen lassen. |
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Genau so dachte ich es mir auch. Dann sind aber die wenigsten Bauherrn "aus dem Schneider", weil die wenigsten einen Projektleiter beauftragt haben. Überhaupt wenn man mehrere Gewerke gesondert selbst vergibt wird es spannend. |
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genauso ist es, nur so lange nicht passiert, passiert eben nichts. beim nachbarn wurde aufgrund eines besuchs des arbeitsinspektors (zufällig, ist vorbeigefahren) für einen tag ein komplettes fassadengrüst als dachschutzgerüst ausgebaut aufgestellt. ---und das obwohl der dachdecker, der spenlger fast fertig waren und die fassade nicht angegriffen wurde. solange die zuständige behörde keinen besuch macht, kein unfall mit personenschaden passiert, bleiben die folgen aus. ich denke, dass sich die meisten hausbauer der eigentlichen verantwortung nicht ganz bewußt sind. die literatur dazu in den gesetzestexten sowie die auskunft bei den behörden auch oft verwirrend sind. |
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Viele Meinungen....... Fakt ist: Wenn ein privater Bauher (nachweislich) einen BK bestellt, ist der BK nur für Planung und Koordination der BENUTZUNG von Sicherheitseinrichtungen verantwortlich. Der Bauherr ist damit aus der Haftung, und es braucht auch keinen weiteren Projektleiter oder sonstwas. Einzige Ausnahme ist wenn eine Firma oder juristische Person als Bauherr, einen eigenen Mitarbeiter zum BK bestellt, dann bleibt die haftbar. (Weil Firmen ihre Mitarbeiter unter Druck setzen können) Weder der Bauherr noch der Baukoordinator sind für die Ausführung der Sicherheitseinrichtung verantwortlich. Aber es muss nachweislich eine geeignete Maßnahme beauftragt worden sein. Und da noch 2 interressante Fallbeispiele aus dem BauKG: ![]() |
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Das Fallbeispiel 7 beschreibt aber auch eine Situation wie vor 20 Jahren, wo man über 3 Jahre hinweg gebaut hat. Ich kenne keine einzige aktuelle Baustelle, wo Monate zwischen den Gewerken liegen. |
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Mag sein, du kannst aber anstatt Monate auch Tage oder sogar Stunden einsetzen.... |
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Wenn hier immer nur die Hälfte der Fakten gelesen wird, dann ist die Diskussion mühsam. Scroll rauf und lies nach was ich aus dem Gesetz und dem Kommentar dazu zitiert habe. |
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Anscheinend hast du da etwas falsch verstanden. Ich möchte hier nicht diskutieren, ob jemand einen BK braucht oder nicht. Ich wollte nur die gesetzlichen Bestimmungen klarstellen, und aufzeigen wo eben kein BK benötigt wird. Ist sicher für einige Mitleser interessant. Ich weiß was im Gesetz steht, und deine Kommentare habe ich gelesen.... |
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das BauKG ist ein Bundesgesetz. Die Bestellung hängt auch im Burgenland von der Art, dem Umfang, der gegenseitigen Beeinflussung der durchzufürhrenden Arbeiten ab. Laß dir das schriftlich von der Baubehörde geben..., das würde ich gerne lesen.... verstehe ich das richtig: dann wird der BK zur Kindergartentante, der die Benutzung kontrolliert? wer ist dann verantwortlich, wenn eine geeignete Maßnahme zwar beauftragt jeodch nicht ausgeführt wird oder ordnungsgemäß eingesetzt wird? gruß helgA |
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Der BK ist nur für Sicherheits- und Gesundheitsbelangen auf der Baustelle zuständig. Er muss lediglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten, und zwischen den Gewerken richtig kommunizieren. Er braucht weder die Einhaltung, noch die Ausführung zu kontrollieren. Beispiel: Bei einen MFH werden Fassade, Fenster und Dach erneuert. Variante 1 (= gegenseitig beeinflussend! Bedarf jedenfalls eines BK auch wenn Monate dazwischen liegen ) Eine Gerüstbauer wird mit der Aufstellung des Gerüsts beauftragt, welches alle Gewerke nutzen sollen. Jetzt kommt der BK ins Spiel. Er übermittelt dem Gerüstbauer die jeweiligen Anforderungen, bzw. gibt eventuelle Einschränkungen an die Gewerke zurück. Trozdem Haftet jedes Gewerk inkl. Gerüstbauer für sich selbst, und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Variante 2 (= nicht gegenseitig beeinflussend! BK nur erforderlich bei gleichzeitiger Tätigkeit!) Der Fassader stellt sich selbst sein Gerüst auf, dass 1,5 m unter dem Dachvorsprung endet. Der BK informiert den Dachdecker dass der selbst für seine Absturzsicherung zu sorgen hat. Die Einhaltung muss er nicht kontrollieren. Ein BK ist nur zu bestellen, wenn tatsächlich koordinationsbedarf besteht! • Wenn der eine geht und im nächsten Augenblick kommt der andere, ist das nicht mehr gleichzeitig • Wird keine Sicherheitseinrichtung des anderen verwendet, ist es nicht beeinflussend • Klettert einer über die Leiter des anderen, ist das bereits beeinflussend • Klettern beide über die private Leiter des Hauherren, ist das nicht beeinflussend |
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da ist einiges an wahrheit im letzten post vom hobbyplaner (vielleicht doch nicht ganz hobby ![]() einen satz will ich rausgreifen das stimmt NUR, wenn tatsächlich jeder seine eigene schutzeinrichtung baut (da sind wir in der eigenevaluierung jedes gewerkes). dann brauchts jedoch auch keine koordination. sobald eine firma eine sichtheitseinrichtung eines anderen benutzt, ist die kontrolle, dass diese auch für ihn passt nicht unwesentlich, unabhängig vom zeitpunkt der arbeiten (da werden zumeist die regeln nicht eingehalten). und da sehe ich die eigentliche arbeit des baustellenkoordinators, in der kontrolle, ob das gerüst für den fassader UND für die fensterfirma passt erachte ich für seine aufgabe. da gehts ins detail und das sollte der bauKO kontrollieren und den bauherrn/projektleiter informieren, wenns nicht so ist. das begründet auch seine baustellenbesuche. wobei in dem bsp. MFH Dach-Fassade-Fenster es unsinnig wäre 3 professionisten so einzuteilen, dass ich keinen bauKO brauche. fassade und fenster brauchen im MFH immer ein gerüst für ihre tätigkeit und dann geht das dach mit rel. wenig aufwand mit. |