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baurecht & notar

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  •  martin

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hallo, hier sind sicher einige dabei, die auch einen baurechtsgrund besitzen. laut schreiben verfasst der notar/rechtsanwalt den vertrag. ich habe aber gehört, dass auch die jeweilige gemeinde den vertrag aufsetzen kann, und dann der notar nur mehr beglaubigen muss. stimmt das und wieviel kostet die beglaubigung?

danke

  •  Der Ratgeber
25.3.2003  (#1)
Lieber Martin! - Baurechtsgründe (wenn in Österreich) werden doch grundsätzlich von der jeweiligen Landesregierung begeben. Zuständig ist dann die jeweilige Gemeinde (weil Baubehörde I. Instanz). Auf alle Fälle sollte es hierzu Standard-Verträge geben. Und für die Beglaubigung ist nicht unbedingt ein Notar aufzusuchen. Das macht jedes Bezirksgericht (und noch dazu billiger - nur Stempelgebühren). Rufen Sie doch am Bezirksgericht mal an.

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  •  Robert
26.3.2003  (#2)
Baurecht - @martin: Leider weiss ich nicht in welchem Bundesland Du ansaessig bist. Darf Dir den Link fuer NOE bekanntgeben: http://www.noe.gv.at/service/RU/RU3/Baurechtsaktion.htm
Natuerlich konnen auch Gemeinden Baurechtsgruende vergeben. Weiters kannst Du selbst um Umwidmung deines Grundstueckes als Baurechtsgrund ansuchen. Natuerlich unter bet. Vorraussetzungen, bei Deiner Landesregierung/BH anfragen. Bedenke wie viel Kosten Du ausgibst. Abwicklung Notar gibt Dir die dementsprechende Sicherheit.

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  •  Robert
26.3.2003  (#3)
Baurecht II - Weiters kannst Du Dir beim Notar z.B. Kombipaket aushandeln. Denn falls Du verheiratet bist, waere auch das "gegenseitige Veraeusserungsverbot" wichtig. Erstberatung Notar = kostenlos! Auch ich habe einen Baurechtsgrund. Wuensche Dir alles Gute!

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