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Bauvorschriften Gemeinde

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  •  Birdstrike
22.8. - 3.10.2006
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Hallo!
Als Neu-user hier im Forum habe ich gleich eine Frage.
Wir planen ein Einfamilienhaus mit Garage in einer Wienderwaldgemeinde.

Bezüglich der geplanten Garage gibt es von der Gemeinde spezielle Vorschriften: "Vor Garagen ist ein mindestens 5m tiefer zur Straße hin nicht eingefriedeter Garagenvorplatz vorzusehen. Dies gilt nicht, wenn es die Geländebeschaffenheit nicht zuläßt."

Wie ist eurer Meinung nach der letzte Passus zu verstehen?

Es handelt sich um ein leichtes Hanggrundstück was von der Straße eine Böschung von 2m hat und dann leicht ansteigend ist. Unser Archtitekt hat die Garage mit 3m Abstand geplant, da sich so das Garagendach noch oberirdisch ausgeht. Tiefer rein würde erheblich mehr Aufwand und Kosten bedeuten.

Danke für Inputs!

Gruß!

  •  Andreas2
22.8.2006  (#1)
Mehr Aufwand - muss die Gemeinde leider nicht immer interessieren. Am besten ist es, den Kollegen von der Baupolizei bei der Gemeinde zu besuchen, ein bisschen nett mit ihm zu plaudern, und dann direkt die Frage zu stellen. Ich habe dort immer gute Tipps bekommen...
LG Andreas

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  •  nasowas
3.10.2006  (#2)
Gespräch suchen - Die Auslegung des Gesetzes obliegt der Baubehörde. Wir haben bereits in der Planungsphase mit der Baupolizei (Wien) Kontakt aufgenommen. So holten wir uns auf deren Anraten z.B. von der Stadtbildpflege mittels Photomontage schon im Vorfeld der Planung und Einreichung das mündliche OK. Bei Bauverhandlung - Baubescheid selbst gab es dann keinerlei Überraschungen mehr. Würde es wieder so machen.

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