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Bearbeitungsgebühren unzulässig

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  •  obi111
21.5. - 14.6.2023
18 Antworten | 8 Autoren 18
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https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/

Wie schätzen die Experten hier die Lage ein?

  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
21.5.2023  (#1)
Interessant. Aber muss es eingeklagt werden oder würden die Banken verpflichtet, die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] zu refundieren?

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  •  Gschmackig
  •   Bronze-Award
22.5.2023  (#2)
Interessant, allerdings steht auf der seite auch "Verbraucherkredite" sind damit auch Hypothekarkredite gemeint?

"Der VSV startet daher eine Sammelaktion für Kreditnehmer*innen, die Verbraucherkredite aufgenommen haben. Sie können sich bei uns anmelden und kostenlos laufend Informationen bekommen."

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  •  hueslebauer91
22.5.2023  (#3)
Also einen Kredit über 400.000 € der kein Hypothekarkredit ist, wird wohl die Ausnahme sein. (Wie im Beispiel auf der Website).
Also gehe ich schon davon aus das die genau solche Kredite meinen wie hier im Forum besprochen werden. 


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
22.5.2023  (#4)
Wie ist das eigentlich jetzt hinsichtlich einer OGH-Entscheidung?

Der Verein will ja eine OGH-Entscheidung erwirken und dafür kann man sich anmelden?

Wenn es diese OGH-Entscheidung nun geben wird, reicht es dann nicht einfach aus, die Bank zur Rückzahlung aufzufordern mit Verweis auf die OGH-Erkenntnis?

Oder muss dann trotzdem geklagt werden im Einzelfall und wenn ja, wäre das dann jetzt auch schon die entsprechende (individuelle) Klage, wenn man sich dieser Sammelklage anschließt?!

Immerhin kann das ja noch einige Zeit dauern, bis es eine letztinstanzliche Entscheidung gibt?

Welche Verjährungsfristen sind hier zu beachten?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.5.2023  (#5)

zitat..
obi111 schrieb: Wie schätzen die Experten hier die Lage ein?

kann ich überhaupt nicht beurteilen - ein weiterer Versuch des VKI halt.

Die Analogie der kostenintensiven Bonitäts- und Objektprüfung im Rahmen der Beurteilung der Kreditwürdigkeitsprüfung zu einer Servicepauschale in einem Fitnesscenter erschließt sich mir zwar nicht ganz - juristisch wird es hier jedoch vielleicht eine "Lücke" geben.
Die Argumentation, wonach die Bonitätsprüfung eine gesetzlich erforderliche Pflicht ist und daher keine Zusatzleistung darstellt, die bepreist werden darf, ist zumindest "interessant". Im Umkehrschluss fallen mir persönlich viele gesetzlich erforderliche Tätigkeiten ein, die bepreist werden.

Die Aktion des VKI läuft ja bereits seit Februar. Kann man eh nur abwarten was dabei herauskommt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.5.2023  (#6)
Schließe mich hier LiConsult an. Ein Versuch des VKi, sich in Szene zu setzen.

Wie vor einiger Zeit schon geschrieben, lassen sich die Banken alternativ andere Arten der Kompensation einfallen: zum Beispiel hohe Kontoführungsgebühren, Gestionsprovisionen, Verteuerung bei den Zinssätzen o.ä.
Bei den Fitnessstudiobetreiber oder Telekom-Unternehmen wird es ähnlich ablaufen.

Im Endeffekt zahlt es Konsument, nur mit einem anderen Mascherl. Alles andere zu glauben ist blauäugig.

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  •  obi111
23.5.2023  (#7)
Ok und sagen wir man meldet sich als Bestandskunde dort an und die Bank wird erfolgreich geklagt kann das theoretisch negative Folgen, wie z.Bsp. eine Fälligstellung des Kredites, haben?? 😅

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.5.2023  (#8)

zitat..
obi111 schrieb: Ok und sagen wir man meldet sich als Bestandskunde dort an und die Bank wird erfolgreich geklagt kann das theoretisch negative Folgen, wie z.Bsp. eine Fälligstellung des Kredites, haben?? 😅

Wie sollte die rechtlich durchsetzbar sein?🤪


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.5.2023  (#9)

zitat..
obi111 schrieb: Ok und sagen wir man meldet sich als Bestandskunde dort an und die Bank wird erfolgreich geklagt kann das theoretisch negative Folgen, wie z.Bsp. eine Fälligstellung des Kredites, haben??

