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Bebauungsdichte auf gemeinsamen Grundstück

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  •  dermaulwurf
12.8. - 23.8.2024
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Liebe Freunde,
wir haben folgenden Fall:
Unser Haus steht im Wohnungseigentum auf einem Gemeinschaftsgrundstück in Niederösterreich.
Wir würden gerne unsere Terrasse bebauen (Wintergarten, Anbau, wie auch immer 3 Wände und ein Dach ;)
Die Fläche vom Grundstück beträgt 3700m² und hat (weil wohnungen draufstehen) 38 Parteien.
 
Bevor ich mich jetzt in Unkosten stürze würde ich gerne abklären ob es überhaupt realistisch ist das ich den anbau genehmigt bekomm. Die Baubehörde hat mir gesagt der Planer berechnet die Bebauungsdichte. 
Gibt es eine Möglichkeit das vorab selbst herauszufinden?
 
liebe Grüße

  •  Equity
  •   Bronze-Award
13.8.2024  (#1)
Mit Bebauungdsdichte kenn ich mich nicht aus, aber ein bisschen mit Wohnungseigentum.

Das ist ziemlich sicher (außer eurer Wohnungseigentumsvertrag hat es explizit anders geregelt) eine bauliche Veränderung die die Zustimmung aller anderen WohnungseigentümerInnen braucht. Da es weder eine priveligierte Änderung ist noch die Zustimmungsfiktion hier relevant ist, braucht ihr die explizite Zustimmung aller Miteigentümer, das ist etwas was in der Praxis selbst bei objektiven Banalitäten äußerst mühsam und schwierig ist. Bei einer "echten" baulichen Veränderungen ist das in einer Eigentümergemeinschaft mit der Größe (bei 37 weiteren Einheiten vermute ich mal 50+ Miteigentümer?) meiner Erfahrung nach fast unmöglich. Dann ist es völlig egal ob nur ein Miteigentümer schlicht alles verhindert, nicht erreichbar ist oder sich tatsächlich in irgendeiner Form beeinträchtigt fühlt, ohne Zustimmung geht nix. Geht man dann die Rechtsweg, ist die Rechtssprechnung in der Regel auch sehr zurückhaltend was die "erlaubte Duldung" betrifft. 

 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
20.8.2024  (#2)
Ist dort ein Bebauungsplan verordnet? Wenn ja, dann erhälst du die Info am Gemeindeamt. Im Bebauungsplan wäre nämlich die maximal Bebauungsdichte definiert.
Jetzt müsste man noch herausfinden, wie hoch derzeit die Bebauungsdichte von dem vorhandenen Projekt ist. Der damalige Projektwerber sollte dir dabei helfen können, oder du kannst Einsicht in den Bauakt am Gemeindeamt nehmen (kann sein, dass du dafür eine Vollmacht benötigst; weiß nicht, wie das mit dem Wohnungseigentum geregelt ist...)

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
23.8.2024  (#3)
Hallo, ohne irgendeinen Detail zu kennen und einfach ins blaue geraten, normalerweise nutzen Bauträger jeden m2 auS, da ein größeres Haus mehr Ertrag bringt und die Baukosten nicht so stark steigen... wenn 38 Einheiten auf 3700m2 treffen würd ich meinen dass es nicht mehr viel ungenutzten Raum gibt und diesen wirklich nur ein Experte berechnen kann.

LG

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