Wir haben den Einreichplan bereits abgegeben und die Bauverhandlung war auch schon. Baugenehmigung liegt noch nicht vor da wir an einem bestehenden Gebäude noch eine Änderung vornehmen müssen.
Wir hatten vor in Holzriegelbauweise zu bauen. Nach sorgfälltigem anwägen haben wir uns für massiv entschieden. Jetzt habe ich eine Frage zur Wandstärke im Einreichplan. Diese wurde mit 39 cm angegeben. Wenn ich jetzt aber einen 25er Ziegel mit 20 cm ? VWS nehme ändert sich die Wandstärke, die Raumgröße innen und die Außenabstände zu den Nachbarn. Da habe ich keinen Spielraum mehr. Was ist zu tun?
Weiters haben wir im Keller eine Sauna geplant (damit die Anschlüsse da sind im Fall des Falles), die jedoch erst in 10 - 15 Jahren gemacht wird. Leider ist das in den Einreichplan gekommen. Das heißt ich habe ca. 139 m2 Wohnfläche + Sauna = ca. 146 m2. Wenn sich die Innenfläche verändert komme ich womöglich über die 150 m2. Oder ist das egal wenn ich die Sauna nicht umsetze????
Ist die Wandstärke im EInreichplan ohne oder mit Dämmung gemeint????
Hoffe, Ihr könnt mir dazu helfen. Vielen Dank im Voraus!
Nei Einreichen - Sorry, bei wesentlichen Änderungen ist neu eizureichen und Abstände zu den Nachbarn, Wohnflächen, usw... sind wesentliche Änderungen. (Etwas anderes wär wenn Du z.B nur eine nicht tragende Innenwand um wenige CM verschiebst
Änderungsbewilligung - Ich sehe es auch so, dass das eingereicht werden muss. Allerdings ist keine vollständige Neueinreichung erforderlich, sondern lediglich um eine Änderungsbewilligung. Das hat bei uns sehr gut geklappt. Allerdings ist fraglich, wenn ihr eh noch keine Bewilligung habt, ob nicht eine vollständige Neueinreichung einfacher ist.
Nochmal einreichen - Ich denke auch, dass ihr das nochmal neu einreichen müsst. Nicht nur wegen den Abständen, bei uns am Einreichplan ist auch das Material beschrieben, aus dem die Wände erstellt werden, welche und wieviel Dämmung draufkommt etc.. Das würde ja dann bei euch auch nicht mehr zusammenstimmen. Am besten, ich fragt direkt bei eurem Baumeister bzw. auf der Gemeinde nach, die wissen da sicher am besten Bescheid.
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