Ich bin an zwei nebeneinander liegenden Grundstücken interessiert,die beide einen Bauzwang haben und die Grundstücksgrenze zwischen den beiden Parzellen darf nicht überbaut werden, (lt. Gemeindevorschriften). Da ich eh ein Haus auf einem Grundstück bauen würde, wäre es für ein Grundstück kein Problem einen Bauzwang zu haben. Das andere Grundstück würde ich aber gerne leer lassen, oder ev. eine Sommerküche bauen (d.h. ca. 60m2 Küche und Essraum). Gilt das dann als gebaut und den Zwang erfüllt?
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