« Finanzierung  |

Bauspardarlehen - Angebot Hausbank

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  Tintifax
12.7. - 14.7.2011
40 Antworten 40
40
Liebe Community emoji

Da wir nun endlich mit dem Hausbau begoninssatz 60 Monen haben, wir mittlerweile beim Dach sind und uns die Eigenmittel langsam ausgehen, waren wir auf der Hausbank wegen Bauspardarlehen. Sind leider die totalen Laien auf dem Gebiet.

Unser Angebot:
115.000 auf 30 Jahre
Zinssatz v. d. Vertragssumme 2,900%
Fixzinssatz 60 MOnate.
MOnatliche Rate ohne Sofortschutz 5xx Euro.

Bearbeitungskosten 3% d. Darlehenssumme
Kosten f. Eigenmittelbeschaffung: 0,500% d. D.Summe. (Was ist das denn bitte?)
Kontoführungsbeitrag: 8,48 p.a.

Grundbuchseintragung 1706 Euro.

Also in meine Augen fällt mir nur die 3% Bearbeitungsgebühr auf? Was kann man dann machen?
Was würden uns Experten von euch raten? Bei dieser Summe eher weniger Laufzeit?
Eventuell könntet ihr uns ein paar Tipps geben ob dies ein gutes oder schlechtes Angebot ist und was verhandelbar wäre.

Ich bedanke mich jetzt schon mal ganz ganz doll bei euch. Uns fehlt einfach der Durchblick und mit Null Wissen würden wir vermutlich einen Blödsinn unterschreiben emoji

Eventuell weiß das auch jemand von euch:
Wir bauen einen Bungalow EKZ 48,97.
Sind eine Jungfamilie mit 2 Kinder.
Wir bauen in NÖ.
Stimmt es, wenn wir die EKZ von 45 eben nicht erreichen, das uns dann die Jungfamilienförderung, Arbeitnehmerförderung, Kinderförderung und die 15 Punkt die wir f. die Erdwärmheizung bekommen auch nicht gefördert wird?

  •  hausmaus
13.7.2011  (#21)
Seh ich auch so, daß es auf den Betreuer ankommt. - Und da es nicht wirklich egal ist, ob man für die gleiche Leistung 2000 oder 3000 Eur blecht, kann man von dieser Bank bzw. dem "Betreuer" nur davorrennen.

1
  •  lize
  •   Gold-Award
13.7.2011  (#22)
Schau, - ... ohne genaue Details lässt sich die hier angefragte Finanzierung nicht mit deiner Finanzierung vergleichen.

Schau dir mal das an: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d71/BauspardarlehenErhebungJaenner2008.pdf

hier sieht man zB genau, dass beim Vergleich der Bausparkassen bei Weitem mehr angeschaut werden muss, als lediglich die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]. Beim Vergleich von ABV und s-Bausparkasse zum Beispiel sieht man, dass die s-Bausparkasse unterm Strich trotzdem günstiger war (leider kein aktueller Vergleich), obwohl sie doppelt so viel BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] verrechnet hat. Dafür fallen viele andere Kosten weg, die du im übrigen als normaler Verbraucher nur extrem schwer aus dem Vertrag herauslesen kannst. Sogar ich tu mir dabei ziemlich schwer, wirklich alle KOsten auf einen Blick zu sehen. Das macht die s-Bausparkasse im Vergleich zu den anderen sehr übersichtlich und transparent... Der Hund liegt halt oft im Detail begraben! Hatte selbst schon Angebote von anderen Bausparkassen aufm Tisch liegen, wo ich nach Durchsicht mit unserem Bau- und Wohnspezialisten selbst nur so mit den Ohren geschlackert habe, wie versteckt dort viele Nebenkosten aufgelistet waren... Recht von "Zinssatz zuzüglich 0,25 %/Quartal (warum kann man nicht gleich den echten Zinssatz hinschreiben bzw. zumindest Zinsatz + 1!!!) GEbühren für Ansparkonten, die auch einige 100e bis 1000e ausmachen... usw... usf... Da ist der Nepp mit dem Zinssatz von der Vertragssumme nur mehr eine Kleinigkeit!

