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Das Burgenland hat schon vor einiger Zeit eine generelle Regelung bzw. Definition einer "Bebauungsdichte" aus dem Baugesetz hinausgeschmissen. Jetzt gibt es eine festgelegte "Bebauungsdichte" nur noch in den einzelnen Bebuungsplänen bzw. Bebauungsrichtlinien der Gemeinden. Dabei geht es aber immer um die bauliche Ausnutzbarkeit von "BAUPLÄTZEN" - und nicht von Grundstücken. Als Bauplatz ist in der Regel immer nur die als Bauland gewidmete Fläche eines Grundstückes zu verstehen. |