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Also... Der Einreichplan ist wohl Sache des jeweiligen Bauwerbers, was da drauf steht oder auch nicht. Genauso sind diese Hinweisblätter je Gemeinde unterschiedlich. Wenn auch die Gemeinde einen Koordinator wissen will, ist das meines Erachtens nach rechtlich unzulässig, da sie die Organisation deiner Baustelle nix angeht. |
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Beim Rohbau war der Polier der BK. Es gab auch eine (kurze) Einweisung der Helfer. (z.B. Hinweis auf Helmpflicht) Genügend Helme wurden vom Baumeister gestellt, damit niemand eine Ausrede hat. Auch einen Sicherheitsplan gab es, der war fix am Baucontainer angebracht. Ein Gerüst gab es ab zweiter Decke (>6m Höhe). Vor 10 Jahren hätten einen alle ausgelacht wenn man sich zum Dachdecken ein Gerüst aufstellt, jetzt arbeitet keiner mehr ohne. Nach dem Rohbau gab es dann nur mehr uns selbst oder einzelne Firmen auf der Baustelle, die sind eh auf sich selbst verantwortlich. |
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hallo hier ist frau dyarne,
ich arbeite seit zehn jahren als baukoordinatorin auf allen möglichen baustellen und bauvorhaben; das halte ich für eine sehr schlechte Lösung, der Polier ist die vom Baumeister befugte und durchführungsverantworliche Person. Der kann sehr gut seine Aufgaben für sein Gewerk und seine Mannschaft wahrnehmen (Ersteinweisungen durchführen und Gefahrenquellen erkennen und beseitigen). Er kann von der Baufirma nicht als BauKo bestellt werden, da ihm die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung fehlen. Das klingt schon einmal gut. wenn die Baufirma die restlichen Gewerke in ihrem Sicherheitsplan berücksichtigt, hat sie mehr getan, als üblicherweise gemacht wird. nur allein mir fehlt der Glaube, dass hier ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan im Sinne des BauKG gemacht wurde. Das klingt schon schlechter: Gerüste sind schon ab wesentlich geringeren Absturzhöhen vorgeschrieben (mit ein paar geringen Ausnahmen); Auskunft über die rechtliche Situation gibt das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das 1999 in Österreich in Kraft getreten ist (die Umsetzung kam aus einer EU Richtlinie). Baukoordination hat mit Verantwortung zu tun, die kann auch der Bauherr selber übernehmen, muss jedoch auch mit den Konsequenzen leben. Es gibt hier eine Menge von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, die alle im Thema Arbeitssicherheit münden. Die sollte derjenige dann auch kennen, damit die Tragweite des Tuns oder des Nichttuns eingeschätzt werden kann.
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Uns wurde auch gesagt, wir müssen einen Baukoordinator bestimmen. Kosten waren um die 1500 EUR. Ein Baukoordinator wurde uns über die Baufirma vermittelt.
Als wir dann die Abrechnung bekamen, fehlte die Position Baukoordinator. Auf die Frage, warum wir den nicht bezahlen müssen, kam die Antwort "Ach, wir dachten ihr wollt keinen?"...doch, wurde vergessen, falsch verstanden...mir und der Baufirma ist er dann wohl nicht abgegangen und wir haben es auch ohne geschafft. 1500 EUR gespart...die sind aber dann in anderen Löchern schnell wieder versickert. |
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So gut kann keine Baustelle abgedichtet sein, dass kein Geld versickert! ![]() |
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sei froh dass nix passiert ist. die Streiterei möcht ich mir gar nicht vorstellen ||
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@utes: Wir sind froh, das nix passiert. Wir sind "Sicherheitsmenschen" und wir haben dann eigentlich gleich zugestimmt, als sie uns den Baukoordinator erklärt haben, warum man ihn braucht und haben soll.
Kann nur raten, wenn ihr einen Baukoordinator wollt, lasst euch den schriftlich Bestätigung oder zumindest vorstellen und die Hand schütteln. Mein Nachbar hatte auch einen Baukoordinator, denn aber nie zu Gesicht bekommen...ein Schelm der Böses denkt... |
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Das Thema Baukoordinator kommt jetzt bei uns auch auf.
