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Ich habe ähnliches mit angrenzender landwirtschaftlicher Fläche abgeklärt (betrifft zwar die Steiermark, dürfte sich aber nicht groß unterscheiden). Man darf direkt an der Baulandgrenze (meist auch Parzellengrenze) bauen - es gibt keinen vorgeschriebenen Mindestabstand (zumindest nicht, wenn beide Bereiche im Eigentum des Bauherren stehen). Selbstverständlich darf man auch Ausgänge vom Haus in die angrenzende landwirtschaftliche Fläche bauen und von dort aus diese Fläche auch betreten. Keller ist bei uns zwar keiner angedacht, aber ob das einen Unterschied macht? Nachdem ihr den Waldbereich zur Pflege betreten müßt, kann ich mir nicht vorstellen, daß ein 'Eingang' in den Waldbereich von der Bauparzelle aus untersagt werden kann - abgesehen davon darf in Österreich ohnehin jeder Wald betreten (Ausnahmen werden bei Dir nicht zutreffen, der Besitzer darf auch dann). Diese Überlegung kann ich nicht nachvollziehen - dafür müßte eine echte Gefährdung vorliegen und bei gesunden Bäumen ist das schwer vorstellbar. Wir haben von der Gemeinde dazu bereitwillig und völlig unproblematisch Auskunft erhalten - ich würde um Einsicht in die Unterlagen bitten. Eventuell hilft euch auch die Landwirtschaftskammer telefonisch weiter, wenn ihr vorab mal Allgemeines dazu abklären wollt (bei landwirtschaftlichem Grund machen sie das in der Regel bereitwillig). |
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Danke. Ausgang ist irgendwie relativ. Es ergibt sich halt genau der Kellerzugang aus dem Bereich wo der Hang abgetragen wurde. Den ursprünglichen Geländeverlauf kann man ableiten und im Prinzip fehlt eben der Hangbereich vorm Keller aber die Parzellengrenze ist mehr oder weniger die Traufe. Das Urgelände und offene Kellerbereich ist ja auch in der Einreichplanung ersichtlich. Ich denke ohne den Wortlaut vom hinterlegten Einreichplan kommt man hier sowieso nicht weiter. Frage mich nur generell wie so ein offener Keller an der Grenze am Hang möglich ist bei einer Waldparzelle. |
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Der Keller ist nicht das Problem, sondern der Ausgang - wäre er seitlich vom Haus und nicht dahinter, gäbe es keinen Grund zur Beschwerde. Die bewilligten Baupläne geben da sicher mehr an Information her - wenn die Gemeinde damit einverstanden war (auch mit der Geländeveränderung), wird der Förster schwerlich etwas dagegen unternehmen können. Erdkeller dürfen bei uns aber auch direkt in landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden (sieht aber nicht nach einem mit offenem Boden aus). |
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mal eine Offtopic Frage: Wie habt ihr da den Traufenschotter vom Rasen abgetrennt? Ist das ein Gitter? |
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Hust. https://kaernten.orf.at/v2/news/stories/2883515/ 3x in den letzten 2 Jahren. Die Gemeinde liegt direkt im Südföhnstrich und eine Parzelle weiter wurde der ganze Bestand ausradiert. "Ganze Hügelbereiche entforstet". |
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Restel von den Gabionen. :) |
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O.K. das ist natürlich etwas anderes - aber weht es dann bergauf? Fallen die Bäume wirklich zum Haus oder eher den Hang runter (sollte man ja aufgrund der Probleme eine Parzelle weiter feststellen können) ? |
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Die Bäume liegen teils in einer Flucht, teils kreuz und quer, entwurzelt oder einfach abgebrochen in allen Richtungen. Geht ja mit Scherwinden bzw. Turbulenzen einher. Unberechenbar. Ich war Paragleiter und im Lee ist eigentlich durch die Turbulenzen nichts kontrollier bzw. vorhersehbar. Genauso wie beim Föhn und den Fallwinden die da den Berg runterkommen. Dort ist der Hang im Lee meist in einer Richtung abgerodet aber dann in den Talausläufer kommt dann natürlich alles zusammen und gibt keine Richtung vor. Da wird einem im Haus schon ganz anders und die Fixverglasungen wölben sich und es pffeift durch die Fensterdichtungen. Im bisherigen Winter und Jahrzehnten vor 2017 wars gsd ruhig bzw. nie so stark. |
