Hallo!
Als Neu-user hier im Forum habe ich gleich eine Frage.
Wir planen ein Einfamilienhaus mit Garage in einer Wienderwaldgemeinde.
Bezüglich der geplanten Garage gibt es von der Gemeinde spezielle Vorschriften: "Vor Garagen ist ein mindestens 5m tiefer zur Straße hin nicht eingefriedeter Garagenvorplatz vorzusehen. Dies gilt nicht, wenn es die Geländebeschaffenheit nicht zuläßt."
Wie ist eurer Meinung nach der letzte Passus zu verstehen?
Es handelt sich um ein leichtes Hanggrundstück was von der Straße eine Böschung von 2m hat und dann leicht ansteigend ist. Unser Archtitekt hat die Garage mit 3m Abstand geplant, da sich so das Garagendach noch oberirdisch ausgeht. Tiefer rein würde erheblich mehr Aufwand und Kosten bedeuten.
Danke für Inputs!
Gruß!
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