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo lize, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  creator
  •   Gold-Award
13.7.2011  (#23)
wer als "laie" zur bank kommt, soll sich nicht wundern, - dass er kein diskont-angebot erhält. jungfamilie ist halt kein bonitäts-reisser. es gilt wie überall anders auch: vorab informieren - dann selbst einschätzen, kriterien vorgeben und schauen, wie man sie verhandeln kann. man nimmt ja sonst auch nicht das erstbeste angebot...

laut verbraucherkreditgesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006780 sind alle kosten klar und transparent aufzuführen - damit man vergleichen kann! das geht dann z.b. so: http://www.volksbank-am.at/m101/volksbank/zib/downloads/finanzieren/vkrg_info_bauspardarlehen.pdf?locincl=/m080_46590
wer will, kann sich auch beim vki beraten lassen oder angebote dort vergleichen. der rest ist simple verkaufspsychologie: unterschrift gegen gute kondis. der eine will geld, der andere ein geschäft (und auch geld) - und konkurrenz belebt das geschäft, auch wenn sich banken mit einträgen bei auskunfteien und halblegalen methoden zu wehren versuchen...

auch ein bauspardarlehen kann gut verhandelt werden, egal, ob mit geschenkten raten, bearbeitungsgebühren, eintragungsgebühren... nur die eintragung selbst kriegt man nicht weg.

frühzeitig informieren erspart den zeitdruck.



1
  •  Tintifax
13.7.2011  (#24)
@Creator - Das heisst das Eintragen ins Grundbuch ist bei Bauspardarlehen pflicht und auf EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] kann man hier nicht gehen?

Hatte heut schon ein langes Gespräch mitn Bankberater hab so getan als wüsst ich wovon ich red *gg* Also im Endeffekt bei der Bearbeitungsgebühr kann er auf jeden Fal plötzlich was machen weil wir Stammkunden sind, das mit den 0,5% war ja der ur Schmäh, das gilt ja nur für jemanden der gar keine EIgenmittel hat somit fallen die dann auch weg.
Mit die 2,9% muss ich noch mit ihm verhandeln das ist schon sehr viel.
Was würdet ihr mir hier als Ausgangsbasis raten?
Werd Morgen noch mal bei ihm vorbeischauen.
Er hat gemeint das war ja nur mal ein 08/15 Angebot weil ja noch nix fix ist aber ich soll zum aushandeln kommen - na wenigstens was.

Zeitdruck hab ich eh noch keinen 5-6 Monate sollt ma mit unserem Geld eh noch auskommen.

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#25)
@ lize -

zitat..
@ Hausmaus: Bei Bauspardarlehen sind
3 % normal und nur in extrem wenigen Fällen verhandelbar... wenn überhaupt! Auch hier kann von einzigartig frech nicht die Rede sein, vor allem dann nicht, wenn man Äpfel anscheinden mit Birnen vergleicht sprich Bauspardarlehen mit normaler Bankfinanzierung!


aber so ein blödsinn..... warum sollte beim bausparen "3 % bearbeitungsgebühr" normal sein... und dann noch das "in extremwenigen fällen verhandelbar... wenn überhaupt" - besonders das "wenn überhaupt"...
es IST frech - aber klar - OFT siegt frechheit .... sieht man ja wenn du das schon als "normal" ansiehst...
lize - mittlerweile ist es so dass man gesetzlich die begriffe "darlehen" und "kredit" gar nicht mehr trennt ... ja - das war bis vor kurzem so ... aber die neue gesetzliche regelung sieht das nicht mehr vor ... (können uns gerne zusammen setzen und die gesetze durchgehen *fg* emoji )

JA - eine bankfinanzierung ist grundlegend was anderes als ein bauspardarlehen - ABER die konditionen kann ich ÜBERALL verhandeln...

