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In welchem Bundesland bist du ? Jede Gemeinde handhabt das anders ? Zitat: Die Nutzung von Bauland liegt im Prinzip im öffentlichen Interesse. Wer Bauland nicht nutzt, kann Eigentumseingriffe erdulden müssen. Sie müssen aber verhältnismäßig sein. Eine Enteignung als erste Maßnahme geht sicher nicht. Man wird das Grundstück zunächst etwa verpflichtend zur Verfügung stellen müssen. Auch Abgaben sind sicher zulässig. heisst unterm strich die gemeinde kann dich damit nerven. Und sollte das so sein ist eine bodenplatte auch kein baubeginn. |
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Ich würde mit der Gemeinde reden um mittels Feststellungsbescheid einen Aufschub zu erwirken. |
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Ein Bauzwang ist üblicherweise ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückskäufer. Der Bauzwang bleibt durch den Verkauf auch so bestehen, weil sonst durch ständiges Weiterverkaufen und Spekulation die Frist beliebig gestreckt werden könnte. Die Bedingungen für den Bauzwang sollten normal transparent vorliegen, Einreichung, Baubeginn, Fertigstellung. Frag einfach mal nach, wie die Rahmenbedingungen aussehen. |
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Hallo Sheed44, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bauzwang |
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Ich würde in diesem Fall mit der Gemeinde reden, wenn du erklären kannst dass du bauen möchtest ev. halt erst in 2-3 Jahren denke ich schon, dass man dir einen Aufschub gewährt. Idee ist ja, Spekulationen mit dem Grund zu verhindern und ja, die Gemeinde hat vermutlich auch ein Vorkaufsrecht, kann das Grundstück also von dir zurückkaufen zum selben Preis, falls du doch nicht baust. |
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Grundsätzlich wäre gut zu wissen welches Bundesland. Kauf von der Gemeinde oder Privat? Wenn es von Privat ist lass dir den Vertrag des Vekäufers mit der Gemeinde zeigen. Da sollten die Modalitäten ersichtlich sein. Auf jeden Fall mit der Gemeinde absprechen. |
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Schadet nie, spielt in diesem Fall aber keine Rolle, da es ein rein privatrechtlicher Vertrag ist.