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Die von dir zitierte Regelung gilt nicht für vorne (musst halt nochmal genau lesen!), falls es überhaupt einen vorderen Bauwich gibt (ohne Bebauungsplan kanns generell keinen vorderen Bauwich geben!). Auch nach hinten gilt der Bauwich nicht immer - da gibts Ausnahmen. Ansonsten: wenn seitlich oder nach hinten ein Bauwich gilt, dann ist die Regelung mit der halben Gebäudehöhe jedenfalls für jeden Bauwich getrennt zu berechnen. |
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Das heißt, wenns keinen Bebauungsplan gibt (Bauland Wohngebiet, NÖ), kann ich mein Hauptgebäude direkt an die straßenseitige Grundstücksgrenze anbauen? Auch, wenn die Häuser in der Umgebung alle ein paar Meter nach hinten gerückt sind? |
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Vom Grundsatz her: JA! In diesem speziellen örtlichen Fall dann eher nicht. Gesetzegrundlage hierfür ist der § 56 NÖ Bauordnung (Ortsbild). Hier geht es auch um die "Anordnung" des Bauwerkes auf dem Grundstück und diese darf von der bestehenden Bebauung innerhalb des Bezugsbereiches "nicht offensichtlich abweichen." |
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Hallo Karl10, vielen Dank für die kompetente Antwort! Ich weiß es sehr zu schätzen! Ich hab mir fast gedacht, dass es so ausfällt, konnte allerdings keine Grundlage dazu finden. Bis §56 bin ich in der Bauordnung allerdings noch nicht gekommen, momentan hantele ich mich hauptsächlich zwischen 49 und 54 herum. Ich habe hierzu soeben einen eigenen Thread ("Grundstück BW ohne Bebauungsplan") geöffnet - wenn du vielleicht Lösungen für meine Fragen dort hast, würde ich mich freuen, etwas von dir zu lesen. Liebe Grüße |