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#26)
@ speedcat - "2 % oder weniger" -> JA .... bonität aber auch gegenofferte fallen ins gewicht emoji

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#27)
@ tinti - wegen den 1,5 und den 2,9 - da muss ich lize jetzt wieder verteidigen - die 1,5 waren warscheinlich nur auf die vorfinanzierungszeit und die 2,9 sind warscheinlich auf die fünf jahre (mehr dazu könnt ich sagen wenn ich die angebote sehen könnte - aber das kommt schon ganz gut hin)

die EIGENMITTEL im einsatz bei einer projektfinanzierung haben NICHTS mit den vorbesparten eigenmitteln im bauspardarlehen zu tun - dahinter steckt die geschichte des bausparens und die damit verbundenen gesetzlichen richtlinien.

trenne in diesem fall den begriff "eigenmittel"

einfach gesagt brauchst du ein "bausparguthaben" um einen anspruch auf ein bauspardarlehen zu haben - da eher wenige menschen dieses bausparguthaben vorab auf ihren bausparverträgen angesammelt haben und den bausparkassen das geschäft "entglitt" sind sie kreativ geworden und haben begonnen diese bausparguthaben "zur verfügung zu stellen" und zwar in der vorfinanzierungsphase über ein normales darlehen welches auf dem guthabenkonto als vertragssumme dargestellt wurde - somit sind die gesetzlichen rahmenbedingungen erfüllt und der anspruch gesetzlich gerechtfertigt - dass diese guthaben auch nur fremdfinanziert sind ist sozusagen scheissegal... die guthaben sind da - eine zuteilungsphase wird abgewartet ABER gleichzeitig überbrückt mit einer vorfinanzierung - also es wird geld für einen vertrag beschafft - und das muss auch finanziert also bezahlt werden - und das sind die eigenmittelbeschaffungskosten!

nochmal - das sind nicht die eingesetzten eigenmittel im projekt sondern nur auf den bausparvertrag bezogen....

hoffe ich habe es halbwegs verständlich rüber gebracht^^ (wills nicht mehr kontrollieren und grammatikalisch ausbessern...)

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#28)
lize..... ich glaube langsam du bist schon zu lange aus dem - geschäft raus.... im (ich glaube) juli letzten jahres wurden neue gesetzliche regelungen getroffen - insbesondere meine ich jetzt das europäische standard informationsblatt für verbraucherkredite... das hat "standardisiert" bei jedem kreditinstitut gleich aus zu sehen und umfasst sechs seiten (zumindest hab ich es von keiner bank bisher anders erhalten...)

darin müssen ganz genau ALLE kosten (und bedingungen) ausgewiesen werden - da kann man dann ganz genau sehen welche kosten einmalig anfallen und welche konditionen langfristig vereinbart werden - für gleich lang laufende kredite (oder darlehen [auch wenn der begriff jetzt gesetzlich nicht mehr getrennt werden muss - ich führe den jetzt mal trotzdem an] - ist auch der effektivzinssatz ein einfacher vergleichsparameter - deswegen wurden die gesetzlichen rahmenbedingungen auch verschäft ...

....ja - dass die bausparkassen mit diversen "möglichkeiten" arbeiten und damit kosten verschleiern wollen is auch kein geheimnis mehr ....
ich möchte mich nicht nur auf die neuen gesetzlichen richtlinien berufen - weil da habe ich ebenfalls noch kritikpunkte dazu ..... das würde aber jetzt den rahmen sprengen .... nur kurz: der effektivzinssatz ist gut wenn ich grundsätzlich die gleiche kreditlaufzeit vergleiche und nicht vorhabe anders (konkret frühzeitig) zu tilgen .... falls ich aber andere laufzeiten vergleiche oder geplant habe früher als die vertraglich geregelte kreditlaufzeit zu tilgen dann ist dieser parameter nicht mehr tauglich...