Folgendes Szenario: Firma A hat von Erdarbeiten bis oberste Geschossdecke inkl. Fassade alles bei sich dabei, sprich eine Firma. Dach wird direkt vom Bauherren an Firma B übergeben (Weil bei Firma A nicht dabei), fängt aber erst an (ein paar Tage/Wochen später), wenn Firma A bis auf die Fassade mit allem fertig ist. Brauch ich dann den gesetzlich vorgeschriebenen Baukoordinator? Dazu der Gesetzestext: Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146 Wie kann man "aufeinanderfolgend" interpretieren? |
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hallo hier,
es meldet sich wieder frau dyarne: versteh ich das richtig, dass Erdarbeiten, Baumeisterarbeiten (Rohbau), Abdichtungsarbeiten, Leitungsarbeiten im Erdreich, Fassade, Fenster... bei der Firma A sind? wenn ja, dann ist diese Firma A groß und sollte alle Gefährdungen dieser Gewerke in der Eigenevaluierung (Gefährdungsbeurteilung) erfaßt, bewertet und Sicherungsmaßnahmen festgelegt haben. Dann sollte eine bestellte Person dieser Firma ständig vor Ort anwesend sein und die Umsetzung der Evaluierung veranlassen und kontrollieren (keine Koordinierungspflicht im Sinne des BauKG, jedoch aus dem ASchG-Arbeitnehmerschutzgesetz); wenn Firma A mit SubFirmaA arbeitet (klassischer GU Auftrag - Generalunternehmer), dann schaut das ein bissel anders aus. Denn woher soll die beauftragte Person von Firma A über das Gefahrenpotential von SubFirma A wissen (Koordinierungspflicht aus dem BauKG); Wenn sich Firma A und Firma B nicht begegnen, dann ergibt sich auch keine Koordininerungspflicht im Sinne des BauKG. Firma B braucht ebenfalls Schutzmaßnahmen, sollte auch in deren Eigenevaluierung festgelegt sein. Dacharbeiten brauchen Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz, abstürzendes Material, einen Aufstieg - Fragen, die beantwortet werden müssen. Das normalerweise aufgestellte Gerüst ist die Antwort darauf. Wer das jetzt bringt - Firma A für die Fassadenarbeiten oder Firma B für das Dach ist festzulegen. Dass beide ein Gerüst bringen ist unwirtschaftlich (da hier klassische aufeinanderfolgende Arbeiten im Sinne des Bauablaufes vorliegen). Die Koordinierung für das Gerüst (nicht für die Personen) entsteht hier, weil die Gerüstausbildung für beide Gewerke u.U. variiert - das hängt von der Dachform und der Fassadenausbildung ab. |
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Die Fenster sind nicht dabei, der Rest schon (ist eine große Firma). Aber ich seh da auch kein Problem. Die Fenster werden erst montiert wenn ich mit der Leehrverrohrung in den Wänden fertig bin, sprich Firma A ist lange davor mit dem Rohbau fertig. Die Fassade kommt dann wahrscheinlich eh erst viel später drauf. Geht aber auch ohne Gerüst - Absturzsicherung direkt an die Wand geschraubt - hab ich schon öfter gesehen (ok, heißt nicht dass es so reicht). Somit seh ich die Notwendigkeit eines Gerüsts erst wenn die Fassade drauf kommt. |
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Bei diesem Thema muss ich mich anhängen:
Ich werde voraussichtlich mit Combi-Box bauen, das ist ein Modulsystem ("Container"). Die stellen in einem Tag das Haus incl Fenster auf Dach incl Fassade kommt auch von Ihnen (außer Dachabdichtung, aber das folgt wieder sequentiell nicht parallel). Baugrube wird natürlich vorher gemacht. Innenausbau ist dann relativ sequentiell, (mit einigem an Eigenleistung) und es sollten eigentlich nie mehrere Firmen gleichzeitig auf der Baustelle sein. (Allerdings Tag 1 Firma A, Tag 2 Firma B etc). Brauche ich in diesem Fall einen Koordinator und einen SiGe Plan? |