« Finanzierung  |

Bausparvertrag

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  stecri
  •   Gold-Award
18.11. - 19.11.2016
5 Antworten 5
5
Hallo- einen allgemeine frage: wenn man für jemanden auf dessen Namen einen Bausparvertrag einzahlt bekommt dann derjenige nach Ablauf sicher das eingezahlte Geld oder kann ich dann den von mir eingezahlten Betrag auch ohne dessen Zustimmung für mich behalten?
Also X zahlt für Y z.b.5000 Euro in den 6 Jahren ein. Y erhält immer Nachricht wieviel er auf dem bausparkonto hat.
Nach Ablauf der 6 Jahren will X das Geld doch behalten weil er es eingezahlt hat - geht oder geht nicht ohne Zustimmung von Y?
Weiss nur dass man bei Verlängerung bzw neuem fortlaufenden Vertrag wieder die Unterschrift des begünstigten braucht (falls dieser volljährig ist - z.b.sein Kind. ..)

  •  Pommes01
19.11.2016  (#1)
geht auf keinen Fall ohne die Zustimmung von Y

1
  •  atma
  •   Gold-Award
19.11.2016  (#2)
Für die auszahlung brauchst unterschrift von Y. Is bei uns in der familie auch so.

1
  •  stecri
  •   Gold-Award
19.11.2016  (#3)
Ok danke - hab ich mir eigentlich gedacht aber war mir nicht sicher.
Und wie ist das bei pensionsvorsorgen und Lebensversicherungen - ist das da auch so?
Gibt ja oft Eltern die für ihre Kinder sowas einzahlen - im Falle eines streiten z.b.was wäre da dann.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo stecri, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.


  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.11.2016  (#4)
Über den BSP-Vertrag wurde schon alles richtig gesagt.

Bei der LV (oder PV) kommt es drauf an, wer Versicherungsnehmer ist:
Ist der VN das Kind, gehört ihm der Vertrag, ganz gleich, wer der Prämienzahler ist.
Ab Volljährigkeit entscheidet das Kind ALLEIN über "seinen" Vertrag, kann ihn auch rückkaufen, wenn es das will.
Ist der VN aber Mama und/oder Papa, die meist dann auch noch gleichzeitig Prämienzahler sind, bestimmen die bis zur " Änderung der Kontrahentenrechte" -> ...übertragung, was mit dem Vertrag geschieht.
Ab der Änderung/Übertragung der Kontrahentenrechte gehört der LV-PV-Vertrag dann derjenigen Person: mit allen Rechten und Pflichten.

Also klare Empfehlung: solche Vorsorgeverträge für den Nachwuchs sind wichtig und sinnvoll, da die lange LZ den Garantiewert ausmacht.
Aber immer als VN einen Elternteil einsetzen, um längstmöglich steuernd eingreifen zu können.

Aber mehr dazu beim persönlichen Termin emoji
LG Alex



1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo stecri,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bausparvertrag

  •  stecri
  •   Gold-Award
19.11.2016  (#5)
Kenn mich aus - danke alex emoji

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Angebot Fixzins 5 J. (auf lfd. Vertrag)