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Bauzwang nach sieben Jahren ? [NÖ]

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  •  minihaus
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
6.3. - 24.3.2024
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Bin gerade zufällig über einen Artikel gestolpert.

Gibt es in Niederösterreich tatsächlich einen Bauzwang nach 7 Jahren?
 Der Artikel ist von Oktober 2020. In diesem steht:

Bauzwang nach sieben Jahren. Jede neu als Bauland gewidmete Fläche ist befristet auf sieben Jahre. Wird in dieser Zeit nicht gebaut, erfolgt eine automatische Rückwidmung. Das bringt einen faktischen Bauzwang und hilft Gemeinden, Infrastrukturkosten zu sparen.

Ist das in Niederösterreich tatsächlich so? Wird dies auch vollstreckt?

Edit: Link vergessen: https://m.noen.at/niederoesterreich/politik/raumordnung-neues-gesetz-in-noe-gruenland-wird-geschuetzt-niederoesterreich-raumordnung-raumordnungsgesetz-gesetzgebung-parkplaetze-margit-aufhauser-print-verbauung-230690298

  •  nala123
  •   Bronze-Award
6.3.2024  (#1)
Vorab - ich habe den Artikel nicht gelesen..

Aber, es gibt keine pauschale automatische Rückwidmung nach 7 Jahren.
Das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] bietet allerdings die Möglichkeit einer Befristung auf bis zu 7 Jahre und Festlegung einer Folgewidmung, die dann automatisch in Kraft tritt. 
Neben der Befristung gibt es allerdings auch andere Möglichkeiten der Baulandmobilisierung bei Neuwidmung von Bauland, zB Vertragsraumordnung oder Ankauf und Vergabe durch die Gemeinde.

Eine Befristung muss inkl Datum des Ablaufs der Frist im FWP FWP [Flächenwidmungsplan] ersichtlich sein, Verträge nicht zwingend.

Edit: jetzt habe ich den Artikel gelesen. Bitte in solchen Dingen nicht auf Zeitungsartikel verlassen, diese sind oft oder sogar meistens nicht ausreichend genau recherchiert.. siehe zu Beispiel die aktuelle Cause in Pyhra..

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  •  minihaus
7.3.2024  (#2)
Danke für die Info.

Habe den entsprechenden Gesetzestext inzwischen gefunden.

§ 17 (2) NÖ ROG
Bei der Erstwidmung von Bauland darf eine Befristung von maximal sieben Jahren sowie eine Folgewidmung mit der Wirkung festgelegt werden, dass nach Ablauf der Frist die Folgewidmung eintritt, wenn bis dahin mit keiner der Widmung entsprechenden Bebauung begonnen worden ist, wobei ein allfälliger Entschädigungsanspruch nach § 27 nicht entsteht.

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  •  Lu1994
24.3.2024  (#3)
Also meine Gemeinde lebt das aktiv, wird Grünland umgewidmet musst du bauen, sonst wird es zurückgewidmet und sollte der leere Grund binnen der 7 Jahre verkauft werden wollen. Hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht zu einem marktüblichen Preis. 

Wobei es in der Praxis so ist, dass mittels Kaufvertrag nachgewiesen wird, dass kein Gewinn erzielt wurde, dann verzichtet die Gemeinde auf den Vorkauf

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