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mWn gibt es 2 Arten - wir hatten die "schnelle" Bauverhandlung - wurde im Zuge der Gemeinde gemacht - dh die Anwohner wurden mittels Brief über das Bauvorhaben informiert und hatten 14 Tage für die Beeinspruchung - danach war alles erledigt ... wir mussten hierfür keinen einzigen Tag opfern |
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arbeiter?
angestellte? (siehe dazu § 8 Abs. 3 AngG) kv (kollektivvertrag)? (wenn kein kv, keine betriebsvereinbarung oder kein arbeitsvertrag: § 1154b ABGB) |
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Ich würde sagen, dass es sich um einen Behördeweg handlet.
Aber das ist meine nicht mit Paragraphen bestätigte Meinung. Möglicherweise hilft auch "Wo kein Kläger, da kein Richter" ;) |
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@Bunga
Angestellter - Metaller Kollektiv. Es ist ein Termin ausgeschrieben worden von der Gemeinde wo man sich Vor-Ort trifft (Baumeister, Nachbarn, Sachverständiger,..). |
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Ich würd hier für den Termin 60 - 75 Minuten einplanenAn- und Abfahrt exklusive, also sicher 2 Stunden...
Ich würds als Amtsweg ansehen, da das Amt dich zu einem Termin lädt, zu dem Du selbst oder ein befugter Vertreter vorstellig werden mußt - oder deine Parteienstellung verlierst! Und der Verlust der Parteienstellung ist imho ein Einschnitt in subjektive, private Rechte... Außerdem könnte die Bauverhandlung ja auch (wie bereits oben geschrieben) entfallen - aber in dem Fall des vereinfachten Verfahrens hast als Partei mWn 2 Wochen Frist, am Rathaus / Gemeindeamt / Gebietsbauamt Planeinsicht zu nehmen... Die verschieben das Amt halt zwecks Lokalaugenschein ins Freie ng bautech |
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Na ich werds mal versuchen bzw. beim Bauamt mal nachfragen.
Danke für die Hilfe!! |
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Damit steht ja schon fest, dass es eine BAuverhandlung gibt (wozu die Gemeinde auch berchtigt ist) Was willst beim Bauamt fragen? Ob dir dein Arbeitgeber freigibt ||
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@karl10
nein, aber ob es dafür von der Behördenseite eine Regelung gibt (Zeitbestätigung gibt es --> Info vom Bauamt). |
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Zeitbestätigung ist ja klar; die kriegst auch vom Zahnarzt usw. - dafür gibts keine Regelung |
Nein, gibts im Baurecht und im AVG und generell im Verwaltungsrecht nicht. Ist einzig eine Sache mit deinem Arbeitgeber (Dienstvertrag, Kollektivvertrag usw... siehe Beitrag von Bunga)
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meiner Meinung im § 8.3 AngG. "Dienstverhinderung" abgedeckt:
„Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.“ Ich würde die Vorladung vom Bauamt vorlegen (HR oder Vorgesetzter - wie es halt bei euch üblich ist). |
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ist für Dich ohne Anwesenheitpflicht - Du kannst Dich vertreten lassen, daher würde ich das als Urlaubstag sehen |
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@mycastle
kannst du uns bitte mitteilen wo diese Vertretungspflicht geregelt ist? (welches Gesetz) danke und LG bunga |
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Meines Wissens nach kannst auch einen von Dir befugten Vertreter entsenden... aber wie schauts dann bei dem aus, wenn er berufstätig is? Problem nach dem Floriani-Prinzip gelöst... Ich denk nach wie vor dass es sich um einen Amtsweg handelt, da durchs Amt bestellt! ng bautech |
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mhm.
Du kannst dich ja vertreten lassen, siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/115/Seite.1150000.html z.b. wenns deine Bauverhandlung für dein Bauvorhaben ist, von der jeweiligen Baufirma oder wenns die vom Nachbarn ist, mußt du ohnehin nicht dabei sein. Wenn du Parteistellung hast, weil z.b. dein Nachbar baut, mußt du auch nicht unbedingt anwesend sein...die Unterlagen liegen 2 Wochen vorher beim Gemeindeamt auf und du kannst dort deine Einsprüche einbringen. Der klassische Amts-oder Behördenweg ist eigentlich, wenn du unbedingt persönlich erscheinen mußt und sich das nicht verschieben läßt und nicht durch dein Verschulden eintritt. z.b. du bist als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung geladen. Reisepass oder Bausachen könntest z.b. auch an den Abendterminen machen. Das ganze hängt aber von der jeweiligen Firma ab, wie kulant sie sind. |
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In dem Fall bin ich selbst der Bauherr und denke mal das ich schon anwesend sein muß. |
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naja da gibts meiner meinung nach nur eines: frag deinen arbeitgeber ob er das als "amtsgang" durchgehen lässt, wenn JA, dann ist alles gut, wenn NEIN (obwohl du vielleicht im recht bist) ists auch gut, weil du wirst wärend der bazeit noch öfter mal kurzfristig den einen oder anderen urlaubstag benötigen, da würde ich es mir wegen der 2-3 stunden bauverhandlung nicht verscherzen wollen 1 |
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werde ich so machen, man will ja nicht der erste sein der drauf besteht, dachte eher das es da sicher eine eindeutige Regelung gibt
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18/Seite.180101.html
Mein Bauvorhaben ist zweifellos eine (meine)Privatangelegenheit. Bei der Bauverhandlung für mein eigenes Bauvorhaben persönlich anwesend zu sein ist wohl selbstverständlich - auch wenns natürlich rechtlich die Möglichkeit gibt, sich vertreten zu lassen. |
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für mich würde das in Vorladung zur Behörde fallen.
Aussuchen kann ich mir den Termin ja auch nicht (die Behörde gibt ihn vor). Ist sicher ein Streitthema (wenn man es drauf ankommen lassen will). |
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wie krank ist unsere Gesellschaft - da werden Häuser gebaut für die man sich 30 Jahre verschuldet,
zumeist mit Fördergelder auf Kosten der Allgemeinheit, an Straßen mit Leitungen, auf Kosten der Allgemeinheit, zumeist zu groß, mit einer Bodenversiegelung die pro Person zu groß ist, somit auf Kosten der nachfolgenden Generationen, und dann noch, um Kosten der Anderen, um nepische Stunden zu diskutieren - die Menschen sind gierig und krank |
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sofern keine Vorkommnisse dagegen sprechen - gebe ich Mitarbeitern für solche Vorladungen (im Regelfall 1malig im Leben) frei.
Hier überlässt offensichtlich der Gesetzgeber bewusst die Entscheidung dem Arbeitgeber da es leider immer wieder vorkommt dass Mitarbeiter das System ausnützen. |