wenn solche kredite verglichen werden sollen sind schon kleine mathematische kunststücke notwendig - die einen haufen know-how erfordern und viel zeit zum tüfteln (um das alles wirklich auf zu schlüsseln...) .... mir ist auch klar dass da ein laie auch nicht mehr wirklich durchblicken kann...

ich weiss jetzt nicht mehr ob ich alles geschrieben habe was ich schreiben wollte - aber damit schliesse ich mal diesen post emoji

lg jochen

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#29)
@ creator - bin wieder mal voll deiner meinung emoji

aber eine frage hab ich jetzt noch: was meinst du mit

zitat..
nur die eintragung selbst kriegt man nicht weg


also welche eintragung?

lg jochen

1
  •  andelal
14.7.2011  (#30)
Wahrscheinlich - meint er die Grundbucheintragung.

1
  •  lize
  •   Gold-Award
14.7.2011  (#31)
ich habe - nirgendwo geschrieben, dass die Kosten NICHT angegeben sind! Natürlich stehen diese im Kreditvertrag gleich wie in der VVI, ABER: nimm zum Beispiel den link von Creator: http://www.volksbank-am.at/m101/volksbank/zib/downloads/finanzieren/vkrg_info_bauspardarlehen.pdf?locincl=/m080_46590
Unter Punkt 4 stehen zwar so ziemlich alle Kosten, aber so unübersichtlich, wie nur irgendwas: 0,5 % der Darelehnssumme, 0,25% pro Quartal (ja, das ist ein ganzes Prozent/Jahr) von der Vertragssumme = ca. 1,5 % der Darlehenssumme... Rein optisch schauen natürlich die 0,25/Quartal sehr günstig aus, 1,5 % schon eher weniger! Bereitstellungsgebühr 1,5% der Darlehenssumme... da lässt sich dann auch die 3% BAG leichter runterhandeln, wenn die Kosten hintenrum wieder hereingefahren werden usw. usf....
0,5 % der Vertrasssumme Verwaltungskostenbeitrag... hinzu kommen noch diverse Genossenschaftsanteile etc...

Das nennst du übersichtlich? Klar steht alles da, aber welcher Kunde macht sich schon die Arbeit alles auszurechnen, welche Kosten da auf ihn zukommen...

ist ja nicht mal ein Vorwurf an die ABV oder sonst jemanden, aber in so einem Dschungel an Nebengebühren, die im übrigen überall etwas anders heißen, beim einen gibst das eine überhaupt nicht, dafür eine andere Gebühr unter anderem Namen, findet sich kein Kunde mehr zurecht, auch wenn diese schwarz auf weiß im Angebot, Kreditvertrag und VVI stehen!

Und bitte lass deine oberlehrerhaften Bemerkungen von oben herab, denn dass du mit deinen Aussagen meilenweit am Ziel vorbeischießt zeigen deine Postings hier...:

zitat..
wow - mit dem kredit würdet ihr sogar inklusive unterhose
ausgezogen werden... so ein angebot ist ja echt eine frechheit - ich würde am besten gleich die hausbank wechseln...


zitat..
..... ja ..... hast recht lize
söry - hab den fixzinssatz nicht mehr bedacht....


zitat..
aber so ein blödsinn..... warum sollte beim bausparen "3 % bearbeitungsgebühr" normal sein...


obs jetzt BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] heißt und bei der s-Bausparkasse 3% sind, ober bei der ABV 1,5 % BAG + 1,5% Bereitstellungsgebühr usw... usf... unter welchem Namen das Ding verkauft wird, ist eh schon egal, fakt ist... der Kunde zahlts! Der eine sagt halt klipp und klar: es sind 3 %, beim anderen wirds halt so verschachtelt dargestellt, dass der Kunde meint, er würde weniger zahlen, tut er aber nicht!