Die Kriterien für die Kündigung und Fälligstellung einer Forderung sind relativ klar umrissen - die Exekution eines Gerichtsurteils (hier konkret die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr) zulasten der Bank gehört da definitiv nicht dazu.

Das Urteil entfaltet im Übrigen ja nicht nur seine Wirkung gegenüber jenen, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, sondern auch gegenüber jenen, die das nicht getan haben (es wird ja in der Sache entschieden).

Insofern kannst du dich bei Bedarf diesbezüglich mit ruhigem Gewissen beteiligen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
23.5.2023  (#10)

zitat..
obi111 schrieb: Ok und sagen wir man meldet sich als Bestandskunde dort an und die Bank wird erfolgreich geklagt kann das theoretisch negative Folgen, wie z.Bsp. eine Fälligstellung des Kredites, haben?? 😅

ich find sowas immer spannend... wenn man den kredit abschließt, sind einem doch die kosten bekannt und ich kann zu den angebotenen konditionen den kredit abschließen oder eben nicht oder weitersuchen. ok, sagen wir, du warst damals einverstanden. warum bist es dann jetzt nicht mehr?

mir kommt das ein bisserl so vor wie bei den fremdwährungskrediten... da waren alle super schnell beim abschluss, weils ja soooo günstig ist und noch was geschenkt dazu gibt und am ende haben sich sehr viele einfach doof gestellt und gemeint, dass sie falsch beraten wurden. 

liest kein mensch mehr irgendwas durch, bevor unterschrieben wird? 😱

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.5.2023  (#11)
Atma, dem kann man nur zustimmen.
Der liebe Verein rund um den Vize Herrn P.K. hat wohl wieder ein neues Objekt der Begierde gefunden😉.




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  •  obi111
23.5.2023  (#12)
Naja ich hab mir schon viel Geld zurückgeholt auf ähnliche Art und Weise sei es bei einem Autokauf (Dieselskandal), Lebensversicherung, MEL-Aktien, ausgefeilte Steuererklärungen, Urlaubsrückerstattungen etc glaub das geht gesamt schon Richtung 30-40k die letzen 10 Jahre warum soll ich drauf verzichten wenns eine Möglichkeit gibt hol ich mir immer das Geld ab wenn es die Unternehmen und Banken bei all den Anwälten für die sie Unmengen an Geld ausgeben nicht schaffen ordentliche und sichere Verträge aufzusetzen sind sie selbst Schuld finde ich ...

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Hallo obi111, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  andi102
  •   Bronze-Award
23.5.2023  (#13)

zitat..
obi111 schrieb:

Naja ich hab mir schon viel Geld zurückgeholt auf ähnliche Art und Weise sei es bei einem Autokauf (Dieselskandal), Lebensversicherung, MEL-Aktien, ausgefeilte Steuererklärungen, Urlaubsrückerstattungen etc glaub das geht gesamt schon Richtung 30-40k die letzen 10 Jahre warum soll ich drauf verzichten wenns eine Möglichkeit gibt hol ich mir immer das Geld ab wenn es die Unternehmen und Banken bei all den Anwälten für die sie Unmengen an Geld ausgeben nicht schaffen ordentliche und sichere Verträge aufzusetzen sind sie selbst Schuld finde ich ...

Wie hast du vw dazu gebracht? Vergleich oder urteil? Und welche instanz?


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  •  obi111
23.5.2023  (#14)

zitat..
andi102 schrieb:

Wie hast du vw dazu gebracht? Vergleich oder urteil? Und welche instanz?

Vergleich über die Ex (Wohnsitz in Deutschland ... damals gemeinsam gekauft)


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Hallo obi111,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bearbeitungsgebühren unzulässig

  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
23.5.2023  (#15)
Handhabe es wie @LiConsult meinte: 
Sobald (!) entschieden wurde, melde ich mich bei der Bank. Vorher abwarten und zuschauen.

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  •  obi111
14.6.2023  (#16)
Aktuell gerade neues Sammelverfahren bei Advofin: Servicepauschalen bei Mobilfunk- und Internetverträgen sind nicht zulässig ... holt euch auch das Geld zurück =)

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
14.6.2023  (#17)
Gibts denn bereits Erkenntnisse zu den Hypothekarkrediten?

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  •  obi111
14.6.2023  (#18)
Ich weiss nur das demnächst erste Musterfestellungsklagen gegen 3 Banken (u.a. Bank Austria) starten dann wird man weitersehen ...

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