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An der Grundstücksgrenze? An der Widmungsgrenze? Oder dort, wo halt die letzten Bäume stehen? Öffnung an der Grundgrenze? Baubewilligt? Für einen Zugang über Fremdgrund? Hat er Recht! Lt. Forstgesetz ist JEDE andere Verwendung von Waldboden zu einem anderen Zweck in forstrechtlichem Sinne ein "Rodung" (auch wenn kein einziger Baum gefällt wurde) Braucht er auch nicht. Das Forstrecht nimmt auf das BAurecht keine Rücksicht. Es steht fast immer über allem anderen. Was? 2 Versionen einer Bauverhandlungsniederschrift, eine offizielle und eine inoffizielle? Meinst jetzt nicht ernst, oder? Ist bei enger/strenger Auslegung des Forstgesetzes sehr wahrscheinlich so zu sehen. Vergiss diesen Vergleich. Wie gesagt: Forstrecht geht über alles und sitzt mit Argusaugen aufm Wald. Die lw Nachbarfläche daneben is ausgesprochen harmlos. Vorsicht mit solchen generellen Aussagen! Kommt auf den Einzelfall und auf das Bundesland an und in der Regel spielt es keine Rolle, wem das Nachbargrundstück gehört!! Vermischung von unterschiedlichen Sachverhalten und unzulässiger Vergleich. Betreten des Waldes für jedermann ist ausschließlich für "Erholungszwecke" erlaubt (und da nicht immer und überall). "Pflege" is ja auch was Spezielles. Das alles hat nichts mit einer Nutzung als regelmäßiger Zugang zu einem Einfamilienhaus zu tun! Pflege dient ja der Waldnutzung im weiteren Sinn und ist daher keine "ANDERE" Nutzung von Waldboden als zur Waldnutzung. Zugang zum EFH sehr wohl - daher: Rodung! Der Förster vollzieht das Forstgesetz. Und da geht´s nicht darum, womit die Gemeinde da (als Baubehörde) irgendwann einverstanden war. Du bist doch aus NÖ, oder?? Dann stimmt das jedenfalls nicht!! Mein Resumee: es geht hier offensichtlich um eine komplexe Frage und auch um ein nicht ganz einfach zu lesendes und zu interpretierendes Forstgesetz. Da kommt immer auch auf Details an. Der bisher geschilderte Sachverhalt lässt derzeit keine eindeutige und klare Beurteilung des Falles zu. Es kann daher nur spekuliert werden....... |
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Nein, ich bin nicht aus Niederösterreich - und in unserer zukünftigen Wohngemeinde ist es erlaubt. Und es ist in jedem Fall sinnvoll, sich vor Ort zu erkundigen - die zuständige Baubehörde ist verantwortlich und sollte die Gesetzeslage vor Ort kennen. Die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen ist im übrigen auch nicht überall identisch - egal ob land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fläche (wie wir inzwischen erfahren haben). |
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Klingt übel - erstaunlich, daß trotz dieser lokalen Probleme die Baugenehmigung erteilt wurde. |
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An der Widmungsgrenze. An die Widmungs/Parzellengrenze. Baubewilligt - wie findet man sowas raus? Im Einreichplan klar ersichtlich mit Verlauf des Urgeländes und offenem Kellerbereich. Der Einreichplan ist bewilligt aber hier vlt. vergessen worden auf die Waldparzelle rücksicht zu nehmen? Das verstehe ich auch und macht Sinn. Nur wurde das im Bauverfahren das ganze nicht berücksichtigt? Es gibt einen komischen nachträglichen Vermerk (handschriftlich) mit Unterschrift auf der Version die dem Bauherren vorliegt. Natürlich sollte die gleiche Version auf der Gemeinde verfügbar sein, aber ob der nachträgliche Vermerk dort gleich vorhanden ist fraglich?! Oder gibt es generell nur einen gestempelten Einreichplan? |
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Die Probleme gabs auch damals nicht. :) Nach dem heurigen Regendesaster werden aber selbst diese Zonen anscheined überdenkt und überarbeitet. Da gings aber um die Hangrutschungen in Oberkärnten. War vorher auch nie Thema anscheinend. Und eigentlich problemlos solangs der eigene Wald ist. Da lässt man halt nichts grosses stehen und selbst eine Rodungsbewilligung für einen kleinen Bereich normalerweise auch eher unproblematisch. Hier gehts mehr um den Hangbereich und den Kellerzu- bzw. Abgang der sich ja in der "strengen" Waldwidmung befindet. Rückbau wär ja möglich nur wär dann einen Keller den man nicht nutzen kann und wiederum fällt alles auf den Bauwerber zurück, selbst wen die Einreichung bewilligt war aber vlt was übersehen wurde. Hätten locker anders planen können den Platz gibts genug. Wenns soweit kommt steht halt keiner dafür gerade, und das ist das eigentlich was nervt... Die ursprüngliche Planung sah auch anders aus, bis jemand erst darauf aufmerksam gemacht hat dass and die Grenze möglich ist. Nächste Woche kommt der Chef vom Inspektor mit. Dann sehen wir weiter. |
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Daumen sind gedrückt für eine sinnvolle Lösung! |
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Update: Nach Rücksprache mit der Gemeinde wurde eine Umwidmung für den Bereich beantragt und mit der Forstbehörde abgesprochen. Hab sogar Ersatzfläche angeboten wird aber nicht benötigt. Wenn die Widmung durch ist dann noch eine Rodungsbewilligung und alle sind happy. Lerne: Immer mehrere Meinung einholen und dich nie auf nur eine Behörde/Aussage verlassen. |