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Die Baustelle bzw. die Gefahrenstelle muss eingezäunt sein, nicht das gesamte Grundstück. Hinweisschilder allein bringen rechtlich gar nichts, aber das dürfte mittlerweile eh allgemein bekannt sein. Nur die Strassenseite einzäunen bringt insofern nichts da spielende Kinder odgl. von überall kommen können. Gesetze, Gerichtsurteile oder Paragrafen hierzu kann ich dir nicht nennen. |
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Auf der Rückseite unseres Grundstücks ist eigentlich nur Ackerland. Somit sollte die Straßenseite genügen. Danke für die Info. |
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wir hatten besuch vom inspektor, danach hatten wir rundum die Baustelle einen bauzaun - frag nicht was der scheiss gekostet hat................ |
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Als ob Kinder nicht trotzdem auf eine Baustelle gelangen würden...alles nur Augen auswischerei. Aber wenn's das Gesetz verlangt. |
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die Baustelle gehört gesichert- von allen seiten . |
natürlich können sie- aber du bist rechtlich aus dem schneider.
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Um mehr geht's heutzutage eh nicht mehr... Gesetzestexte wären aber nett. Hat wer was auf die Schnelle? |
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Wahnsinn, ein Inspektor ist gekommen? Wir haben im Internet ein Baunetz gefunden. Das sind so Orangefarbene. Wenn wir hier Pflöcke reinschlagen und das Netzt befestigen muss das ja auch gehen oder? Oder muss es so ein eiserner Bauzaun sein? |
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jup, wurde von einem ** Nachbarn gesendet der legt sich mit allen neuen an in er siedlung (..) bei uns musste es ein 2m hoher eisen Zaun sein - haben den damals gemietet was weiß ich obs vl. der orange plastikzaun auch tut, ich würd da besser beim AI nachfragen, kannst ja anonym auch machen. |
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Ein Teil der Fußwehren hat gefehlt und das Abnahmeprotokoll. So schnell war noch nie was erledigt wie nach diesem Anruf bei meinem GU. |
bei uns hat der Arbeitsinspektor auch mal vorbeigeschaut und das Gerüst (gsd inoffiziell) bemängelt. Gott sei dank war da keiner oben- es war ja grad aufgestellt worden.
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BauKg § 5. ( 3 ) 4
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146 https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Bauarbeiten_Bergbau/Koordination_bei_Bauarbeiten/Kommentare_und_Erlaeuterungen_zum_Bauarbeitenkoordinationsgesetz_BauKG https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008904&Paragraf=4 BauV § 4 |
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Wie immer nicht eindeutig. |
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Wo kann man da anonym nachfragen? Könnt ihr mir hier eine adresse oder Tel. geben?
Verstehe ich das jetzt richtig, das ein Baunetz schon gehen würde aber nur eine Abspressung mit einem Absperrband nicht? |
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hast keinen Baukoordinator? dessen Aufgabe ist es dafür zu sorgen dass die Sicherheit auf deiner baustelle gewährleistet ist |
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Soweit ich jetzt weiss haben wir ja den Bauführer = der Baumeister. Aber Baukoordinator sind glaub ich wir selber. Müsst ich daheim nochmal nachschauen |
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na dann pass gut auf dass nix passiert. und sperr deine Baustelle wirklich gut ab.
oder denk nach ob du dir den "Luxus" nicht doch noch leisten möchtest. als Privatperson ohne Schulung und Prüfung darfst die Baukoordination gar nicht machen. Stichwort SiGe Plan http://www.brandschutzkommissar.at/baukoordination/baukoordination/ |
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Wenn jetzt zb. einem Arbeiter auf der Baustelle etwas passiert, dann ist der doch bei seiner Firma versichert oder nicht?
Wie sieht das dann bei einem Arbeitsunfall aus? |
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siehe Auszug aus dem Text ... n der Praxis ist es leider so, dass der Bauherr oft uninformiert ist und meint, dass auf seiner Baustelle nichts passieren kann. Für die Nichteinhaltung des BauKG hat der Gesetzgeber Strafen verordnet, die sich zwischen € 145,00 und € 14.530,00 bewegen. Wird dem Bauherrn bei einem Arbeitsunfall eine Mitschuld nachgewiesen, kann er ebenfalls zur Haftung herangezogen werden. Schadenersatz- und Regressforderungen können für den Bauherrn existenzbedrohend sein. |
wenn du auch nur eine Sicherheitsvorschrift nicht einghalten hast dann kann das unangenehme konsequenzen haben ||
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Ist das in meiner Rohbauversicherung nicht enthalten? Da hat man ja eine Bauherrenhaftpflicht. |
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Hallo sandyx1, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Daher gibts ja die Verpflichtung für eine Baukoordination seit vielen Jahren. In letzter Zeit wird halt streng kontrolliert. |
glaub ich nicht. die schützt ja das Gebäude und das Material aber nicht die Personen auf der Baustelle.
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Bei uns (=NÖ) wars so, daß ich als Bauherr den Baustellenkoordinator spielen mußte - dazu hätte es auch ein Büchl von der Baufirma zum Durchlesen gegeben.
Wir habens damals mit rot/weißem Absperrband an den gefährlicheren Stellen "gesichert", wobei wir das Glück hatten, daß der Gehsteig auf der anderen Seite der Straße war und sonst rundumadum Feld und 2 andere Baustellen waren. So war die Möglichkeit, auf die Baustelle zu kommen schon relativ eingeschränkt. Klar, wenn man will, kommt ma hin und passieren kann immer was. Ich hab damals a bissl mit der Wahrscheinlichkeit überlegt und dann befunden, daß das Absperrbandl reicht. Hats auch.... lg Wolfgang |
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Ok, danke für die Info Wolfgang! Ich glaub wir machen die Absperrung mit dem Orangen Netz - bestellt haben wirs ja schon. Ich werd dann noch eine Tafel mit "Betreten der Baustelle verboten" ranhängen. Gehsteig gibts auf unserer Seite auch keinen. Nur eben eine Straßenseite. Links und hinten ist nur Acker. Danke auch an utes für deine Hilfe! |