Hallo!
Ich habe ein paar Baurechtliche Fragen über die Vermessung bzw. Zusammenlegung zweier Grundstücke.
Es handelt sich dabei um ein Grundstück mit der Widmung Grünland und ein Grundstück mit der Widmung Bauland Wohngebiet. Diese beiden Grundstücke (beide in meinem Besitz) sollen zusammengelegt werden damit ich bis an die Widmungsgrenze bauen darf, ohne einen Bauwich einhalten zu müssen. Laut Grundbuchauszug ist keines der Grundstücke im Grenzkartaster eingetragen.
Ist dies für eine Zusammenlegung zwingend erforderlich?
Da ich bis an die Widmungsgrenze bauen möchte, brauche ich für den Umbau rechtlich gesicherte Grundstücksgrenzen?
Vielen Dank für eure Antworten und euer geteiltes Wissen bereits im Vorraus!
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