..Ein "ca. 30-40%" ist Unsinn. Eine Bebauungsdichte kann nur in einem Bebauungsplan festgelegt sein (muss aber nicht). Ohne Bebauungsplan gibts dafür generell keine Grenze. Wenn im Bebauungsplan ein Wert steht, dann ist das der max. verbaubare Flächenanteil. Es zählt dabei immer nur die Grundrißfläche von "GEBÄUDEN" (und nicht von Flugdächern, wie z.B. Carports).
Ja, die Angabe wirkt recht schwammig - genau so ists aber im Maklerinserat formuliert worden. Scheinbar dürfte also wirklich keine Mindestgröße gefordert sein, das war ja meine Sorge.
Wobei ich mir ja einbilde, irgendwann irgendwo irgendwas in dieser Richtung gelesen zu haben ...
Auf jeden Fall Danke für die Antworten!