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Bauträger Zuschlag verpflichtend?

  
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  •  hollex
31.3.2021
13 Antworten | 10 Autoren 13
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Hallo Leute,
wir sind beim nun schon seit einiger Zei mit dem Bauträger und dessen GU am bauen (schlüsselfertig) und wie das immer so ist, hat man Sonderwünsche.

Nun hat mir der GU bei einer Preisverhandlung nach einiger Zeit gesagt, dass sie beim Preis nicht viel machen können, da sie als Bauträger immer einen Bauträgerzuschlag aufschlagen müssten und er uns empfiehlt, wenn wir es billiger wollen, mit der Firma direkt zu sprechen und diese zu beauftragen. Es geht hier größtenteils um "größere" Dinge wie z.B. die Terrasse oder ein Mäuerchen.
Er hat das so formuliert, dass sie Probleme bekommen könnten, wenn sie nichts aufschlagen und den Preis vom Gewerk 1:1 an uns weitergeben würden, ist das Blödsinn oder ist da was dran? Wäre super, wenn jemand bescheid weiß und ggf. Hintergrundinfos hat.

Schnelles googlen hat leider nichts dergleichen hervorgebracht.

  •  Casemodder
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#1)
Was soll daran Blödsinn sein? Wer gibt schon den Preis vom Sublieferanten 1:1 weiter. Wahrscheinlich meint er, er wird von seinem Chef Probleme bekommen wenn er nichts aufschlägt. 

1. will man Gewinn machen
2. muss der Aufwand (Koordination, Risiko, ...) irgendwie abgedeckt sein. 

Wenn du es dir zutraust vergib die Arbeiten direkt. 

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#2)
ganz normal, wie in jeder Firma. Wie verdienst du deine Brötchen??
Wenn du andere Gewerke mitmachst, hast du auch Arbeit damit. Du musst alles bestellen, mitplanen, koordinieren, dafür haften und man will klarerweise auch was damit verdienen.
Klar verdienen sie bei Häuslbauern am Meisten. Da muss man grad nicht die Hosen runterlassen. Alles wollen Hausbauen, deswegen bleiben die Baumeister auch mit den Preisen oben und schlagen min, 20% auf die Gewerke an, was aber auch normal ist! Bei Fenster eventuell sogar mehr. Da ist mehr Spanne drin, weils meist Billigfenster sind im Angebot.
Bei einer Grossbaustelle ist das was anderes, aber wenn man dort 15% aufschlägt, dann wär das auch schon top. In meiner Firma sagen sie zb anhande den hohen Allgemeinkosten, muss eine  Baustelle 12% abwerfen, sonst ist sie im Minus. Vielleicht reichen auch 10, aber das sagt man uns nicht :D

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  •  hollex
31.3.2021  (#3)
Ich glaube, da wurde was falsch verstanden. Ich habe mit dem obersten Chef gesprochen und es hörte sich eben so an, als müsse er was aufschlagen.
Das finde ich auch ok, ich würde nur gerne wissen, ob's rechtlich was gibt oder das ganze wirtschaftliche Gründe hat. Wenn das jemand weiß, wär's hilfreich.

@uzi, viele Vermutungen deinerseits. Hier geht's nicht um Koordinationsaufwände, sondern nur darum, wem Geld überwiesen wird, mehr ändert sich nicht, da das trotzdem im Rahmen der normalen arbeiten stattfinden würde. Wie gesagt, es geht um meine initial gestellte Frage und nicht darum, ob etwas gerechtfertigt ist oder nicht und was da.it verbunden ist.

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
31.3.2021  (#4)
Wir haben das auch so erfahren, dass Leistungen, die gesondert laufen, mit etwa 10% aufgeschlagen werden müssen, auch wenns ein "Durchlaufposten" für den GU ist. Das hat steuerliche Gründe. Sonst ist der GU dran.

Wir haben dann auch einige Posten mit den Subfirmen direkt kommuniziert und den GU nur informiert, dass hier noch andere oder mehr Leistungen stattfinden. Das Subunternehmen hat dann zeitlich alles koordiniert.

Wenn durch Sonderleistungen, die separat zwischen Käufer und Subfirma vereinbart werden, allerdings der Bauzeitplan verzögert wird, kanns sein, dass der GU keine Freude damit hat, weil dieser ja auch alle nachfolgenden Subs zeitlich korrdinieren muss und für ihn somit evtl. Pönalzahlungen erforderlich werden (die er dann an dich weitergeben kann).

