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Ja, das ist Pflicht. Hab eines bodennah und eines unter der Decke auf der anderen Seite. Ich hab es mit Holz aussparen lassen und jetz einen Lüfterdeckel drin.
Ich finds praktisch. Im Winter kannst auch Styropor reinstecken, sollte es zu kalt werden. |
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was versteht man unter bodennah? Gibt's da einen definierten Abstand oder is es z.B. einen halben Meter über dem Boden? |
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Meine sind UK=FFOK+15 bzw. OK=DUK. Was ich aus der Bauordnung kenne, so ist eine natürliche oder mechanische Lüftung der Garage Pflicht |
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Gilt diese Bauordnung für ganz Österreicht??
Hab nämlich in meiner Garage keine Be-/Entlüftung... Hab auch noch im Bekanntenkreis noch nichts davon gehört. Und warum muss so eine Lüftung überhapt gemacht werden?? |
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Leicht zu googlen:
http://www.bauordnungen.at/oesterreich/oib/oib_richtlinie3_paragraph_24.php Gibts unzählige Artikel. Normalerweise erreicht man den Lüftungswert mit dem Garagentor im EFH Bereich. |
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@barneyb: also die Zuluft ist eigentlich ganz unten am Boden?
Welches Gitter gibt man an der Außenseite? Ich schätze mal was mit einem Gitter damit nichts rein kann! Gibt's da auch was was den Regen draußen hält? Die Lüftung ist nämlich auf der Wetterseite! |
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du hast doch schon mindestens 2 öffnungen (fenster).
wahrscheinlich sogar 4 (tore)... bei vielen toren ist in der fußdichtung eine integrierte belüftung, die geöffnet oder geschlossen werden kann... schimmelvermeidung, luftaustausch. auch ein unbeheizter dachboden muß be-/entlüftet werden. in der garage kommt noch dazu daß bei artgerechter nutzung abgase eingebracht werden und jede menge feuchte... |
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@barneyb: und so eine geeignete natürliche Querdurchlüftung über Lüftungsöffnungen ist zB das Garagentor, Fenster oder die Tür in die Garage?? Auch wenn diese manuel geöffnet werden muss?
hab ich mir noch nicht angesehen. Bei uns ist einfach eine Gummilippe aber ob man die öffnen und schließen kann??? |
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unsere (normstahl) hat 2 einbaurichtungen - einmal belüftet, einmal geschlossen... ||
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Fenster und Türen gelten NICHT als Lüftungsöffnungen im Sinne der OIB (steht glaube ich eh so drinnen). Es müssen permanent offene Querschnitte vorhanden sein - z.B. 200cm2 PRO Stellplatz. Das ist recht viel und kann bei einem Garagentor wohl nicht über die Fußdichtung alleine erreicht werden (außer bei einem 5m breiten. Vielleicht.).
Es gibt keine definierte Zuluft bzw. Abluftöffnungen - beide sind schlicht Lüftungsöffnungen. Idealerweise dreidimensional diagonal vorsehen (also an den kurzen Wänden einmal links unten und ggü. rechts oben). Ein normales verzinktes Lüftungsgitter (gibt's in jedem Baumarkt) außen einsetzen. Im Winter nicht von innen mit Styropor "isolieren" da damit die Lüftung verhindert wird (entspricht nicht der OIB und eingebrachte Feuchtigkeit kann auch nicht mehr nach draußen abgeführt werden). |
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Und ihr habt alle so eine Lüftungsöffnung eingebaut bzw. ausgespart??
Wie geschrieben, hab ich davon noch nichts gehört und habs auch in unserem Freundeskreis noch nirgends gesehen... Werd mal schaun obs für Kärnten eine Sonderregelung gibt - was ist schon normal in Kärnten?!?! ![]() Aber es stimmt schon, dass es manchmal recht dunstig in der Garage ist. Bis jetzt hab ich dann einfach die Tür eine Zeit lang offen gelassen bzw. das Garagentor einen Spalt aufgemacht. |
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bei uns wurden fenster und torfalz sowohl bei der alten als auch der neuen garage akzeptiert...
in der oib steht nur natürliche oder mechanische belüftung... http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib_richtlinie3.php hier noch ein alter faden dazu... http://www.energiesparhaus.at/forum/25434 |
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Bei mir haben sie zuerst auf einen elektr. Lüfter gedrängt, da die Garage >65qm ist. Dann hat dem SV bei dem Baubescheid aber die Aussparung im Beton gereicht.
Bei uns waren sie da recht happig |