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nein, es muss keine Person beauftragt werden, der Bauherr kann die Koordination auch selber durchführen, nur er sollte sich seiner Verantwortung bewußt sein, denn es gilt: BauKG §1 Absatz 1 - die Sicherheit und den Gesundheitschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch Koordinierung sowohl bei der Vorbereitung als auch Durchführung der Bauarbeiten zu gewährleisten. und es gilt §3 Absatz 1 - Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Vorraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt. Abs 3 - es darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder -ausführung einschlägige Ausbildung und eine mind. 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügt. Das ist grob der Verantwortungsbereich; Zur Gültigkeit des BauKGs - §1 Absatz 2 - Geltungsbereich - dieses Bundesgesetz gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden. es betrifft also auch den Hausbauer, den Sanierer, den Umbauer - sobald Arbeitnehmer beschäftigt werden. das stimmt nicht, bei einem Unfall mit Personenschaden kommt unmittelbar auch die Polizei zur Unfallaufnahme. Eine Klärung bei einem schwerem Arbeitsunfall erfolgt durch die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, dem Arbeitgeber des Verunfallten, dem Arbeitsinspektorrat, den bestellten Koordinatoren, den Zeugen, der AUVA. das stimmt so nicht - der Bauherr ist erst aus der Verantwortung gemäß BauKG wenn er gemäß §9 - Übertragung von Pflichten des Bauherrn - einen Projektleiter im Sinne des BauKG bestellt. Bis dahin haben die Koordinatoren eine beratende Tätigkeit, eine hinweisende Tätigkeit, die Verpflichtung Mängel aufzuzeigen, zu koordinieren, zu informieren. Der Bauherr alleine kann Maßnahmen durchsetzen, weil er als Auftraggeber die Ausführung seines Projektes vertraglich gestaltet. es gibt ein OGH Urteil, welches sich mit der Regelmäßigkeit von Baustellenbesuchen befaßt und darin werden 14 tägige Intervalle als zu lange angesehen. Zurückgerechnet auf 1.500,00 € ergibt das eine Summe x für das Erstellen der Vorankündigung, des SiGe-Planes und der Unterlage für spätere Arbeiten. Ein Copy based Exemplar- mit Gültigkeit für so manches Bauvorhaben - ist sicher für 300€ zu haben. Dann bleiben 1.200,00€ für die Baustellenabwicklung, die Unterweisungen, die Besuche, Bilddokumentation, die Berichte. kein Einziger schaut auf denjenigen, der neben ihm ist, der nach ihm kommt. Das ist nicht kalkuliert, daher ist ja auch die Verpflichtung zur Koordination entstanden. 1 |
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Schwarze Schafe gibt es überall, aber diesem verantwortungsvollen Job so nachlässig nachzugehen (wie bei Rabaum) finde ich persönlich nicht sehr klug (siehe GeorgL und odyssee80). Das BauKG wurde mMn nicht zum abzocken installiert. Durch den Preisdruck wird/wurde (zum Teil gezwungener Maßen) versucht irgendwo zu sparen ... meist bei der Sicherheit (Absturzsicherungen etc. ... das braucht/kostet alles Zeit) und keiner war und ist zuständig wenn was passiert. Das BauKG ist die logische Konsequenz dieser „Sparmaßnahmen“. Zu Kosten will ich nur mal anmerken, daß vermutlich einige hier nicht wissen was ihre eigene Stunde ihrem Arbeitgeber kostet (da würden einige wohl staunen, denn da kommt auf Brutto nochmal > 100% dazu), deshalb auch mein Stern an Vardi17, weil die Aussage mMn generell zutrifft. Du hast also Einblick in die Einkaufspreise, Personalkosten (inkl. Krankenstände), Fuhrpark, usw. sowie Kalkulation, Nachkalkulation und die betriebswirtschaftlichen Zahlen deiner beauftragten Firmen? |
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Dafür trägt er aber auch das Risiko (ob er auf der Baustelle ist oder nicht), und das kostet halt. |
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Heikles Thema mit dem Bauko....
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Was ich kritisiere ist, dass es total sinnlos ist, wenn ein Besuch 1x alle zwei Wochen stattfindet und selbst 1x die Woche bringt nicht viel. Wenn ich an unsere Baustelle denke, sind die Gefahren, die es in der Früh gibt oft schon am Nachmittag gar nicht mehr vorhanden - und umgekehrt. Und deswegen fände ich es besser, wenn es eine der Baufirmen selbst übernehmen würde, schon vor Ort sind. Auf Netto sind es ca. 100%, nicht auf Brutto. Aber klar, von XX Eur die man an den Koordinator zahlt, kommt nur ein Bruchteil am Ende an. |
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Genau so ist es! Wenn der Bauko wirklich Sinn hätte, müsste er ganzen Tag da sein. Übrigens, wie schaut so ein SiPlan in der Realität aus? Kann wer einen reinstellen? Und wo ist der ausgehängt? |
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Das bekämen sie nicht bezahlt, daher würde (und wurde) genau da gespart (und wieso soll die Baufirma das schlucken? und wer ist zuständig, wenn von der Baufirma keiner da ist?) Kalkulationsgrundlage am Bau 109 % auf Brutto (2015), und ja es ist unglaublich (Urlaubsgeld, die Urlaubszeit selber nicht vergessen, Krankenstand, usw.) aber egal, mir ging es nur darum die Aussage von Vardi17 zu unterstreichen. Wenn ich nicht vergesse suche ich das am WE raus. Ein SiGePlan ist erst ab einer bestimmten Baustellengröße (Anzahl von Manntagen ... das eine oder andere EFH überschreitet die Grenze) oder enorm kurzer Bauzeit mit vielen Arbeitnehmern zeitgleich auf der Baustelle nötig (z.B.Hotelumbau in der Zwischensaison). Den SiGePlan kannst dir im Grunde wie einen Bauzeitplan vorstellen, wo festgehalten ist, wer wann für welche Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist ... der Plan ist bei Änderungen der Zeitabläufe, die immer auftreten, anzupassen. |
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Im hier skizzierten Fall ist der Bauherr nicht aus dem Schneider, weil der Baukoordinator seine Pflichten nicht gut erfüllt oder? Wenn der Bauherr einen "seriösen" Baustellenkoordinator bestellt ist er aus dem Schneider auch wenn es keinen Projektleiter gibt, oder? Da ein seriöser Baustellenkoordinator die Aufgaben gemäß §3, 4, 6, 7 und 8 wahrnimmt. Der Bauherr muss lediglich prüfen, ob der Baustellenkoordinator eben diesen Pflichten nachkommt und muss Empfehlungen des Baustellenkoordinator folgen, oder? Ganz allgemein noch gefragt: alle genannten Haftungen sind nur relevant wenn etwas einem Mitarbeiter einer anderen Firma passiert oder? Sprich wenn Firma X eine gefährliche Situation schafft und dabei dann auch ein Mitarbeiter von Firma X zu Schaden kommt, ist es das Problem von Firma X. Nur wenn durch diese Sache dann ein Mitarbeiter von Firma Y einen Schaden erleidet, wird der Baustellenkoordinator bzw. Bauherr tragend. Stimmt das so? |