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geht auf keinen Fall ohne die Zustimmung von Y |
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Für die auszahlung brauchst unterschrift von Y. Is bei uns in der familie auch so. |
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Ok danke - hab ich mir eigentlich gedacht aber war mir nicht sicher. Und wie ist das bei pensionsvorsorgen und Lebensversicherungen - ist das da auch so? Gibt ja oft Eltern die für ihre Kinder sowas einzahlen - im Falle eines streiten z.b.was wäre da dann. |
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Hallo stecri, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Über den BSP-Vertrag wurde schon alles richtig gesagt.
Bei der LV (oder PV) kommt es drauf an, wer Versicherungsnehmer ist: Ist der VN das Kind, gehört ihm der Vertrag, ganz gleich, wer der Prämienzahler ist. Ab Volljährigkeit entscheidet das Kind ALLEIN über "seinen" Vertrag, kann ihn auch rückkaufen, wenn es das will. Ist der VN aber Mama und/oder Papa, die meist dann auch noch gleichzeitig Prämienzahler sind, bestimmen die bis zur " Änderung der Kontrahentenrechte" -> ...übertragung, was mit dem Vertrag geschieht. Ab der Änderung/Übertragung der Kontrahentenrechte gehört der LV-PV-Vertrag dann derjenigen Person: mit allen Rechten und Pflichten. Also klare Empfehlung: solche Vorsorgeverträge für den Nachwuchs sind wichtig und sinnvoll, da die lange LZ den Garantiewert ausmacht. Aber immer als VN einen Elternteil einsetzen, um längstmöglich steuernd eingreifen zu können. Aber mehr dazu beim persönlichen Termin LG Alex |
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Hallo stecri, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bausparvertrag |
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Kenn mich aus - danke alex |