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Die Bauplatzbewilligung kann es nur für ein Grundstück geben, dh. eine Grundstücksnummer. Du müsstest die Privatstraße daher integrieren, bevor du um Bauplatzbewilligung ansuchen kannst. Ob das aber so ein Vorteil ist, wenn darauf eine Dienstbarkeit besteht, solltest du dir gut überlegen. Auch die verbleibende Straßenbreite von nur 3m ist mM nicht ausreichend. Wie erreichst du dann dein Grundstück, über Fremdgrund? |
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Danke für die Antwort,
ich habe mir schon das Formular besorgt und hätte das schon so interpretiert, dass ein Bauplatz über mehrere Grundstücke (in meinem Fall gleiche EZ falls das relevant sein sollte) gehen darf (Feld: Grundstück(e) Nr. extra auch in der Mehrzahl, in http://www.salzburg.gv.at/pdf-formulare-bw-w214.pdf) Zugefahren wäre ich über die 3m westseitig, ansonsten ist im Süden eine öffentliche Straße, die ich z.B. während es Baus nutzen würde. Kann ich die 2 Grundstücke zusammenlegen und explizit definieren, dass der Nachbar auf den westlichsten 3m ein Geh- und Fahrrecht hat? Oder kann ich das dann nur über das gesamte Grundstück einräumen? Durch das schmale Grundstück möchte ich einfach so breit wie möglich bauen, um von der Länge Richtung Süden möglichst viel Garten zu erhalten, weshalb ich für jede Hilfe und Ideen dankbar bin |
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Wenn beide Grundstücke dieselbe EZ haben, sollte eine Bauplatzbewilligung möglich sein, außer in Salzburg gelten andere Regelungen. Eine Dienstbarkeit kann jedenfalls nicht einseitig abgeändert werden. Die Zustimmung des fahrberechtigten Nachbarn ist jedenfalls erforderlich. Wenn er mit deinem Vorschlag einverstanden ist, das unbedingt notariell beglaubigen und im Grundbuch eintragen lassen. Viel Erfolg! |
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