Also unbedingt vorher mit Subunternehmen und GU kommunizieren, damit es hier zu keinen Missverständlissen oder Aufpreisen kommt.

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#5)

zitat..
hollex schrieb: Ich glaube, da wurde was falsch verstanden. Ich habe mit dem obersten Chef gesprochen und es hörte sich eben so an, als müsse er was aufschlagen.
Das finde ich auch ok, ich würde nur gerne wissen, ob's rechtlich was gibt oder das ganze wirtschaftliche Gründe hat. Wenn das jemand weiß, wär's hilfreich.

Wie schon andere geschrieben haben: Ja das muss so sein.

Beispiel: Du lässt eine Mauer um 10.000 Euro errichten. Das ist der Preis vom GU (inkl. seinem eigenem Gewinn).
Der Bauträger MUSS auf die Summe was draufschlagen, weil er Dein Ansprechpartner in allen Belangen ist und das bezahlt gehört. Weil er die Arbeit hatte einen GU zu suchen und zu finden.
Dazu kommt noch ein steuerliches Problem: Wenn der Bauträger Rechungen 1:1 durchschleifen würde, kann er keinen Gewinn machen. Wie auch. Das muss aber das Ziel eines jedem Unternhemens sein. Auch aus Sicht des Finanzamtes.
Sonst würde das unter Liebhaberei fallen. Ja, das nennt sich wirklich so.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#6)

zitat..
hollex schrieb: müsse er was aufschlagen.
Das finde ich auch ok, ich würde nur gerne wissen, ob's rechtlich was gibt oder das ganze wirtschaftliche Gründe hat. Wenn das jemand weiß, wär's hilfreich.

Wirtschaftlich ist es notwendig.

Das ist ja eine Firma und kein Wohltätigkeitsverein, der für dich aus Nettigkeit die Beauftragung, Koordination und Haftung des Subauftragsnehners übernimmt (wer zahlt dann die Mitarbeiter, die das machen?)

zitat..
goaspeda schrieb: Auch aus Sicht des Finanzamtes.
Sonst würde das unter Liebhaberei fallen. Ja, das nennt sich wirklich so.

Das ist der zweite Punkt. Unser Installateur ist ein guter Bekannter und hat das gleiche gesagt. Er müsste das sonst beim FA begründen, warum er da seine Leistung "verschenkt". Die Lösung war ähnlich wie bei dir, dass man sich natürlich selbst um die Sachen kümmern kann, z.B. Material selbst kaufen und beistellen.

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Hallo hollex,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bauträger Zuschlag verpflichtend?

  •  querty
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#7)
War bei uns bei den Schwarzdeckerarbeiten vergleichbar.
Der BM hatte das im Angebot und wir hätten es von ihm nehmen können.
Wir haben dann von der selben Firma für die selbe Arbeit ein Angebot eingeholt und es war 20% günstiger. Koordination, Planungsaufwand, ein Ansprechpartner auch für den Garantiefall usw. zahlt man halt. Ist jetzt nicht ungewöhnlich sondern bei allen Gewerken so, deshalb ists ja auch günstiger, wenn man Gewerke selbst vergibt statt dem GU machen lassen. Man muss sich halt dann selbst um alles kümmern.

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#8)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Wir haben das auch so erfahren, dass Leistungen, die gesondert laufen, mit etwa 10% aufgeschlagen werden müssen, auch wenns ein "Durchlaufposten" für den GU ist. Das hat steuerliche Gründe. Sonst ist der GU dran.

Das ist ein Märchen. Dem Finanzamt ist es egal welche Aufschläge du machst. Problem ist nur wenn man überhaupt längere Zeit keine Gewinne ausweist denn dann könnte Das unter Liebhaberei fallen

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#9)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Wir haben das auch so erfahren, dass Leistungen, die gesondert laufen, mit etwa 10% aufgeschlagen werden müssen, auch wenns ein "Durchlaufposten" für den GU ist. Das hat steuerliche Gründe. Sonst ist der GU dran.

Das ist ein Märchen. Dem Finanzamt ist es egal welche Aufschläge du machst. Problem ist nur wenn man überhaupt längere Zeit keine Gewinne ausweist denn dann könnte Das unter Liebhaberei fallen

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  •  hollex
31.3.2021  (#10)
nn d

zitat..
Beachflyer77 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Jacky1905: Wir haben das auch so erfahren, dass Leistungen, die gesondert laufen, mit etwa 10% aufgeschlagen werden müssen, auch wenns ein "Durchlaufposten" für den GU ist. Das hat steuerliche Gründe. Sonst ist der GU dran.

