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es bleibt - dir dann ja nur mehr ein großes Grundstück. Die Grundstücksnummer sollte dann die mit der bestehenden Bauplatzerklärung sein. Welche Kosten fallen eigentlich bei einer Bauplatzerklärung an? |
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Bundesland ist Niederösterreich. Bauplatzerklärung und die damit verbundenen Aufschliessungskosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängen auch von der Grundstücksgrenze ab. In unserem Fall reden wir von etwa € 15.000,-- |
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Du musst schon ein paar Details hinzufügen, anders wirds schwierig.
Für NÖ gilt zumindest, dass nur für zu Bauplätzen erklärten Grundstücken Aufschliessunggebühren verlangt werden dürfen. Wenn du jetzt die 2 Grundstücke zusammenlegen willst, wird die Ergänzungsabgabe fällig. Wichtig wäre auch noch die Grundstückswidmung beider Grundstücke. |
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widmung ist gleich. das mit der ergänzungsabgabe wird mir wohl nicht erspart bleiben. |
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da gibts wohl einen Irrtum.@sm6147: du schreibst ursprünglich, dass für BEIDE Grundstücke die Aufschließungsbeiträge bezahlt sind, aber nur EIN Grundstück zum BAuplatz erklärt ist. Wie geht das?? Die Aufschließungsabgabe wird entweder fällig, wenn ein Grundstück zum Bauplatz erklärt wird - das kann unabhängig von einer Baubewilligung erfolgen - oder es wird eine BAubewilligung erteilt.
Ohne Bauplatzerklärung und ohne Baubewilligung wird keine Aufschließungsabgabe fällig!!! Wann und aus welchem Anlass wurde daher die Aufschließungsabgabe für das 2. Grundstück vorgeschrieben??? Sollte es tatsächlich stimmen, dass für beide Grundstücke Aufschließungsabagbe bezahlt wurde, dann fällt bei deren Vereinigung keine Ergänzungsabgabe an. Eine Ergänzungsabgabe errechnet sich nur, wenn aus 1 Grundstück durch Teilung mehr Grundstücke gemacht werden, oder allgemein: wenn durch Teilung mehr Bauplätze geschaffen werden (she. § 39 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996) Der Grund liegt darin, dass aufgrund der Berechnungsformel die Aufschließungsabgabe für kleine Grundstücke im Verhältnis größer ist als für große Grundstücke - d.h. die Aufschließungsabgabe für 1.000 m² ist geringer als in Summe für 2 x 500m². |
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das war ein kleiner irrtum meinerseits. wir haben € 135,- aufgeschlossen bezahlt. diese ²aufschliessung" beinhaltete aber nur den kanal- wasser- und elektroanschluss bis zur grundgrenze.
anlässlich der bauplatzerklärung wurde dann erst die wirkliche "aufschliessungsabgabe" vorgeschrieben. (also für die Strasse etc. die vielleicht irgendwann gebaut wird) |
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was heißt das jetzt???? - Nochmals zur Klarstellung:
- du hast 2 Grundstücke - eines davon ist bereits zum Bauplatz erklärt - jetzt willst du die beiden Grundstücke (eines ist Bauplatz, das andere nicht) vereinigen Dann ist ganz klar die Ergänzungsabgabe fällig: du hast nach der Vereinigung ein (einheitliches) neues Grundstück, für welches die Aufschließungsabgabe in seiner Gesamtheit neu berechnet wird. Davon wird die bereits bezahlte Aufschließungsabgabe für den bisherigen Bauplatz abgezogen und die Differenz musst du als Ergänzungsabgabe bezahlen. Ein täglicher Normalvorgang.... Interessant wäre noch: was war der Anlass für die Bauplatzerklärung des ersten Grundstückes? Eine Baubewilligung kanns ja nicht gewesen sein, da diese wegen Überschreitung der Bebauungsdichte nicht erteilt werden konnte. Noch was: - "...wir haben € 135.- aufgeschlossen bezahlt..." - meinst du damit, dass der Vorbesitzer z.B. die Kanaleinmündungsabgabe bereits bezahlt hat und dieser Betrag in den m²-Preis eingerechnet wurde? Nur darauf kommts an, und nicht, ob ein Kanal an der Grundgrenze liegt oder nicht. |
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bauplatzerklärung erfolgte, da schon klar war, das ein haus gebaut werden soll. vorbesitzer war die gemeinde. kanalanschlussgebühren werden noch zusätzlich fällig. |
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....d.h. dass du € 135.- für ein sogenanntes Rohbauland gezahlt hast, also ohne Aufschliessungsabgabe und ohne diverse Anschlussgebühren. Das ist aber jetzt ganz anders, als du das in deinem 1. Posting angegeben hast!!!!("...Für beide ist die Aufschliessung bezahlt...").
Wie ich schon sagte: dass Wasser und Kanal an der Grundgrenze liegen, hat nichts mit dem Wert des Grundstückes zu tun; das ist ausschließlich Sache der Gemeinde. Sehr erstaunlich ist auch, dass eine Bauplatzerklärung erfolgte, weil "...klar war, dass ein haus gebaut werden soll...". Das ist völliger Unsinn. Was hat der Bürgermeister da als Begründung in den Bescheid für die Bauplatzerklärung geschrieben? PS: Willst jetzt eigentlich noch etwas wissen?? |