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sollte kein Problem sein - Der seitliche Abstand muss halbe Gebäudehöhe bzw. mindestens 3m sein, bei diesem Haus also 3m. Die Gebäudehöhe wird etwas komplizierter berechnet, aber wenn das Haus max. 6m hoch ist, geht es sich aus. Um sicher zu gehen empfiehlt es sich, auf die Baupolizei bei der Gemeinde zu pilgern, die sagen es dann auch "amtlich".
LG Andreas |
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ja - kein problem - kann ich auch nur bestätigen.
die höhe ist sicherlich auch kein problem. ob sich bauklasse I ausgeht kann ich so leider nicht sagen aber mit bauklasse II ist es überhaupt kein thema. die aufschliessungskosten bei bauklasse II sind natürlich um einiges höher (ich glaube das doppelte). lg |
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Gemeinde fragen - Erkundige Dich bei der Gemeinde und sichere dich beim Kauf vertraglich ab! Du kannst auch die NÖ-Bauberatung in Anspruch nehmen (www.noe-gestalten.at)
Bei uns z.B. hat der Bauamtsleiter vor dem Kauf einen "Grobplan" mit uns besprochen, damit nichts schief gehen kann. (außer Bauklasse gibt's z.B. noch Brandschutz und Lichteinfall) Wir hatten außerdem im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht wenn die Baugenehmigung versagt wird oder unvorhersehbare Auflagen einen gewissen Mehrpreis überschreiten. |
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Erste Antworten - Hallo,
habe folgende Antworten bekommen: Von der Gemeine Groß Enzersdorf: "Das von Ihnen ausgewählte Haus können Sie dann errichten, wenn die Gebäudehöhe n i c h t mehr als 6,35 m beträgt. Der Abstand zu den seitlichen und der hinteren Grundstücksgrenze muss der halben Gebäudehöhe (mindestens 3m) entsprechen". Antwort vom Haushersteller: Gebäudehöhe ohne Dach 5,80 m. So jetzt meine Frage, Wird das Walmdach 22 o noch dazugerechnet, oder nicht laut NÖ-Bauordnung? |
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Kann mir wer folgenden § erklären? - § 53
Höhe der Bauwerke (1) Die Gebäudehöhe ist nach der mittleren Höhe der Gebäudefront (Berechnung: Frontfläche durch größte Frontbreite) zu bemessen. Die Gebäudefront wird nach unten bei Gebäudefronten an der Straßenfluchtlinie durch den Verschnitt mit dem Straßenniveau in dieser Linie, ansonsten mit der bestehenden oder bewilligten Höhenlage des Geländes und nach oben durch den Verschnitt mit der Dachhaut oder mit dem oberen Abschluss der Gebäudefront |
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Weiter gehts !!! - Verstehe ich das Richtig, dass die Gebäudehöhe dort endet, wo das Dach beginnt (Verschnitt mit der Dachhaut)? In unseren Fall würde dann das Haus passen, wenn die Gebäudehöhe aber bis zum hösten Punkt des Gebäudes geht, dann wird es sich schwer ausgehen, da das Gebäude 5.80 m hat und ein Walmdach mit 22 o drauf kommt?
lg |
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Die Angaben passen nicht zusammen?!? - Vorne hast Du geschrieben, das Haus ist mit Dach 6m hoch, das passt meiner Meinung nach nicht zu 5.8m + Dach. Wie auch immer, die Gebäudehöhe ist die mittlere Höhe des Hauses im jeweiligen Schnitt. Das geht bis zur Oberkante des Daches (wo die Dachhaut, also z.B. dein Dachstein, ist). Die Berechnung ist wirklich am einfachsten über die Fläche, wie im ersten Satz des § steht.
LG Andreas |
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Danke für die Antwort - Hallo, hast recht, der erste Wert war geschätzt. Wir habe uns telefonisch erkundigt, da wure uns 5,80 m gesagt. Das Haus HAT EG + OG und darauf ein Walmdach. Ist Alternativ auch mit Pultdach erhältlich. Wenn ich Pro Geschoss 2,5 Meter Rechne + 0,5m für Decke bleiben nur 0,85 fürs Walmdach 22 Grad über. Schaut dann nicht gut aus, oder ? |
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Firsthöhe = Gebäudehöhe - Hallo,
ist die Firsthöhe gleich die Gebäudehöhe? |
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Unterschiedliche Regelungen! - Wie gesagt gelten mehrere Bestimmungen mit versch. Berechnungen! Also sehe ich für Dich 3 Möglichkeiten:
1.) Mit einem Plan zur Gemeinde gehen und fragen "werden Sie das genehmigen" => idR. die sicherste Variante 2.) mit einem Plan von der NÖ Wohnbauberatung beraten lassen 3.) Schon vor dem Vertragsabschluss einen Einreichplan von einem Planer erstellen lassen, der haftet, wenn er die Bestimmungen nicht einhält => teuerste Variante (Die 4. wäre auf "gut Glück", aber die scheide ich aus ![]() |