1
  •  creator
  •   Gold-Award
14.7.2011  (#32)
das war nur der eine link... vielleicht bin ich da zu eingeschossen oder ist das für mich selbstverständlich: aber ich bin davon ausgegangen, dass man beide links anschaut und dann gesetzliche anforderung und deren umsetzung vergleicht... und sich dann recht gut selbst ein bild machen kann.
warum es bauspardarlehen gibt und was sie so von den hypothekar-krediten unterscheidet, wurde hier eh schon zig mal abgehandelt.

ja, ich hab' die grundbücherliche eintragung zur besicherung gemeint. ist aus dem konstrukt und der geschichte aber eh klar. zumindest habe ich noch keine bausparkasse erlebt, wo man die epu nur im ladl lassen wollte...

dass gebühren verhandelbarer vertragsgegenstand und daher auch klar im einzelenen vertrag vereinbart werden müssen, sollte auch jeder gecheckt haben.

aber hypotheken-pfandbriefe sollten ja auch jedem was sagen...


1
  •  Tintifax
14.7.2011  (#33)
@j.schnee - Wegen den Eigenmittel vom Bausparguthaben, das hatte der Bankheini gestern auch gesagt mein Mann und ich haben jeweils einen Bausparer wo eben derzeit mehr als 4000 bereits angespart wurden, somit fallen diese 0,5% Eigenmittelbeschaffung eh weg.

1
  •  hausmaus
14.7.2011  (#34)
@lize: - ich weiß nicht, warum Du so darauf beharrst, daß 3% normal seien - hab Dir gestern schon gepostet, daß es bei uns 2% waren... und wie die Banken das betiteln ist ja, wie Du richtig schriebst, wurscht.

Hausmaus

1
  •  andelal
14.7.2011  (#35)
Die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] ist auch bei Bausparkassen verhandelbar. - Als einer der wenigen verhandelbaren Punkte.

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#36)
maaaah tinti - die eigenmittel müssen 50 % der kreditsumme sein... da hüpfst mit 4000 nicht weit....

1
  •  Tintifax
14.7.2011  (#37)
@Jochen - Jaja das weiß ich eh emoji)
Wir haben Barkapital 80.000 und der Grundstückswert ist 50.000. Aufnehmen müssen wir uns 115.000. Also 50% der KReditsumme hama ja eh weit überschritten.
Hab nur gemeint aufn Bausparer hamma beide 4000.
Also mit nur 4000 angesparten Peanuts würd i mi ehrlich gesagt eh net trauen ein Haus zu bauen emoji

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#38)
liebe lize - wie man in den wald hinein schreit so kommts zurück (bezüglich deines: oberlehrerhaft)

wurscht - ich seh´s sportlich ;) [also keineswegs böswillig - und wenn ich "streite" dann mit ironie und so dass man sich gegenseitig anlächeln kann - aber gefallen lasse ich mir auch nichts - oki emoji ]

ach ja - hab schon bauspardarlehen gesehen ohne bearbeitungsgebühr und ohne eigenmittelbereitstellungsgebühren... emoji *fg*

1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#39)


1
  •  j.schneeweiss
14.7.2011  (#40)
söry tintifax - mein fehler - hab (wiedermal) zu schnell - geschossen... habe nicht deine eigenmittel im konzext zum gesamtvolumen gemeint sondern nur innerhalb des bausparvertrages.... beim bausparen gehts um "bauspareigenmittel" wenn ich das so titulieren darf....

das "füllt" die bausparkasse innerhalb des vertrages in der vorfinanzierungszeit an und verrechnet dir mit den bereitstellungsgebühren die die bereitstellung dieses guthabens/dieser "eigenmittel" ....

das ist wieder mal so eine charmante form "eigenmittel darzustellen" obwohl es keine eigenmittel in dem sinn sind...

das gleiche habe ich gerade bei einem projekt bei dem eigenmittel fehlen - da ist ein "investor" der sich mit geld bei einer projektidee beteiligt um für die gesetzlichen richtlinien "eigenmittel" bereit zu stellen obwohl die projektinitiatoren keine eigenmittel in dem sinn haben sondern nur eine idee...
(ist mir jetzt mal so als vergleich eingefallen)

wirds halbwegs klar?

lg j

1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Hypothekarkredit - Konditionen ok?