Das ist ein Märchen. Dem Finanzamt ist es egal welche Aufschläge du machst. Problem ist nur wenn man überhaupt längere Zeit keine Gewinne ausweist denn dann könnte Das unter Liebhaberei fallenW

Liebhaberei kenne ich und ich dachte ebenfalls, dass es dabei darum geht, dass länger nix erwirtschaftet wird. Fraglich ob das hier der Fall ist und somit quasi ein rechtliches Problem vorliegt oder es nur um den wirtschaftlichen Faktor geht, welcher dann auch anders kommuniziert hätte werden müssen.


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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#11)

zitat..
hollex schrieb: nur um den wirtschaftlichen Faktor geht, welcher dann auch anders kommuniziert hätte werden müssen.

Es geht nur um den wirtschaftlichen Faktor. Der Rest ist Märchen. Wenn ich etwas mache, dann muss wer dafür zahlen, und wenns ein Schaß ist (was dann oft teuer wird)

Als Bauträger nimmt man einen GU. Dieser liefert die vereinbarte Leistung. wenn etwas anderes gewünscht wird macht er das auch wenn er dafür Geld sieht. Als Bauträger ist es mir lieber der Kunde bespricht extras direkt mit dem GU denn dann bin ich auf jeden Fall aus dem Schneider hier gehts um Haftungen in erster Linie. Wenn der Kunde das direkt gemacht hat kann er bei mir nichts reklamieren und auch kein Geld wegen Mängel einbehalten

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#12)
Also wie Beachflyer richtig angemerkt hat, ist die Aussage, dass dies steuerlich problematisch wäre Humbug, auch der Begriff Liebhaberei hat, in diesem Zusammenhang, nichts  damit zu tun.

Ich kann einem Dritten ohne Probleme Waren und Dienstleistungen 1:1 weiterverrechnen, ob dies kaufmännisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Bei bestimmten Verkaufsaktionen zahlen Händler und/oder Hersteller beide drauf, gerade im Elektronik- und Lebensmittelhandel.

Problematisch wird es vor allem im Familienkreis, wenn Leistungen/Waren unter dem regulären Preis verkauft werden. Dies ist jedoch für einen Betriebsprüfer auch schwer zu finden. bzw. nachzuweisen.

Die Aussagen sind also nur vorgeschobene Argumente weil man 1. die Leistung nicht kostenlos/günstig weitergeben will oder 2. gar nicht machen will.

Das könnte man meiner Meinung nach, aber klar kommunizieren und nicht falsche Tatsachen vorschieben. Als Unternehmer sollte man sowas wissen.

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  •  BAULEItEr
31.3.2021  (#13)
Bitte nicht KOSTEN mit PREIS verwechseln.

Wie kann man nur auf den Gedanken kommen, dass man Kosten 1:1 weitergeben kann?
Der Bauträger hat vom GU ein Angebot, dieses Angebot sind reine Kosten für den Bauträger,
so wie wenn er einen Sack Zement kauft.

Baufirmen haben 15-20% Gesamtzuschlag auf Kosten.
diese 15-20% sätzen sich aus den Geschäftsgemeinkosten(Alle Angestellten, Büro, Firmenautos usw.), Wagnis, Zinsen, Gewinn, Haftung  zusammen.

Der Unterschied zwischen einem Zementsack und einer Subleistung, ist dass der Subunternehmer mit dem Bauträger in einem Unternehmerverhältnis steht,
der Bauträger mit dem Häuslbauer aber in einem Verbrauchergeschäft.
Dass heißt der Bauträger hat viel schärfere Regeln gegenüber dem Konsumenten wie der Subler gegenüber dem Bauträger, was bei Leistungsänderungen oder Störung der Leistungserbringung dem Bauträger problemme bereiten wird.

Aus Erfahrung kann ich sagen dass, wenn man bei den meisten Subunternehmer 
15% aufschlägt, am Ende nur5-10% übrigbleiben, weil eben gewisse Mehrkosten nicht an den Verbraucher weitergegeben werden können.

Das heißt ohne Aufschlag würde der Bauträger nicht nur nix verdienen sonder sogar noch dazuzahlen.

Wenn es einen Haftungsrücklass auch noch gibt, würde es auch wenn alles andere passt ein Minusgeschäft sein. (Den ein Haftrücklass kostet nun mal)

zitat..
hollex schrieb: Er hat das so formuliert, dass sie Probleme bekommen könnten, wenn sie nichts aufschlagen und den Preis vom Gewerk 1:1 an uns weitergeben würden,

Das ist nur die logische Konsequenz.



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